Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Feldgeschworene für den Gemeindebereich Kochel a. See; Neubestellungen, Vorstellung Bewerbungen  

52. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 4.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Der Vorsitzende berichtet, dass für jede Gemeinde gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz 1 des Abmarkungsgesetzes (AbmG) vier bis sieben Feldgeschworene zu bestellen sind. Zudem muss der Erste Bürgermeister gemäß § 4 Abs. 1 der Feldgeschworenenordnung (FO) dafür Sorge tragen, dass die für die Gemeinde festgelegte Zahl von Feldgeschworenen vorhanden ist.

Da für die Gemeinde Kochel a. See derzeit nur die Herren Josef Seemüller und Herbert Bernhauer sowie der Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs, Hr. Franz Heigl, als Feldgeschworene tätig sind, hat das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Wolfratshausen in einer persönlichen Vorsprache mitgeteilt, dass aufgrund der Größe der Gemeinde, der Anzahl der Abmarkungsfälle und der teils körperlich sehr anstrengenden Arbeiten mehr Feldgeschworene nötig seien.

Auf die amtliche Bekanntmachung vom 23.08.2017 sind folgende Bewerbungen eingegangen:             

-Hr. Norbert Köhler

-Hr. Dipl.-Ing. agr. Manfred Dose.

 

Sämtliche Bewerber erfüllen die Voraussetzungen für die Bestellung zum Feldgeschworenen. Die Feldgeschworenen sind gemäß Art. 11 Abs. 3 AbmG im Gemeinderat durch Wahl zu bestellen. Das Amt des Feldgeschworenen ist ein kommunales Ehrenamt. Die Feldgeschworenen werden auf Lebenszeit bestellt.

Erster Bürgermeister Thomas W. Holz übergibt das Wort an die Kandidaten Hr. Norbert Köhler und Hr. Manfred Dose, welche sich dem Gremium kurz vorstellen.

 

 


Beschluss:

 

-kein Beschluss erforderlich-