Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Ried, Pfisterbergweg - 1. Tektur v. 12.06.2018 (GBV K-11/2016t1), erneute Änderung vom 11.12.2018  

66. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:18 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0248/2019 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Ried, Pfisterbergweg - 1. Tektur v. 12.06.2018 (GBV K-11/2016t1), erneute Änderung vom 11.12.2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0135/2018-01
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu dem bereits behandelten Bauvorhaben sind erneut geänderte Unterlagen eingereicht worden. Nunmehr erfolgt eine Verschiebung des Hauses um 0,5 m sowie eine Verschiebung der Garage um 1,0 m nach Süden.

 

Die Begründung der Antragsteller ist als Anlage beigefügt. Hierbei wird im Wesentlichen auf die Kurvenproblematik verwiesen, die hierdurch entschärft werden soll.

Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass ein Grundstückstausch bislang gerade nicht vereinbart wurde. Die Gemeinde sowie die Waldgenossenschaft Ried haben bereits mehrere Vorschläge hierfür unterbreitet, die vom Antragssteller abgelehnt wurden. Es liegt bislang insofern weder eine mündliche noch eine schriftliche Einigung für die notwendige Neufestlegung der Grenzen vor.

 

Es ist davon auszugehen, dass die o. g. Verschiebung der Gebäude nach Süden den notwendigen Kurvenradius für die Kreuzung Dorfstraße/Pfisterbergweg ermöglichen würde. Allerdings ist eine ausreichende Erschließung erst dann gesichert, wenn die hierfür notwendigen Grundstücksflächen auch im Eigentum der Gemeinde stehen und eindeutig der öffentlichen Verkehrsfläche (Pfisterbergweg) zugeordnet werden können.

 

 


Beschluss:

 

Zu dem Bauvorhaben zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung wird in der Fassung der 1. Tektur, Änderungsdatum v. 11.12.2018 das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung erteilt, dass die für die Schleppkurve notwendigen Flächen in das Eigentum der Gemeinde übergehen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

17 : 0