Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Gemeinde Benediktbeuern; 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen  

55. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 5.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 20.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30   (öffentlich ab 19:00) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0280/2016-02 Gemeinde Benediktbeuern; 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0280/2016
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Gemeinde Benediktbeuern hat mit Beschluss vom 30.03.2016 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die 4. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Gemeinderat Kochel a. See hat mit Beschluss vom 29.11.2016 zu TOP 5.1 folgende Stellungnahme zu der damaligen Planung abgegeben:

Der Gemeinderat nimmt die Planungen der Gemeinde Benediktbeuern zur Kenntnis. Zum Schutz der vorhandenen und der geplanten Wohnbebauung im OT Ried wird angeregt, lediglich ein Mischgebiet am südlichen Rand der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets festzusetzen und den geplanten Grünstreifen ausreichend zu dimensionieren.

Dieser Stellungnahme wurde im Rahmen der Abwägungsbeschlüsse der Gemeinde Benediktbeuern nur teilweise gefolgt. Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird eine schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung durchgeführt, deren Ergebnisse in entsprechende Festsetzungen/Hinweise zum Schallschutz münden. Der Waldbestand, welcher zumindest subjektiv zu einer Geräuschminderung in Bezug auf die südlich gelegene Wohnbebauung beiträgt, wird entlang des Lainbachs in einem größeren Flächenumfang erhalten, als in dem bisher vorgelegten Planumgriff verankert, so dass die Geräuschminderung zumindest subjektiv weiterhin aufrecht erhalten werden kann. Der südliche Bereich wird nicht als Mischgebiet festgesetzt.

Dazu ist anzumerken, dass „subjektiv“ gem. Duden Online definiert ist als „von persönlichen Gefühlen, Interessen, von Vorurteilen bestimmt; voreingenommen, befangen, unsachlich“.

 

In seiner Sitzung hat der Gemeinderat Kochel a. See am 12.09.2017 einstimmig festgehalten, dass bei einem Nebeneinander von Gewerbegebieten und Wohnbebauung ein „subjektiver“ Schallschutz als nicht ausreichend angesehen wird. Daher wurde beschlossen, erneut eine Stellungnahme zu dem Planungen der Gemeinde Benediktbeuern abzugeben und diese wie folgt zu konkretisieren:

-       Waldbestand:

In etlichen der vorgelegten Stellungnahmen der weiteren Fachbehörden wird die Bedeutung des Waldbestandes in ökologischer Hinsicht, insbesondere hinsichtlich des Hochwasserschutzes (und zwar in seiner jetzigen Dimension) sowie in Hinblick auf das Landschaftsbild verwiesen. Es ist äußerst fraglich, ob die Reduzierung eines gewachsenen und funktionellen Bereiches durch Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung „ausgeglichen“ bzw. ob nicht nur eine Gleichwertigkeit, sondern ob die gleiche Funktion sichergestellt werden kann.

Der Erhalt eines größeren Waldstreifens wird daher ausdrücklich begrüßt. Jedoch weiterhin – auch in der jetzt geplanten Größe – für nicht ausreichend gehalten. Es wird daher angeregt, den Waldbestand größer als aktuell vorgesehen zu erhalten. Dies wird auch aufgrund der Abstände zwischen dem geplanten Gewerbegebiet und dem in der Nähe gelegenen Wohngebiet sowie aufgrund der üblicherweise in einem Gewerbegebiet auftretenden Geräuschimmissionen für erforderlich gehalten (s. nächster Punkt).

-       Schallschutz:

Ein subjektiver Schallschutz ist nicht ausreichend. Der Abstand zwischen dem geplanten Gewerbegebiet der Gemeinde Benediktbeuern und dem vorhandenen und bereits im Flächennutzungsplan gefestigten Wohngebiet der Gemeinde Kochel a. See/OT Ried ist nicht ausreichend. Dieser beträgt an manchen Stellen auch nach der Umplanung nur knapp 100 m.

Dies ist nach einschlägigen Vorgaben und Musterberechnungen i. d. R. auch schon bei z. B. üblichen Immissionen durch Zimmererbetriebe, Fleischzerlegungsbetriebe, Molkereien, Speditionen, Auslieferungslager, Schlossereibetrieben nicht ausreichend. Betriebe, die üblicherweise einen Abstandsbedarf von 100 m oder weniger haben, sind in der Regel auch in Mischgebieten zulässig. Es wird daher dahingehend Stellung genommen, dass der Abstand mindestens 200 m zu der seit langem im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kochel a. See gesetzten und auch zu den tatsächlich vorhandenen allgemeinen Wohngebieten (WA) eingehalten wird.

Ferner sollte bei der verbindlichen Bauleitplanung und Erschließungsplanung zu dem später folgenden Bebauungsplan auch objektiv aktiver Lärmschutz auf der Nordseite des Waldrandes geprüft werden. Bodenrechtliche Spannungen sind zu vermeiden.

Erneut wird eine Festsetzung als Mischgebiet angeregt, die sowohl bei den Abständen ggf. weniger problematisch sein könnte, als auch in Bezug auf die Stellungnahmen hinsichtlich der Abwägung der  bestehenden Widersprüche gegenüber dem Landesentwicklungsplan besser geeignet wären, im Verhältnis zur Erhaltung des ländlichen Raumes als eigenständiger Lebens- und Arbeitsraum und der Schaffung von Standortvoraussetzungen für die Bayerische Wirtschaft, insbesondere für die leistungsfähigen kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie für die Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe abzuwägen. Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben (§ 8 BauNVO). Diese sind jedoch abweichend von z.B. Mischgebieten (§ 6 BauNVO) doch eher geeignet, das Wohnen wesentlich zu stören.

 

Medienberichten zu Folge hat der Gemeinderat Benediktbeuern in seiner Sitzung am Mittwoch, 07.02.2018, erneut über die geplante Flächennutzungsplanänderung beraten. Mit welchen Argumenten im Detail die ausführliche Stellungnahme der Gemeinde Kochel a. See „weggewogen“ wurde, ist noch nicht bekannt. Sehr verwunderlich erscheint aber, dass die persönliche Zusage des Benediktbeurer Bürgermeisters Hans Kiefersauer v. 15.12.2017, ein Schallschutzgutachten bereits im Verfahren zum Flächennutzungsplan zu beauftragen, keine Gültigkeit mehr hatte. Nach dem Zeitungsbericht sollen diese Untersuchungen – trotz gegenteiliger Empfehlungen des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen – erst im Bebauungsplanverfahren vorgenommen werden.

Zudem ist die Aussage des Nachbar-Bürgermeisters „wenn zum Beispiel Kochel Bäume fälle, weil sie von Käfern oder Pilzen befallen seien, ,regt sich kein Mensch darüber auf‘.“ Zu korrigieren. Beispielsweise wurde sogar im Bayerischen Fernsehen aufgrund der Beschwerde eines Ausflugsgastes aus München darüber berichtet, dass der gemeindliche Bauhof vom Eschentriebsterben befallene Bäume am Kochelseeufer gefällt hat.

 

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bereits jetzt im Verfahren der Gemeinde Benediktbeuern zur Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Erweiterung des Gewerbegebiets die notwendigen Schritte zum Schutz der vorhan-denen und geplanten Wohnbebauung im OT Ried zu unternehmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0