Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Wiederaufbau des denkmalgeschützten Riemerschmid-Hauses "Brigitte IV" als Einfamilienhaus mit eingeschossiger Erweiterung in Kochel a. See, Mittenwalder Straße (GBV K-25/2018)  

65. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 10.6
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40   (öffentlich ab 18:30) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0002/2018-03 Wiederaufbau des denkmalgeschützten Riemerschmid-Hauses "Brigitte IV" als Einfamilienhaus mit eingeschossiger Erweiterung in Kochel a. See, Mittenwalder Straße (GBV K-25/2018)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mit Schreiben vom 23.11.2018 (Eingang 26.11.2018) wurde folgendes Bauvorhaben beantragt: Wiederaufbau des denkmalgeschützten Riemerschmid-Hauses „Brigitte IV“ als Wohnhaus mit eingeschossiger Erweiterung in Kochel a. See, Mittenwalder Straße.

 

In der jetzt vorliegenden Form ist das Vorhaben bereits im Rahmen eines Bauvorbescheides, für das der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt hat, am 05.06.2018 von der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen genehmigt worden.

 

Durch den jetzt eingereichten Bauantrag sind keine neuen Belange der Gemeinde betroffen.

 

 


Beschluss:

 

Zum Antrag auf Wiederaufbau des denkmalgeschützten Riemerschmid-Hauses „Brigitte IV“ als Einfamilienhaus mit eingeschossiger Erweiterung in Kochel a. See, Mittenwalder Straße (GBV K-25/2018) wird das gemeindliche Einvernehmen zusammen mit der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0