Auszug - Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
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Wortprotokoll |
Mit Schreiben v. 10.03.2016 wurde per Email, bzw. schriftlich zur 32. Sitzung des Gemeinderats geladen. Daher ist festzustellen, dass die Ladung gemäß Art. 45 Abs. 2 GO und § 23 der Geschäftsordnung des Gemeinderates form- und fristgerecht, insgesamt also ordnungsgemäß erfolgte.