Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 29 - Tellerfeld; Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen der erneuten Auslegung  

57. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.4.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0071/2018 Bebauungsplan Nr. 29 - Tellerfeld; Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen der erneuten Auslegung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
/2016-02-01-01-01-01
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Gemeinderatsmitglied Lautenbacher nimmt seinen Platz wieder ein und ist wieder an der Beratung und Beschlussfassung beteiligt.

 

Der Vorsitzende berichtet, dass mit Datum vom 10.05.2016 von dem Gemeinderat Kochel a. See der entsprechende Grundsatzbeschluss für die Vornahme einer Bauleitplanung in dem Gebiet nördlich des Döllerfeldweg, östlich des Weges Tellerfeld gefasst und dem städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller zugestimmt wurde.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2017 den Entwurf gebilligt und die Verwaltung beauftragt die Träger öffentlicher Belange und sonstige Behörden um Stellungnahme zu bitten sowie der Öffentlichkeit zur Stellungnahme zu geben. Diese Beteiligung wurde vom 01.06.2017 bis 30.06.2017 durchgeführt. Der Gemeinderat hat die hierbei eingegangenen Stellungnahmen geprüft und eine detaillierte Abwägung vorgenommen. Auf Grundlage dieses Beschlusses ist der Bebauungsplan entsprechend geändert bzw. angepasst worden.

In der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2017 wurde vom Gemeinderat Kochel a. See zu dem Bebauungsplanverfahren Nr. 29 - Tellerfeld beschlossen, den im Rahmen der Würdigung vorher eingegangener Stellungnahmen geänderten Plan, erneut auszulegen und die entsprechenden Stellungnahmen zu dem Vorhaben einzuholen sowie die Öffentlichkeit zu beteiligen. Stellungnahmen konnten nur zu geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

 

Diese Stellungnahmen sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und den Gemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungsladung vollinhaltlich zur Kenntnis gegeben. Nachfolgend sind die fachlichen Bewertungen des Planungsbüros sowie die einzelnen Beschlussvorschläge dargestellt:

 

a)  Regierung von Oberbayern, Stellungnahme vom 06.02.2018:

Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

b)  Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Immissionsschutz, Stellungnahme vom 02.02.2018:

 Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

c)   Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Kreisbaumeister, Stellungnahme vom 05.02.2018:

Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

d)  Gemeinde Schlehdorf, Stellungnahme vom 31.01.2018:

Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

e)  Bayerischer Bauernverband; Stellungnahme vom 29.01.2018:

Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

f)     Deutsche Telekom, Stellungnahme vom 05.02.2018:

Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

g)  Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Weilheim vom 07.02.2018:

Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

h)  Planungsverband Region Oberland, Stellungnahme vom 09.02.2018:

Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

i)     Amt für ländliche Entwicklung, Stellungnahme vom 09.02.2018:

Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

j)     Bayernwerk, Stellungnahme vom 14.02.2018:

Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

k)   Deutsche Bahn, Stellungnahme vom 09.02.2018:

 Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebrach.

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahmen a) bis k) werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0

 

l)     Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Stellungnahme aus bauplanungsrechtlicher Sicht vom 09.02.2018:

Zu 1.:   Durch Wiederholung der Auslegung kann der Formfehler geheilt werden.

Zu 2.:   Um die Planung und Sicherung des Mischgebiet besser zu begründen, ist der 3. Absatz auf Seite drei Nr. 3 der Begründung nach … zu vermeiden… wie folgt zu ergänzen: Die durch die Gliederung und Größe der Grundstücke mögliche Bebauung ergänzt die entlang des Döllerfeldweges bestehenden Gebäude so, dass städtebaulich eine organische Entwicklung entsteht.

Zu 3.:   Alle Gebäudeteile, die außerhalb der Baugrenzen liegen, sind in diese einzubeziehen.

Zu 4.:   An der Festsetzung mit einer variablen Dachneigung soll festgehalten werden, weil in vielen Fällen beide Hälften miteinander geplant und ausgeführt werden und ein planerischer Spielraum gerade für die Nutzung des Dachgeschosses eine wesentliche Rolle spielt.

Zu 5.:   Grünordnung

Die Bäume wurden dezidiert durch den Planer J. Wurm bei einem gemeinsamen Termin mit der unteren Naturschutzbehörde begutachtet und untersucht und das Ergebnis ist für die Planung berücksichtigt.

 Zu 6.1.: Die Baugrenze ist einheitlich darzustellen.

 Zu 6.2.: Die Zuordnung der Hinweise zu den Planzeichen ist zu berichtigen.

 Zu 6.3.: Die Ziffer 14 ist entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss zu ändern.

 Zu 6.4.: Die Verfahrenshinweise sind wie beschrieben zu berichtigen.

 Zu 6.5.: Die Planzeichnung auf Seite 1 der Begründung ist zu aktualisieren.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat folgt den vorgenannten Vorschlägen zur Würdigung. Die Änderungen sind entsprechend zu berücksichtigen. Die ursprünglich ggf. zu kurze Auslegungszeit vom 29.01. bis zum 12.02.2018 ist durch die bereits erfolgte Wiederholung des Auslegungsschrittes in der Zeit vom 12.03.2018 bis zum 29.03.2018 geheilt worden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0

 

m)  Stellungnahme von Hr. Franz Linner vom 05.02.2018:

Das überplante Hinterliegergrundstück ist vom Döllerfeldweg ausgehend über einen Stichweg im Osten und Westen verkehrsmäßig erschlossen. Diese Form der Erschließung sorgt für eine gute Anbindung der jetzt geplanten Neubauten und ist auch wichtig für eine eventuelle spätere Erweiterung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Bauflächen nach Norden.

Wie die frühere Abtretung erfolgt ist, mag für den Anlieger nicht erfreulich gewesen sein. In der Sache war es aber richtig, seinerzeit bereits vorausblickend sich die Zufahrtsmöglichkeit für die bereits absehbare weitere bauliche Entwicklung zu sichern und dies auch nötigenfalls durch einen Bebauungsplan zu regeln.

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ergibt sich dadurch nicht.

 

Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0

 

n) u. o) Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Immissionsschutz, Stellungnahme vom 12.03.2018:

 Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

p)     Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Stellungnahme vom 08.02.2018:

Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

q)   Stellungnahme des fachlichen Naturschutzes vom 07.02.2018:

Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

r)         Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Humanmedizin, Stellungnahme vom
14.03.2018:

 Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

s)      Stellungnahme der DB vom 19.03.2018:

Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

t)        Amt für ländliche Entwicklung, Stellungnahme vom 19.03.2018:

Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

u und v) Regierung von Oberbayern, Stellungnahme vom 21.03.2018:

Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

w)    Bayerischer Bauernverband; Stellungnahme vom 06.03.2018:

Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

x) und z) Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Weilheim vom 23.03.2018:

Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahmen n) bis x) sowie z) werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zu Stellungnahme x) und z) werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0

 

y)   Stellungnahme der IKR Stiftung  vom 23.03.2018:

Es wird empfohlen, eine auf das genehmigte Gebäude abgestimmte Nutzung festzusetzen:

Die GRZ ist wie genehmigt festzusetzen und das Grundstück mit einer Nutzungstrennungslinie abzugrenzen. Es sind drei Vollgeschosse festzusetzen.

Die Schleppgaubenbänder sind in den gestalterischen Festsetzungen nicht geregelt und somit möglich.

Um dies umzusetzen, könnte entweder der Bebauungsplan ein drittes Mal öffentlich für zwei Wochen ausgelegt werden und Einwände nur für das betreffende Flurstück zugelassen werden oder das Verfahren wird abgeschlossen und eine 1. Änderung vorgenommen. Würde nochmals ausgelegt, so hätten alle übrigen Grundstücke Planreife und könnten Bauanträge genehmigt bekommen, ein Freistellungsverfahren wäre aber erst nach Bekanntmachung des gesamten Planes möglich.

Den Einwand abzuwägen würde bedeuten, dass das Gebäude Bestandsschutz hätte, aber bei einem Ersatzbau nicht mehr in der jetzigen Größe errichtet werden könnte.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat folgt dem Vorschlag des Planers, die auf das genehmigte Gebäude abgestimmte Nutzung festzusetzen und dies von dem übrigen Baugebiet durch Nutzungstrennlinie abzugrenzen. Es wird beschlossen, die nötigen Anpassungen nicht auf eine spätere Änderung zu verschieben, sondern eine erneute verkürzte Auslegung, ausschließlich bezogen auf diese Änderungen, durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0

 

z2) Stellungnahme des Planungsverbandes Oberland vom 29.03.2018

Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

z3) Stellungname der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 29.03.2018

Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahmen z2) bis z3) werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0

 

 


Beschluss:

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden vollinhaltlich zur Kenntnis genommen. Der Entwurf des Bebauungs-plans Nr. 29 - Tellerfeld wird gemäß der heute gefassten Beschlüsse geändert. Weitere Belange sind nicht ersichtlich. Der Bebauungsplan wird mit dem Datum des heutigen Tages versehen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HWK_2018-03-29_Kochel29 (367 KB)      
Anlage 2 2 StellungnahmezumBebauungsplanNr29_Tellerfeld_- (90 KB)      
Anlage 3 3 Stellungnahmen (2032 KB)