Auszug - Haushalt 2016; Erlass der Haushaltssatzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Haushaltssatzung
der Gemeinde Kochel am See, Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen, für das Haushaltsjahr 2016.
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Kochel a. See folgende
Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je10.025.700 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 7.647.700 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt sind in Höhe von 3.000.000,00 € vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)350 v. H.
b) für die Grundstücke (B)350 v. H.
2. Gewerbesteuer350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.
Gemeinde Kochel a. See
Kochel a. See,
H o l z
1. Bürgermeister
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die folgende Haushaltssatzung sowie den Haus-haltsplan für das Haushaltsjahr 2016 mit Anlagen und Bestandteilen sowie dem Beteiligungsbericht.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0