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Auszug - Franz Marc Grundschule Kochel a. See; Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS); Kooperationsvereinbarung, Abschluss  

57. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 6.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0024/2017-03 Franz Marc Grundschule Kochel a. See; Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS); Kooperationsvereinbarung, Abschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende berichtet, dass in der Sitzung des Gemeinderates v. 21.02.2017 die allgemeine Situation der Jugendarbeit im Gemeinderat durch verschiedene Fachleute dargestellt und über eine Stelle für die „Jugendsozialarbeit an Schulen“ (JaS) an der Franz Marc Grundschule gesprochen wurde. Dabei wurden die Hintergründe hierzu ebenfalls ausführlich erörtert:

 

Ziele:

JaS – Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine Leistung der Jugendhilfe und die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie soll sozial benachteiligte junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Dadurch sollen deren Chancen auf Teilhabe und eine eigenverantwortliche sowie gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden. Viele wissenschaftliche Studien und nicht zuletzt PISA zeigen: Der soziale und familiäre Hintergrund junger Menschen, sowie eine positive Persönlichkeitsentwicklung mit einem förderlichen Umfeld sind in hohem Maße mitentscheidend für den schulischen Erfolg. Deshalb sollen durch eine sinnvolle Ergänzung und enge Verknüpfung von Jugendhilfe und Schule die Chancen, das Wissen und Können junger Menschen in Bayern verbessert werden: 

-         JaS nimmt sozial benachteiligte junge Menschen besonders in den Blick,

-         reagiert mit ihren Leistungen auf gesellschaftliche Entwicklungen und

-         stellt eine professionelle sozialpädagogische Hilfe zur Integration dar.

-         JaS leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Chancen- und Bildungsgerechtigkeit.

 

Zielgruppe der JaS:

JaS wendet sich an junge Menschen

-         die unter sozio-ökonomisch schwierigen Bedingungen aufwachsen und denen es an Unterstützung durch das Elternhaus mangelt,

-         die Verhaltensauffälligkeiten zeigen, z. B. gehäuftes Fernbleiben vom Unterricht,

-         die wegen ihrer individuellen oder sozialen Schwierigkeiten voraussichtlich keine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle finden,

-         aus Zuwandererfamilien, deren Integration erschwert ist,

-         mit erhöhtem Aggressionspotential und Gewaltbereitschaft,

-         mit Drogenproblemen,

-         mit Versagens- oder Schulängsten,

-         mit mangelndem Selbstwertgefühl etc.

 

Arbeitsweise der JaS:

JaS bringt in der Arbeit mit der Zielgruppe nicht nur sozialpädagogische Kompetenz ein, sondern agiert mit dem gesamten System der Jugendhilfe. Dies geschieht durch:

-         Beratung und sozialpädagogische Hilfen: In Einzel- oder auch Gruppengesprächen mit den jungen Menschen werden deren Probleme im Alltag, in der Familie, in der Schule oder auch im Übergang in die Ausbildung und in den Beruf besprochen und gemeinsam Lösungswege entwickelt.

-         soziale Gruppenarbeit zur Stärkung sozialer Kompetenzen, insbesondere der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit

-         Elternarbeit: Innerfamiliäre, erzieherische und/oder schulische Probleme erfordern eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern und deren Beratung, um gemeinsam Wege zur Verbesserung zu finden. Hierbei können auch weitere Leistungen der Jugendhilfe oder anderer Leistungserbringer angeregt bzw. letztere einbezogen werden.

-         Zusammenarbeit mit dem Jugendamt (Allgemeiner Sozialdienst, Jugendgerichtshilfe etc.) und mit den Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe (z. B. Erziehungsberatungsstellen, Horten, Jugendzentren) und anderen sozialen Einrichtungen insbesondere mit Angeboten der schulischen Ganztagsbetreuung (offene und gebundene Ganztagsschule), dem Gesundheitswesen (z. B. Drogenberatungsstellen) sowie mit Polizei und Justiz

-         Im Zusammenhang mit dem Übergang von der Schule in den Beruf ist die Kooperation mit der Agentur für Arbeit unverzichtbar.

 

Schularten für JaS:

Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine Leistung der Jugendhilfe, die an Schulen mit gravierenden sozialen und erzieherischen Problemen zum Einsatz kommt. Die Jugendämter vor Ort stellen im Rahmen der Jugendhilfeplanung fest, an welchen Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Berufsschulen und ggf. Realschulen ein so großer jugendhilferechtlicher Handlungsbedarf besteht, der mit Hilfe von JaS gedeckt werden soll. Für die Förderung von JaS-Stellen an Grundschulen ist Voraussetzung, dass 20 % der Kinder einen Migrationshintergrund haben.

 

Anbieter für JaS:

-         das örtliche Jugendamt (Träger der öffentlichen Jugendhilfe)

-         anerkannte Träger der freien Jugendhilfe

 

Sollte an der Franz Marc Grundschule eine JaS eingeführt werden, hat deren Leiter, Dr. Dondl, folgende Grundvoraussetzungen eruiert:

-         mindestens muss es eine „halbe Stelle“ sein, d. h. 19,5 Stunden Arbeitszeit pro Woche

-         Kosten: Die Kosten für eine Stelle wie oben beschrieben belaufen sich auf ca. 40.000 Euro pro Jahr und setzen sich zusammen aus Personalkosten (ca. 30-32.000 Euro) und sonstige Kosten (ca. 8.000 Euro). Diese Kosten könnten im Rahmen einer sog. Fixbetragsförderung gefördert werden:

  • durch die Regierung von Oberbayern mit 8.180 Euro
  • den Landkreis mit ebenfalls 8.180 Euro

-         weitere 10% der Personalkosten (= ca. 3.200 Euro) hat der Träger zu übernehmen.

-         Es bleibt ein Betrag von ca. 20.000 Euro, für den die Kommune aufzukommen hat.

 

Pragmatischer Weg bis zur Genehmigung einer JaS-Stelle:

  1. Befürwortung des Antrags seitens Schulamt und Kommune (inkl. Kostenzusage)
  2. Schulleiter stellt formlosen JaS-Antrag beim Landratsamt mit Hintergrundinformationen
  3. Jugendhilfeplanung bearbeitet den Antrag
  4. Jugendhilfeausschuss bearbeitet den Antrag
  5. Kreistag entscheidet über den Antrag
  6. Amt für Jugend und Familie

- schreibt Trägerschaft aus

- entscheidet die Trägerschaft

- arbeitet gemeinsam mit Schule, Gemeinde(n) und Träger eine Kooperationsvereinbarung und ein Konzept aus

  1. Antrag geht mit allen Unterlagen an die Regierung von Oberbayern
  2. Regierung von Oberbayern entscheidet über den Antrag
  3. Suche nach einer geeigneten Person

 

Dauer von Antragstellung bis zur kompletten Umsetzung: Wenn alles gut läuft 2 Jahr.

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung v. 21.07.2017 folgenden Beschluss gefasst: Für eine mögliche Einführung einer halben Stelle für „Jugendsozialarbeit an Schulen“ (JaS) für die Franz Marc Grundschule sind seitens der Verwaltung weitre Informationen einzuholen und dem Gemeinderat vorzustellen.

 

In dessen Folge wurden zahlreiche Gespräche geführt und mit den jeweiligen Fachleuten entschieden, die einzelnen Informationen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.07.2017 den Gremiumsmitgliedern direkt zu vermitteln. Dementsprechend haben die Kreisjugendpflegerin und im Sachgebiet 52 (Amt für Jugend und Familie) des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen für JaS verantwortliche Mitarbeiterin, Fr. Verena Peck, sowie der Leiter der Franz Marc Grundschule, Hr. Dr. Jakob Dondl, in der Sitzung des Gemeinderats am 25.07.2017 die Thematik detailliert vorgestellt und entsprechende Fragen beantwortet.

 

Der Gemeinderat hat daraufhin in dieser Sitzung folgendes beschlossen: Die Einführung einer halben Jugendsozialarbeit-Stelle (19,5 WoStd.) an der Franz Marc Grundschule Kochel a. See wird befürwortet, vorausgesetzt, die Stelle wird entsprechend der Vorgaben des Förderprogramms des Freistaates Bayern gefördert. Rechtzeitig vor Ablauf eines Zeitraums von vier Jahren ist die Notwendigkeit dieser Stelle in einem offenen und detaillierten Prozess zu überprüfen. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugend und Familie im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen und der Leitung der Franz Marc Grundschule die entsprechende Förderung dieser Stelle zu beantragen.

 

In der Folge hat das Sachgebiet 52 (Amt für Jugend und Familie) des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen weitere Vorbereitungen zur Einführung dieser Stelle angestrengt. U. a. wurde die Arbeiterwohlfahrt, Bezirksverband Oberbayern e. V. (AWO), als Träger der Jugendsozialarbeit an der Franz-Marc-Grundschule Kochel a. See ausgewählt. Die AWO ist zum einen ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und zum anderen bereits als Träger der Jugendsozialarbeit an verschiedenen Schulen wie beispielsweise in Benediktbeuern, Penzberg, Königsdorf, Geretsried und Dietramszell etabliert. Gerade durch die Tätigkeit in der Nachbargemeinde und in weiteren Landkreiskommunen wird erwartet, dass sich auch gewisse Synergieeffekte einstellen werden.

 

Zusammen mit der Franz-Marc-Grundschule, dem Staatlichen Schulamt Bad Tölz-Wolfratshausen, dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, der AWO wurde nunmehr eine Rahmenkonzeption und eine Kooperationsvereinbarung ausgearbeitet (s. Anlage), die im Wesentlichen denen entspricht, die im Landkreis bereits zur Anwendung kommen.

 

Aus Reihen des Gremiums wird die Frage gestellt, wann der Jugendsozialarbeiter seine Arbeit aufnehmen wird. Laut Vorsitzendem soll dies mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 geschehen.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Rahmenkonzeption und Kooperationsvereinbarung zur Jugendsozialarbeit an der Franz-Marc-Grundschule Kochel a. See mit Stand 19.03.2018 vollinhaltlich zur Kenntnis und stimmt dieser zu. Erster Bürgermeister Holz wird beauftragt und ermächtigt, diese zu unterzeichnen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0