Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Errichtung eines Mehrparteienhauses in Kochel a. See, Döllerfeldweg (GBV K-18/2018)  

62. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:37 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0176/2018 Errichtung eines Mehrparteienhauses in Kochel a. See, Döllerfeldweg (GBV K-18/2018)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mit Schreiben vom 24.08.2018 (Eingang 28.08.2018) wird die Errichtung eines Mehrparteienhauses in Kochel a. See, Döllerfeldweg, beantragt. Das Bestandsgebäude soll abgebrochen werden. Das Ladengeschäft (Eisdiele) bleibt im Bestand bestehen.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Fläche für Mischgebiet“.

 

- Art der Bebauung:

Beantragt ist ein Mehrfamilienwohnhaus. Die vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung ist durch einzeln stehende Mehrfamilienwohnhäuser geprägt. Das Vorhaben fügt sich nach Art der Bebauung ein.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Die Höhe und Form des Gebäudes fügt sich in die Umgebung ein. Die Grundfläche mit 0,28 ebenfalls. Hier fehlt allerdings der rechnerische Nachweis; dieser ist noch im Rahmen der weiteren Bearbeitung durch die untere Bauaufsichtsbehörde nachzufordern.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben ist innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche geplant.

 

- Einordnung der Bauweise:

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die „Offene Bauweise (Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird.

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Ist nicht berührt.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Es sind ausreichend Stellplätze nachgewiesen. Allerdings sollen aufgrund der beengten Verhältnisse einige Stellplätze als sogenannte gefangene Stellplätze errichtet werden. Hier wurde durch den Gemeinderat in der Vergangenheit bereits zu anderen Vorhaben entschieden, dass die gefangenen Stellplätze, wenn die hintereinanderliegenden Stellplätze zur selben Wohnung gehören, diese zugelassen werden.

 

 


Beschluss:

 

Zur Errichtung eines Mehrparteienhauses in Kochel a. See wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die gefangenen Stellplätze sind zu errichten, jedoch nicht im Sinne von notwendigen Stellplätzen. Insofern wird von der vorgegebenen Anzahl der Stellplätze lt. Garagen- und Stellplatzsatzung eine Ausnahme bezüglich der Definition der Stellplätze zugelassen, so dass diese als gefangene Stellplätze ausgeführt werden können.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0