Auszug - Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses in Walchensee, Ringstraße (GBV K-VB 02/2018)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende berichtet, dass mit Schreiben vom 22.12.2017 (Eingang 03.01.2018) ein Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses in Walchensee, Ringstraße, beantragt wird.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich.
Im Vorbescheid werden folgende Fragen aufgeworfen:
1. Darf das Gebäude in der dargestellten Lage errichtet werden?
2. Darf das Gebäude in der dargestellten Größe (10/12, E+1) gebaut werden?
Aufgrund des eingereichten Lageplanes ist von einer Baulücke auszugehen. Die Abmessungen des Gebäudes sind im Rahmen bereits vorhandener Bebauungen. Zweigeschossige Bauten sind ortsüblich.
Da alle übrigen Belange dem Bauantragsverfahren vorbehalten bleiben, kann zu dem Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses in Walchensee, Ringstraße wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0