Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Fl.-Nr. 2151/0, 2971/23, 2971/39 u. a. (ehemalige Hausmülldeponie am Festplatz); Sanierungsuntersuchung, Bescheid des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen v. 30.07.2018, Bekanntgabe  

62. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 6.1.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:37 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0141/2018-03 Fl.-Nr. 2151/0, 2971/23, 2971/39 u. a. (ehemalige Hausmülldeponie am Festplatz); Sanierungsuntersuchung, Bescheid des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen v. 30.07.2018, Bekanntgabe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Das Abschlussgutachten zur Sanierungsuntersuchung für die ehemalige Hausmülldeponie am Festplatz wurde in der gemeinsamen Sitzung von Bau-, Straßen- und Umweltausschuss sowie Haupt- und Finanzausschuss am 17.07.2018 durch den verantwortlichen Gutachter des beauftragten Unternehmens im Detail vorgestellt und in der Sitzung des Gemeinderates v. 24.07.2018 intensiv beraten, denn die Gemeinde Kochel a. See war auf Grundlage dieses Abschlussgutachtens durch das zuständige Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen zu einer Stellungnahme aufgefordert. Vor dem Hintergrund der zur Disposition stehenden Sanierungsvarianten hat der Gemeinderat folgenden Beschluss gefasst: „Im Hinblick auf die zu vermeidende Belastung der nachfolgenden Generationen favorisiert der Gemeinderat Kochel a. See die Sanierungsvariante 1, da durch diese Maßnahmen sichergestellt werden kann, dass eine etwaige Gesundheitsgefährdung für die Zukunft ausgeschlossen wird.

 

Dieser Beschluss wurde am 25.07.2018 dem Landratsamt mitgeteilt. Wie im Vorfeld bereits von den Vertretern der Behörde angekündigt und den Mitgliedern des Gemeinderats auch bekannt, hat sich diese dem Vorschlag des Gutachters angeschlossen und die Sanierungsvariante 3C gewählt. Konkret heißt es in dem Bescheid v. 30.07.2018:

„Erstellung eines Sanierungsplans für die Sanierungsvariante 3C:

Die Gemeinde Kochel am See wird verpflichtet, einen Sanierungsplan für die in der Sanierungsuntersuchung der SakostaCAU GmbH vom 02.05.2018 als Variante 3C beschriebene Sicherung der ehemaligen Hausmülldeponie der Gemeinde Kochel am See (Katasternummer 17300035) durch einen Sachverständigen nach §18 BBodSchG erstellen zu lassen.

Hinweis aus der Sanierungsuntersuchung: Wichtige Voruntersuchungen für eine erweiterte Modellierungsrechnung im Rahmen des Sanierungsplans sind die Errichtung von zwei bis fünf zusätzlichen Grundwassermessstellen an den vorgeschlagenen Standorten von Anlage 4 der Sanierungsuntersuchung und die automatische Strömungsmessung am Entwässerungsrohr OWP4 – OWP3. Am geplanten Standort der Reinigungsanlage ist der Baugrund durch eine tiefe Bohrung zu erkunden; es empfiehlt sich, diese Bohrung zur Messstelle auszubauen.“

 

Darüber hinaus sollen noch an zwei weiteren Stellen Nachuntersuchungen hinsichtlich des Wirkungspfades Boden-Mensch erfolgen. Der Bescheid lautet hierzu:

„Detailerkundung der Teilflächen 02 und 05 zur abschließenden Gefährdungsabschätzung des Wirkungspfades Boden – Mensch:

Die Gemeinde Kochel am See wird verpflichtet, für die sogenannte Teilfläche 02 (Liegewiese) der orientierenden Untersuchung vom 03.12.2009 und den Cluster 51 der Teilfläche 5 (Bogenschießanlage) der nachträglichen Oberbodenuntersuchung vom 29.05.2018, erstellt durch das Büro RiskCom GmbH, eine Detailerkundung durch einen Sachverständigen nach §18 BBodSchG erstellen zu lassen.

Im Rahmen der Detailerkundung (Szenario Park- und Freizeitfläche) ist die festgestellte Schadstoffbelastung der Oberbodenmischproben durch weitere Sondierungen näher einzugrenzen. Bei Überschreiten des Prüfwertes für den Wirkungspfad Boden – Mensch sind Analysen der Resorptionsverfügbarkeit durchzuführen.“

 

 


Beschluss:

 

Der Bescheid des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen zur ehemaligen Hausmülldeponie am Festplatz v. 30.07.2018 wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0