Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - ehem. Verstärkeramt; Petition an den Bayerischen Landtag zur "Rettung des bedeutenden Verstärkeramtes in Kochel am See und zur Eintragung in die Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD)", aktueller Sachstand  

61. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 4.1.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 24.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:28 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0156/2016-10 ehem. Verstärkeramt; Petition an den Bayerischen Landtag zur "Rettung des bedeutenden Verstärkeramtes in Kochel am See und zur Eintragung in die Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD)", aktueller Sachstand
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Seit vielen Jahren ist die Gemeinde Kochel a. See auf der Suche nach geeigneten Flächen, um den gemeindlichen Bauhof zu errichten. Dieser liegt momentan am westlichen Ortseingang von Kochel a. See direkt am Loisachkanal. Die Gebäude entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen und sind dringend sanierungsbedürftig bzw. durch Neubauten zu ersetzen. Aufgrund der schlechten Untergrundverhältnisse ist dies am derzeitigen Standort allerdings wirtschaftlich unmöglich darstellbar.

Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde bereits im Frühjahr 2013 den westlichen Teil (Bahnhofstraße 34) des ehemaligen Verstärkeramtes von der Telekom Deutschland GmbH erworben und ist unmittelbar in die Planungen hinsichtlich des Bauhofs eingestiegen. Ergebnis hieraus war ein genehmigter Vorbescheid der Unteren Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen v. 08.12.2015 für „Neubau eines gemeindlichen Bauhofs, Teilabbruch des ehemaligen Verstärkeramtes und Anbau einer Halle“.

Diese Planungen wurden zu diesem Zeitpunkt ganz bewusst nicht weiterverfolgt: In den Gesprächen mit den Vertretern des von der Telekom Deutschland GmbH mit der Immobilienverwaltung beauftragten Unternehmens wurde deutlich, dass es denkbar ist, auch den östlichen Teil (Bahnhofstraße 34a) des gesamten Areals des ehemaligen Verstärkeramtes zu erwerben. Aufgrund der größeren Fläche eröffnete dies die Möglichkeit, die Planungen wesentlich funktionaler zu gestalten und möglicherweise noch weitere Nutzungen wie Jugendraum, Rettungswache, Vereinsräume usw. unterzubringen. Ein erstes Grundkonzept hat der Gemeinderat in der Sitzung am 24.01.2017 einstimmig befürwortet. Nach langwierigen Verhandlungen ist es gelungen, den entsprechenden Kaufvertrag im Juli 2017 zu unterzeichnen.

Zusammengefasst hat die Gemeinde damit insgesamt eine Fläche von 5.127 m² – stets in der Absicht, v. a. gemäß des o. g. Vorbescheids im Bereich der Bahnhofstraße 34 den gemeindlichen Bauhof zu errichten und dort weitere Räumlichkeiten für die Jugend und für Vereine oder Rettungsorganisationen sowie Wohnraum in den Obergeschossen unterzubringen.

 

Da auch in der Gemeinde Kochel a. See die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum immer stärker steigt und v. a. kaum barrierefreie Wohnungen vorhanden sind, hat sich die Gemeindeverwaltung bereits vor dem Erwerb des Gesamtareals intensiv mit dem Kommunalen Wohnraumförderprogramm (KommWFP) beschäftigt. Nach einer Beratung durch die Regierung von Oberbayern am 09.08.2017 wurde die Planung insofern geändert, als uns empfohlen wurde, das komplette Gebäude „Bahnhofstraße 34“ abzureißen, um dort noch mehr Wohnungen schaffen zu können. Die zuständigen Mitarbeiter der Förderbehörde waren von dem Konzept derart angetan, dass wir bereits am 10.08.2017 die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erhalten haben.

Das von uns beauftragte Architekturbüro hat daraufhin die Planung angepasst. Demnach sollen neben dem gemeindlichen Bauhof insgesamt 16 Wohnungen im Gebäude „Bahnhofstraße 34“ errichtet werden und ca. 173 m² Fläche für besondere Wohnformen (zur Obdachlosen-Unterbringung) entstehen. Ein Aufzug bis in die großzügige Tiefgarage erschließt alle Wohnungen barrierefrei. Dieses Planungskonzept wurde vom Gemeinderat am 28.11.2017 einstimmig beschlossen.

Vor diesem Hintergrund wurde dann mit dem Kreisbauamt am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hinsichtlich der Umsetzung dieser erweiterten Planungen besprochen, dass hierfür ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Einstimmig hat der Gemeinderat Kochel a. See in seiner Sitzung am 20.03.2018 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 34 - ehem. Verstärkeramt gefasst. In dem aktuellen Verfahren befinden wir uns derzeit in der Bearbeitung der bei der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen. In der heutigen werden diese abgewogen und aller Voraussicht nach wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

 

Das Gebäude Bahnhofstraße 34 wurde im Jahre 1927 errichtet. Welche Architekten tatsächlich an der Planung und am Bau im Detail beteiligt waren, entzieht sich unserer Kenntnis. Das von uns beauftragte Planungsbüro hat die Gemeinde in einer der ersten Besprechungen im Frühjahr 2017 darauf hingewiesen, dass der Bau möglicherweise zur Münchner Postbauschule gehören könnte. Wir haben daraufhin diesbezüglich und v. a. hinsichtlich der Denkmaleigenschaft Erkundigungen eingeholt. Da das Gebäude nicht unter Denkmalschutz stand, haben wir die Planungen – auch hinsichtlich des Abrisses – weitergeführt.

 

Das Verstärkeramt ist seit seiner Errichtung im Laufe der Jahre wesentlich verändert worden und daher in seiner ursprünglichen Form nicht mehr erhalten:

Das Verstärkeramt war einst wie ein Vierseithof angelegt worden. Die westseitige Abschlusswand mit Toranlage wurde nach unserem Kenntnisstand bereits Ende der 1960er Jahre abgebrochen – wohl wegen der zunehmenden Größe und Höhe der Postbusse, die im Hof abgestellt wurden. Der südliche und westliche ebenerdige Baukörper wurde 1992 abgerissen und durch einen Neubau (Bahnhofstraße 34a) ersetzt. Hinsichtlich der Denkmaleigenschaft kann man sagen, dass das, was jetzt also noch vom ehemaligen Verstärkeramt erhalten ist, lediglich noch ein Fragment ist.

Weiterhin wurden auch in der Bahnhofstraße 34 unzählige Um- und Einbauten vorgenommen, so dass auch am und im Gebäude selbst der Ursprungscharakter nicht mehr vorhanden ist.

Die Mitglieder des Gremiums haben mit der Ladung zur heutigen Sitzung die Petition „Zur Rettung des bedeutenden Verstärkeramtes in Kochel am See und zur Eintragung in die Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) von Heiko Folkerts aus Weilheim und Birgitt Borio aus Benediktbeuern zur Kenntnisnahme erhalten. Die Gemeinde Kochel a. See wurde bisher von keiner offiziellen Stelle über den Eingang dieser Petition informiert. Eine Petition an den Landtag entfaltet keine aufschiebende Wirkung. Mit den Planungen kann daher fortgefahren werden.

 

 


Beschluss:

 

Die Petition an den Bayerischen Landtag zur Rettung des bedeutenden Verstärkeramtes in Kochel am See und zur Eintragung in die Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) von Heiko Folkerts aus Weilheim und Birgitt Borio aus Benediktbeuern wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0