Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Abbruch eines bestehenden Einfamilienhauses und Neubau eines Einfamilienhauses in Ried, Franz-Marc-Str. (GBV K-21/2018)  

63. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:42 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0197/2018 Abbruch eines bestehenden Einfamilienhauses und Neubau eines Einfamilienhauses in Ried, Franz-Marc-Str. (GBV K-21/2018)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Pschorr, Beate
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mit Schreiben vom 01.10.2018 (Eingang 04.10.2018) wird in Ried, Franz-Marc-Str., folgendes Bauvorhaben beantragt: Abbruch eines bestehenden Einfamilienhauses und Neubau eines Einfamilienhauses und zweier Carports.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Allgemeines Wohngebiet“.

 

- Art der Bebauung:

Beantragt ist ein einzelnes Wohnhaus. Die vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung ist durch einzeln stehende Wohnhäuser und Doppelhäuser geprägt. Das Vorhaben fügt sich nach Art der Bebauung ein.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe, Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche. Die vorgelegten Eingabepläne und Berechnungen zeigen, dass das beantragte Vorhaben im Rahmen der umgebenden Bebauung liegt. Das gleiche gilt für die Höhe mit 9,11 m Firsthöhe.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben ist innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen beantragt worden.

 

- Einordnung der Bauweise:

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die „Offene Bauweise“ (Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen.

 

- Rücksichtnahmegebot:

Es ist nicht davon auszugehen, dass das Rücksichtnahmegebot betroffen ist.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Es sind 3 Stellplätze erforderlich. Nachgewiesen werden 4 Stellplätze. 2 Stück in der bereits bestehenden Garage, 2 Stück in den beiden neu geplanten Carports.

 

 


Beschluss:

 

Für den Bauantrag auf Abbruch eines bestehenden Einfamilienhauses und Neubau eines Einfamilienhauses in Ried, Franz-Marc-Str., wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0