Auszug - Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
|
Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Mit Schreiben v. 21.01.2016 wurde per Email, bzw. schriftlich zur 29. Sitzung des Gemeinderats geladen. Daher ist festzustellen, dass die Ladung gemäß Art. 45 Abs. 2 GO und § 23 der Geschäftsordnung des Gemeinderates form- und fristgerecht, insgesamt also ordnungsgemäß erfolgte.
Abstimmungsergebnis:
16 : 0