Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 26 - Rothenberg Süd; erneute Billigung des Entwurfs sowie erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, verkürzte Auslegung  

62. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 4.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:37 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0162/2018-01 Bebauungsplan Nr. 26 - Rothenberg Süd; erneute Billigung des Entwurfs sowie erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, verkürzte Auslegung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0162/2018
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Im vorangegangenen Tagesordnungspunkt wurden die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und im Rahmen der Beteiligung der Behörden eingegangen sind ausführlich behandelt.

 

Der Gemeinderat hat die Stellungnahmen geprüft und eine detaillierte Abwägung vorgenommen. Auf Grundlage dieses Beschlusses sind der Bebauungsplan Nr. 26 - Rothenberg-Süd sowie die Begründung entsprechend zu ändern bzw. anzupassen. Dieser angepasste Entwurf ist öffentlich auszulegen und den Trägern öffentlicher Belange zur erneuten Stellungnahme zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Tatsache, dass bereits mehrere Auslegungen und Beteiligungen erfolgt sind, soll diese nun mit verkürzter Frist von zwei Wochen stattfinden und nur noch auf die geänderten Regelung bezogen werden.

 

 


Beschluss:

 

Der Planverfasser wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 26 – Rothenberg-Süd entsprechend der heute beschlossenen Anpassungen zu ändern. Der Bebauungsplan nebst Begründung erhält das Datum vom 18.09.2018. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechend geänderten Bebauungsplan erneut auszulegen und erneut Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden einzuholen, die von der Änderung betroffen sind. Die Frist für die Auslegung und die Stellungnahmen beträgt zwei Wochen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0