Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Anbau an ein bestehendes Gebäude in Kochel a. See, Friedzaunweg (formlose Voranfrage)  

61. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.3
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 24.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:28 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0150/2018 Anbau an ein bestehendes Gebäude in Kochel a. See, Friedzaunweg (formlose Voranfrage)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Pschorr, Beate
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Antragsteller fragt formlos an, ob auf seinem Grundstück grundsätzlich die Möglichkeit besteht, am vorhandenen Gebäude (Getränkemarkt) seitlich einen Anbau zu errichten. Dieser soll entweder als „Einfamilienhaus“ genutzt oder für zwei Wohnungen eingeteilt werden.

 

Zu Höhe und Dachform des Gebäudes werden noch keine Angaben gemacht.

Die zukünftige Verwendung des Bestandsgebäudes ist ebenfalls noch nicht bestimmt. Hier gibt es drei Varianten:

­         Getränkemarkt auf größerer Fläche und ein Teil des Objektes wird fremd vermietet (Bürofläche)

­          Das gesamte Objekt wird an einen Mieter vermietet.

­          Ein Großteil der Fläche wird in Wohnbebauung umgewandelt, der restliche Teil bleibt Bürofläche und wird vermietet.

 

Von Seiten der Verwaltung können folgende Anmerkungen gemacht werden:

Der Anbau liegt im Bereich der überbaubaren Fläche. Die Abstandsflächen könnten (noch abhängig von der Höhe des Gebäudes) grundsätzlich ausreichen. Das Vorhaben liegt im Mischgebiet lt. Flächennutzungsplan und damit ist Wohnbebauung allgemein zulässig. Zu den erforderlichen Stellplätzen kann hier noch keine Aussage getroffen werden.

 

Generell sind die Angaben zu dem Vorhaben bzw. der Idee zu wenig, um hier detaillierte Aussagen treffen zu können. Insofern muss auf ein formelles Vorbescheids- oder ein Baugenehmigungsverfahren verwiesen werden.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass grundsätzlich die angefragte Bebauung im dargestellten Bereich denkbar wäre. Aufgrund der nicht ausreichenden Angaben ist eine detaillierte Prüfung nicht möglich und bleibt einem formellen Vorbescheids- oder Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0