Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Fuß- und Radweg Ried-Pessenbach; Neubau, aktueller Sachstandsbericht  

57. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 5.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 17.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0081/2018 Fuß- und Radweg Ried-Pessenbach; Neubau, aktueller Sachstandsbericht
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Der Vorsitzende berichtet, dass, nachdem der Trassenverlauf abschließend mit den zu beteiligenden Behörden abgestimmt war, die hierfür benötigten Grundstücke notariell beurkundet gesichert waren und die vorläufige Zusage für die Förderung der Regierung von Oberbayern vorlag, über den Jahreswechsel hinweg die Ausschreibung der Bauleistungen für den Fuß- und Radweg Ried-Pessenbach durchgeführt wurden. Nach der Vergabe der Arbeiten haben diese Ende März begonnen.

 

Der Fuß- und Radweg zwischen Pessenbach und Ried ist in zwei Abschnitte aufgeteilt: Der erste Abschnitt beginnt in Ortsteil Pessenbach und endet im Gewerbegebiet Pessenbach südlich der Straßeneinmündung „Am Schwaigbach“ in die Straße „Am Weidach“. Die Abschnittslänge beträgt rund 510 m. Zwischen der Fahrbahn der B 11 und dem Geh- und Radweg ist zur Sicherstellung einer hohen Verkehrssicherheit ein Grünstreifen mit einer Mindestbreite von mindestens 1,75 m sowie eine Schutzeinrichtung in Form einer ECO safe vorgesehen.

Der zweite Abschnitt beginnt am Westrand des Gewerbegebiets Pessenbach und endet am Südrand vom Ortsteil Ried. Die Abschnittslänge beträgt 850 m. Während der erste Abschnitt parallel zur Bundesstraße 11 an deren Westseite im jetzigen Grünstreifen verläuft, führt der der zweite Abschnitt östlich der Bahnlinie Tutzing-Kochel über Wiesengrundstücke. Für die Überquerung des Pessenbachs (einem Gewässer 2. Ordnung) ist eine eigenständige Brücke vorgesehen. Im Trassenverlauf des Abschnitts 2 müssen der Schwaigbach und der Enzengraben (beides Gewässer 3. Ordnung) überquert sowie der als Wirtschaftsweg ausgewiesene Unterfeldweg höhengleich gequert werden.

 

Die wesentlichen Leistungspositionen sind:

- Bodenaushub (mit Entsorgung)

- Herstellen der Frostschutzschicht (30 cm)

- Herstellen der Schottertragschicht (15 cm)

- Asphalttragdeckschicht (10 cm)

- Herstellen der Pessenbachbrücke

- Herstellen der Schwaigbachbrücke

- Herstellen der Enzenbachbrücke

 

Über die aktuellen Entwicklungen bei dieser Baumaßnahme wird wie folgt berichtet:

Die Baustelleneinrichtung wurde Ende März abgeschlossen. Die Erdarbeiten im Bereich neben der Bundesstraße 11 sind erledigt und die spätere Trasse ist bereits ausgekoffert. Momentan werden die Vorbereitungen zum Bau der Pessenbach-Brücke getroffen. Als nächste Schritte sind die Endabstimmung mit der Dt. Bahn und die Erdarbeiten zwischen Ried und Gewerbegebiet geplant.

 

 


Beschluss:

 

-kein Beschluss erforderlich-