Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Dachgeschossausbau mit Anbau eines Balkons in Kochel a. See, Am Lainbach (GBV K-06/2018)  

60. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.3
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:12 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0054/2018-01-01 Dachgeschossausbau mit Anbau eines Balkons in Kochel a. See, Am Lainbach (GBV K-06/2018)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0054/2018-01
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mit Schreiben vom 27.02.2018 (Eingang 02.03.2018) wurde ein Dachgeschossausbau und Anbau eines Balkons beantragt. Der Antrag war zunächst zurückgezogen worden, nun jedoch ist er wieder zur Entscheidung vorgelegt

Das Vorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3 - Hohenkreitleite (reines Wohngebiet).

 

Das Vorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Es wurden einige Abweichungen festgestellt.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Erforderliche Ausnahmen und Befreiungen:

Unter anderem werden die GFZ (0,35) sowie die zulässige Wandhöhe für Einzelhäuser überschritten. Die Dachneigung entspricht nicht dem Bebauungsplan.

Es wurde jedoch von dem Antragsteller vorgebracht, dass bereits seit Fertigstellung des Gebäudes die im Antrag enthaltene Wandhöhe sowie die Dachneigung vorhanden sind. Insofern wurde bereits bei dem vor Jahrzehnten fertiggestellten Gebäude von dem Bebauungsplan abgewichen. Die betroffenen Festsetzungen berühren normalerweise regelmäßig die Grundzüge der Planung. Da hier der Zustand aber bereits seit langem besteht,  ohne dass sich dies auf das Baugebiet negativ ausgewirkt hätte, kann davon ausgegangen werden, dass dies in diesem Fall nicht so ist. Ferner verweist der Antragsteller auf Bezugsfälle in der Nachbarschaft.

Die Nutzbarmachung von Raum in Dachbereichen könnte im Rahmen des allgemeinen Mangels an Wohnraum als städtebaulich vertretbare Abweichung zum Wohl der Allgemeinheit zugelassen werden.

 

 


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag auf Dachgeschossausbau und Anbau eines Balkons in Kochel a. See, Am Lainbach, wird das gemeindliche Einvernehmen zusammen mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 - Hohenkreitleite erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0