Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses in Kochel a. See, Herzogstandweg (GBV K-VB 09/2018)  

60. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:12 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0118/2018 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses in Kochel a. See, Herzogstandweg (GBV K-VB 09/2018)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mit Schreiben vom 03.05.2018 (Eingang 08.05.2018) wird der Abbruch von Nebengebäude und der Neubau eines zusätzlichen Wohnhauses in Kochel a. See, Herzogstandweg, beantragt.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan als Mischgebiet eingeordnet.

 

Im Vorbescheid werden folgende Fragen aufgeworfen:

  1. Ist ein zusätzliches Wohnhaus in der dargestellten Form genehmigungsfähig?

Antwort:  Aufgrund der nachfolgenden Prüfung kann dies von Seiten der Gemeinde mit Ja beantwortet werden.

  1. Ist das Vorhaben hinsichtlich dem Maß der Nutzung mit einer Grundfläche von 394,29 m² und einer Firsthöhe H=7,50 m planungsrechtlich zulässig?

Antwort:  Aufgrund der nachfolgenden Prüfung kann dies von Seiten der Gemeinde mit Ja beantwortet werden.

  1. Können Stellplätze und Zufahrten mit wasserdurchlässigen Belägen in der Berechnung der Grundfläche unberücksichtigt bzw. mit einem geringeren Prozentsatzberücksichtigt werden?

Antwort: Hierzu wird auf § 19 Baunutzungsverordnung (BauNVO) hingewiesen. Im Einzelfall kann von der Einhaltung der sich aus Satz 2 ergebenden Grenzen abgesehen werden kann, z.B. bei Überschreitungen mit geringfügigen Auswirkungen auf die natürlichen Funktionen des Bodens. Die entsprechenden Flächen wären daher darzustellen und aufzulisten.

Die Entscheidung darüber ist von der unteren Bauaufsicht zu treffen.

 

Die Prüfung des Vorhabens führt insgesamt zu folgendem Ergebnis:

- Art der Bebauung:

Beantragt ist ein einzelnes Wohnhaus. Die vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung ist durch einzeln stehende Wohnhäuser geprägt. Das Vorhaben fügt sich nach Art der Bebauung ein.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe, Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche.

Da die Umgebungsbebauung deutlich größere Vorhaben und bereits eine hohe Baudichte aufweist, wird davon ausgegangen, dass sich das beantragte Vorhaben einfügt. Die abschließende Prüfung bleibt jedoch der unteren Bauaufsichtsbehörde vorbehalten.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben ist innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen beantragt worden.

 

- Einordnung der Bauweise:

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die "Offene Bauweise(Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/ oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird.

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnamegebot:

Ist nicht betroffen.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Da keine Wohnungsgröße abschließend bekannt ist, kann auch die nötige Stellplatzanzahl nicht abschließend geprüft werden und bleibt dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.

 

 


Beschluss:

 

Zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses in Kochel a. See, Herzogstandweg, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0