Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 28 - Seestube-Badstraße; Vorstellung des Konzeptes für die Umgestaltung der Seepromenade an der Badstraße und Aufstellungsbeschluss  

32. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (Nr. 04/2016)
TOP: Ö 4.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:25   (öffentlich ab 19:00) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0056/2016 Bebauungsplan Nr. 28 - Seestube-Badstraße; Vorstellung des Konzeptes für die Umgestaltung der Seepromenade an der Badstraße und Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0056/2016-01
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende berichtet, dass aufgrund der Gegenüberstellung der Kosten für eine Sanierung des bestehenden „Seestuben“-Gebäudes und der Neubaukosten für zwei Baukörper mit Gaststätte und Rettungsstation für Bergwacht und Wasserwacht der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.10.2015 beschlossen hat, die Überlegungen hinsichtlich einer Neuplanung der Gebäude am Kochelseeufer weiter zu verfolgen und die baurechtliche Umsetzbarkeit zu eruieren.

Wie bereits im Gemeinderat berichtet, ist hierfür die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Aus diesem Grunde wurde das Planungsbüro Kottermair & Rebholz in der Gemeinderatssitzung am 24.11.2015 mit der Erstellung eines entsprechenden Entwurfs beauftragt.

Die konzeptionellen Planungen für die Neugestaltung der Seepromenade an der Badstraße sowie die beiden neuen Gebäude wurden von den Entwurfsverfassern in der Sitzung des Bau-, Straßen- und Umweltausschusses vorgestellt und vom Gremium einhellig begrüßt.

 

Nachdem mit diesen Überlegungen der Rahmen für die Entwicklung der Seepromenade vorliegt, wird auf dieser Grundlage der Bebauungsplan entwickelt. Dieser soll im April als Entwurf vorgestellt werden.

 

 


Beschluss:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Seestube-Badstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 13a BauGB für die Grundstücke Fl.Nrn 2161, 2163/3 (Teilfläche), 2971/39, 2162, 2971/20 (Teilfläche), 2971/39 (Teilfläche), 2159/2 (Teilfläche), 2971/41 und 2159 (Teilfläche) der Gemarkung Kochel a. See wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Die Bürogemeinschaft Kottermair-Rebholz wird beauftragt, auf Grundlage der vorliegenden Planungen einen Entwurf des Bebauungsplanes anzufertigen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

13 : 0