Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Neubau einer Doppelhaushälfte in Kochel a. See, Mittenwalder Straße (GBV K-14/2018)  

61. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.4
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 24.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:28 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0142/2018 Neubau einer Doppelhaushälfte in Kochel a. See, Mittenwalder Straße (GBV K-14/2018)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Pschorr, Beate
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mit Antrag vom 02.07.2018 (Eingang 02.07.2018) wird in Kochel a. See, Mittenwalder Straße, folgendes Bauvorhaben beantragt: Neubau einer Doppelhaushälfte.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Mischgebietsfläche“. Eine Wohnbebauung ist daher allgemein zulässig. Die Bebauung mit Einzelhäusern/Doppelhäusern wurde bereits im Rahmen eines Vorbescheidsantrags (s. Vorlage K-248/15) geprüft und von der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen befürwortet. Zudem wurden den beiden (nahezu identischen) Doppelhaus-Hälften auf den westlich angrenzenden Grundstücken bereits eine Baugenehmigung erteilt.

 

- Art der Bebauung:

Beantragt ist ein einzelnes Wohnhaus bzw. eine Doppelhaushälfte. Die vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung ist durch einzeln stehende Wohnhäuser und auch Mehrfamilienhäuser geprägt. Das Vorhaben fügt sich nach Art der Bebauung ein.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe, Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche.

Beantragt ist eine GRZ von 0,32, die an der Hauptstraße auch als akzeptabel betrachtet werden kann. Die absolute Höhe des Gebäudes mit 8,38 m liegt im ortsüblichen Bereich.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben ist innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen beantragt worden.

 

- Einordnung der Bauweise:

 

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die „Offene Bauweise“ (Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird.

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Nicht berührt.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen. Ggf. sind Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude (Fenster etc.) zu empfehlen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Der Nachweis über die ausreichenden Stellplätze liegt dem Antrag bei. Die Stellplätze sind auf einem separaten östlich liegenden Grundstück nachgewiesen und mit einer entsprechenden Stellplatz-Dienstbarkeit gesichert.

 

- Hinweise:

Der Keller sollte ggf. druckwasserdicht ausgebildet werden.

 

 


Beschluss:

 

Für den Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte in Kochel a. See, Mittenwalder Straße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0