Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Staltmayr & Link Bauen und Wohnen GmbH; Neubau eines Reihenhauses mit 3 Garagen in Kochel a. See, Bergfeldweg  

29. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.3
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 26.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Mit Schreiben vom 02.12.2015 (Eingang 07.01.2016) beantragt die Firma Staltmayr & Link Bauen und Wohnen GmbH den Neubau eines Reihenhauses mit 3 Garagen auf Fl.Nr. 2233 / 77 in Kochel a. See.

Dort waren zuletzt zwei Einfamilienhäuser genehmigt worden. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Mischgebiet“. Die Wohnnutzung wäre dort allgemein zulässig.

 

- Art der Bebauung:

Beantragt ist ein Reihenhaus. Die vorhandene Bebauung in der näheren Um-gebung ist durch einzeln stehende Wohnhäuser geprägt. Das Vorhaben fügt sich nach Art der Bebauung ein.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe, Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche.

Die GRZ beträgt künftig 0,29 und ist damit im Vergleich zur vorhandenen Be-bauung vertretbar.

Die absoluten Maße mit 16,55 m und 12 m sind im Rahmen der näheren Umgebung.

Die absolute Höhe des Gebäudes mit 9,50 m Firsthöhe und zwei Vollgeschossen fügt sich ebenfalls in die nähere Umgebung ein.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben liegt im Bereich der überbaubaren Grundstücksflächen.

 

- Einordnung der Bauweise:

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die „Offene Bauweise“ (Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird.

 

Hier wird insbesondere auf die schwierigen Bodenverhältnisse in dem Vorha-benbereich hingewiesen. Ein Absenken von Grundwasser muss ausgeschlossen werden, um Schäden an der umgebenden Bebauung zu vermeiden.

Es wird ein Beweissicherungsverfahren hinsichtlich der umliegenden Häuser empfohlen bzw. um vorherige fachgerechte Untersuchung und Prüfung von Si-cherungsmöglichkeiten gegenüber der umliegenden Bebauung, damit es nicht durch die Verwirklichung des Vorhabens zu Schäden an dem Bestand kommt.

 

- Rücksichtnahmegebot:

Es ist nicht davon auszugehen, dass das Rücksichtnahmegebot berührt ist.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist straßen- und abwassertechnisch gesichert. Lt. Erklärung des Wasserverbandes auch mit Wasser mengenmäßig. Die Wasserleitung muss noch (entweder vom Wasserbeschaffungsverband oder vom Bauherrn) verlegt werden.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsver-hältnisse nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Es werden 8 Stellplätze nachgewiesen. Diese sind entsprechend der gemeind-lichen Satzung bei Wohnungen > 100 m² mit 2,5 / Wohnung erforderlich (= 7,5) und somit ausreichend.

 

 


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag von Staltmayr & Link Bauen und Wohnen GmbH auf Neu-bau eines Reihenhauses mit 3 Garagen in Kochel a. See, Bergfeldweg, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Erneut wird darauf hingewiesen, dass eine Bauwasserhaltung (Abpumpen von Grund/Schichtwasser) nicht zugelassen werden sollte, damit es nicht zu Bodenabsenkungen im Bereich der Nachbargrundstücke kommt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

16 : 0