Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - importierte Niederschrift  

Gemeinderat Kochel a. See
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 07.10.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

Nr.: 08/2002

 

 

Sitzung

Gemeinderat Kochel a. See

 

Sitzungstag:

7. Oktober 2002

 

Sitzungsort:

Kochel a. See


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

 

 

Namen der Gemeinderatsmitglieder

 

anwesend

abwesend

Abwesenheitsgrund

Vorsitzender:

Englert Werner

1. Bürgermeister

 

 

Niederschriftführer:

Rauch Hans, Verw. Amtsrat

 

 

Gemeinderatsmitglieder:

Dersch Erika

 

 

Dullinger Angelica

 

 

Geiger Anton

 

 

Haberfellner Martin

 

 

 

Herden Rudolf

entschuldigt

Lautenbacher Mathias

 

 

Leutenbauer Maximilian

 

 

Mayer Franz

 

 

Pfleger Eduard

 

 

Renner Helmut

 

 

Resenberger Johann

 

 

Röckenschuß Anton

 

 

 

Rieger Johann

entschuldigt

Scheifler Josef

 

 

Tochtermann Günter

 

 

von Lerchenhorst Franz

 

 

 

Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) – 47 (3) GO war gegeben.

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

 

1. Sitzungsniederschrift

 

 

Die Sitzungspunkte der Gemeinderatssitzung Nr. 07/2002 vom 16. September 2002 - öffentlicher Teil – werden den Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.              15 : 0

 

Die Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 07/2002 vom 16. September 2002 - nichtöffentlicher Teil – wird den Mitgliedern des Gemeinderates in Umlauf gegeben, anerkannt und genehmigt.

 

Folgende Punkte der in der – nichtöffentlichen Sitzung – Nr. 07/2002 vom 16. September 2002 gefassten Beschlüsse werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, da die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind:

 

 Nr. 7., 9. und 10.

 

 

 

2. Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid

 

 

 a) Herr Benedikt Schwaller, Niedmannweg 8, Kochel a. See, hat einen Antrag auf Vorbescheid zur Teilbebauung des Grundstückes Fl. Nr. 19 in Ried, Niedmannweg, mit einem Einfamilienhaus eingereicht.

 

 Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu. 15 : 0

 

Da es sich bei dem Niedmannweg um eine Sackgasse handelt, muss auf dem Grundstück Fl. Nr. 19 eine entsprechende Wendemöglichkeit nachgewiesen und gesichert werden.

 

Die Gestaltung, Höhen- und Größenentwicklung des Bauvorhabens bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.

 

 

b) Herr Prof. Dr. Gregor Laakmann, Reihenkamer Straße 6, Münsing, hat mit Schreiben vom 12.09.2002 einen Tekturplan für den Neubau der Jagdhütte in Kochel a. See, Kohlleite, Fl. Nr. 3075/2, eingereicht.

 

Die Weidegenossenschaft Kochel a. See hat mit Schreiben vom 30.09.2002 mitgeteilt, dass sie als Eigentümer des benachbarten Grundstückes der Änderung der Situierung der Jagdhütte nicht zustimmt.

 

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Situierung und der beantragten Tektur nicht zu und stellt fest, dass dieser Tekturantrag nicht vollständig ist. Im unmittelbaren Anschluss an die Jagdhütte wurde eine Blockhütte errichtet. Die Blockhütte ist jedoch in dem vorliegenden Tekturantrag nicht mit enthalten.              15 : 0

Das Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen wird gebeten, die Angelegenheit zu überprüfen.

 

 

 c) Frau Maria Löffler, Jakob-Metzger-Weg 29, Neuffen, beantragt die Baugenehmigung für die Errichtung eines Windschutzes, Pergola auf der bestehenden Dachterrasse des Hauses Seewinkel in Urfeld 5, Fl. Nr. 3303/4.

 

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag nicht zu. 14 : 1

 

Nach Auffassung des Gemeinderates ist die Errichtung einer Pergola auf der Dachterrasse nicht ortsüblich.

 

Auf Grund der exponierten Lage führt das geplante Bauvorhaben zu einer Störung des Gesamtbildes der Dachgestaltung und fügt sich nicht in das Ortsbild ein.

 

 

 

3. Maibäume; Überprüfung der Standsicherheit

 

 

1. Bürgermeister Werner Englert erstattet den Mitgliedern des Gemeinderates einen zusammenfassenden Bericht über die Angelegenheit.

 

Die Rechtssprechung hat zur Frage der Haftung Grundsätze entwickelt, die vom Träger verlangen, dass der die Maibäume in regelmäßigen Abständen auf den verkehrssicheren Zustand überprüfen lässt.

 

Darüber hinaus sind Maibäume mit einer Standzeit von mehr als zwei Jahren von anerkannten Sachverständigen für Holz und Holzschäden auf Standsicherheit und holzzerstörenden Pilzbefall untersuchen zu lassen.

 

Die Gemeinde Kochel a. See hat eigene Haftpflichtversicherungen für die Maibäume abgeschlossen. Der kommunale Versicherungsschutz ist auch ohne Überprüfung gewährleistet. Die strafrechtliche Beurteilung verlangt jedoch einen anerkannten Holzsachverständigen.

 

Die Überprüfung eines Maibaumes kostet mindestes 1.300,00 Euro (netto) bei Abschluss eines Honorarvertrages. Da in der Gemeinde Kochel a. See 4 Maibäume vorhanden sind, wurde sich der jeweilige Kostenaufwand auf 5.200,00 Euro (netto) belaufen.

 

Beschlossen wird: 15 : 0

 

Eine Überprüfung der Maibäume durch einen anerkannten Sachverständigen wird nicht vorgenommen, da dies aus der Sicht der Gemeinde nicht zwingend erforderlich ist.

 

Der Zimmerermeister Johann Resenberger und der Forstamtmann Max Leutenbauer haben sich bereit erklärt, die 4 Maibäume auf Standsicherheit unentgeltlich zu untersuchen.

 

 

Nach Auffassung des Gemeinderates handelt es sich bei diesen Personen um Fachleute, die besonders geeignet sind, die erforderlichen Untersuchungen vorzunehmen. Herr Johann Resenberger und Herr Max Leutenbauer werden mit der Unersuchung der Maibäume beauftragt.

 

 

 

 

4. Freiwillige Feuerwehren; Erhöhung des Versicherungsschutzes für

 Lohnerstattungsanspruch

 

 

1. Bürgermeister Werner Englert erstattet den Mitgliedern des Gemeinderates einen zusammenfassenden Bericht über die Angelegenheit.

 

Die Feuerwehren sind über die Gemeinde Kochel a. See beim Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) versichert.

 

Eine weitere Versicherung besteht bei der Versicherungskammer Bayern über den Landkreis, mit den Bestandteilen Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung außerhalb des abwehenden Brandschutzes und außerhalb der gesetzlichen Pflichtaufgaben und auf Antrag Lohnerstattungsanspruch im Krankheitsfall für private Arbeitgeber. Weitere Sonderleistungen wie Sterbegeld, Vorschüsse etc. sind in dieser Versicherung ebenfalls enthalten.

 

Die Lohnerstattung für den Arbeitgeber einschließlich der Sozialleistungen wird nur auf Antrag gewährt. Zur Zeit ist eine Übernahme von bis zu 100,00 Euro pro Tag vorgesehen, wobei höchstens 28 Tage abgerechnet werden können. Pro Feuerwehrmann wird dafür ein Beitrag von 1,20 Euro (netto) erhoben.

 

Auf Grund der hohen Lohnnebenkosten reicht dieser Betrag nicht mehr aus.

 

Beschlossen wird: 15 : 0

 

Der Versicherungsschutz wird ab sofort auf 150,00 Euro pro Tag erhöht. Die Kosten betragen pro Feuerwehrmann 1,70 Euro (netto) jährlich. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Versicherungssumme zu vollziehen.

 

 

 

 

5. Wiederinstandsetzung der Franz-Marc-Straße in Ried

 

 

1. Bürgermeister Werner Englert erstattet den Mitgliedern des Gemeinderates einen ausführlichen Bericht über die Angelegenheit.

 

Er gibt bekannt, dass der Bauausschuss am 30.09.2002 eine Ortsbegehung vorgenommen hat. Im Rahmen dieser Ortsbegehung und auf Grund des Vorschlages von Herrn Eberl, Firma Schulz, wurde festgelegt, die Franz-Marc-Straße komplett in der bisherigen Breite wieder neu zu asphaltieren. Aus Gründen der  Zweckmäßigkeit und auch aus  Kostengründen soll im Herbst dieses Jahres der

 

 

 

Straßenkörper abgefräst und mit einer Bitukiesdecke versehen werden. Die Anbringung der Feinschicht erfolgt dann im Jahre 2003, sobald die Kanalbaumaßnahmen im Ortsteil Ried abgeschlossen sind zusammen mit den anderen betroffenen Straßen.

 

Im Anschluss an die Ortsbegehung und diese Empfehlung hat Herr Gemeinderatsmitglied Franz von Lerchenhorst dem 1. Bürgermeister eine Unterschriftenliste überreicht. Mit dieser Unterschriftenliste haben mehrere Anlieger der Franz-Marc-Straße beantragt, dass sie von der Gemeinde vor einer Entscheidung über die Wiederinstandsetzung und Neugestaltung der Franz-Marc-Straße ausreichend informiert und in geeigneter Weise an den Planungen beteiligt werden.

 

Auf Grund dieser neuen Situation hat der Bauausschuss mehrheitlich empfohlen, auf Grund des eingereichten Antrages die Instandsetzung der Franz-Marc-Straße zurückzustellen. Den betroffenen Grundstückseigentümern ist dabei Gelegenheit zu geben, ihre Vorschläge zum Ausbau der Straße einzureichen. In diesem Zusammenhang hat der Bauausschuss festgestellt, dass Baumaßnahmen, die über die Instandsetzung hinausgehen, im Rahmen des Beitragsrechts auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden müssen.

 

Die Angelegenheit wird von den Mitgliedern des Gemeinderates ausführlich erörtert.

 

Gemeinderatsmitglied Franz von Lerchenhorst erläutert die Gründe, die zu der Stellung des Antrages geführt haben und bittet dem Antrag dieser Grundstückseigentümer nachzukommen und den Anliegern Gelegenheit zu geben, ihre Vorstellungen vorzubringen.

 

1. Bürgermeister Werner Englert schlägt vor, am Donnerstag, den 10.10.2002 um 19.00 Uhr im Hotel Waldschänke eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema durchzuführen. Dabei haben die betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Vorstellungen zum Ausbau der Straße darzulegen.

 

Beschlossen wird:

 

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bauausschusses an. Auf Grund des Antrages der Grundeigentümer wird eine Entscheidung über die Instandsetzung der Franz-Marc-Straße zurückgestellt. Am 10.10.2002 wird um 19.00 Uhr im Hotel Waldschänke eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Grundstückseigentümer und die Landwirte durchgeführt. Im Rahmen dieser Veranstaltung können die betroffenen Grundstückseigentümer und Landwirte ihre Vorstellungen zum Ausbau der Franz-Marc-Straße vorbringen. Nach Vorliegen des Ergebnisses dieser Informationsveranstaltung wird sich der Gemeinderat wieder mit der Angelegenheit befassen und festlegen, wie weiter vorgegangen wird.

 

Für diesen Beschluss stimmen 13 Gemeinderatsmitglieder, gegen diesen Beschluss stimmen 1. Bürgermeister Werner Englert und ein Gemeinderatsmitglied.              13 : 2

 

 

 

 

 

 

6. Arbeitskreis Umgemeindung; Antrag auf Durchführung einer Abstimmung

 

 

1. Bürgermeister Werner Englert erstattet den Mitgliedern des Gemeinderates einen zusammenfassenden Bericht über die Angelegenheit.

 

Er gibt bekannt, dass der Arbeitskreis Umgemeindung mit Schreiben vom 25.09.2002 beantragt hat,

 

a)  dass der Gemeinderat Kochel a. See eine öffentliche Stellungnahme darüber abgibt, wie er zu den von Herrn Gemeinderatsmitglied Johann Resenberger in der Gemeinderatssitzung vom 16.09.2002 gemachten Äußerung steht

 

und

 

b)  dass die Gemeinde Kochel a. See in den Gemeindeteilen Ried und Pfisterberg eine offizielle Abstimmung bezüglich der Umgemeindung durchführt.

 

Dieses Schreiben ist den Mitgliedern des Gemeinderates zusammen mit der Sitzungseinladung zugestellt worden.

 

Die Angelegenheit wird vom Gemeinderat ausführlich erörtert.

 

Gemeinderatsmitglied Franz von Lerchenhorst erläutert nochmals zusammenfassend den Antrag des Arbeitskreises und die Gründe, die zu der Stellung des Antrages geführt haben. Er hält es für dringend erforderlich, dass der Gemeinderat zu den Äußerungen des Gemeinderatsmitgliedes Johann Resenberger vom 16.09.2002 Stellung nimmt. Ferner weist Gemeinderatsmitglied Franz von Lerchenhorst darauf hin, dass nach Art. 11 Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung den Gemeindebürgern, deren gemeindliche Zugehörigkeit wechselt, Gelegenheit gegeben werden soll, zu der Änderung in geheimer Abstimmung Stellung zu nehmen.

 

1. Bürgermeister Werner Englert führt aus, dass kein Mitglied des Gemeinderates wegen seiner Abstimmung gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden oder außerhalb des Gemeinderates zur Verantwortung gezogen werden darf. Gemeinderatsmitglied Johann Resenberger hat von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht und seinen Standpunkt zu dem Antrag auf Umgemeindung und der Vorgehensweise des Arbeitskreises dargestellt. 1. Bürgermeister Englert vertritt die Auffassung, dass der Gemeinderat sowohl aus rechtlichen als auch aus sachlichen Gründen keine Stellungnahme zu den Äußerungen des Gemeinderatsmitglied Johann Resenberger abzugeben hat.

 

Die Mitglieder des Gemeinderates schließen sich – mit Ausnahme von Gemeinderatsmitglied Franz von Lerchenhorst - dieser Auffassung an.

 

Gemeinderatsmitglied Johann Resenberger erklärt in diesem Zusammenhang, dass er von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hat und dass er dies auch in Zukunft tun wird. Im übrigen weist er darauf hin, dass er seinen Standpunkt in dem bereits veröffentlichten Leserbrief ausführlich dargestellt hat.

 

1. Bürgermeister Werner Englert nimmt Bezug auf die Gemeinderatsbeschlüsse vom 19.02.2001 Nr. 9 und 17.09.2001 Nr. 2.

 

Der Gemeinderat hat seinerzeit einstimmig beschlossen, dass eine Ausgliederung der Gemeindeteile Ried und Pfisterberg  aus der Gemeinde Kochel a. See abgelehnt wird. Ein Verfahren zur Änderung des Gemeindegebietes der Gemeinde Kochel a. See wird nicht eingeleitet. Die vom Arbeitskreis Umgemeindung beantragte Umgemeindung der Gemeindeteile Ried und Pfisterberg ist einstimmig abgelehnt worden.

 

3. Bürgermeister Günter Tochtermann weist darauf hin, dass seit den Gemeinderatsbeschlüssen vom 19.02.2001 und 17.09.2001 keine Änderung der Sach- und Rechtslage eingetreten ist. Die genannten Gemeinderatsbeschlüsse haben nach wie vor Bestand. Nachdem nunmehr die Gemeinde Benediktbeuern einen Antrag auf Umgemeindung bei der Regierung von Oberbayern gestellt hat, wird dieser Antrag von den zuständigen Stellen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Für die Gemeinde Kochel a. See besteht deshalb keine Veranlassung, in dieses laufende Verfahren durch eine offizielle Abstimmung einzugreifen. Somit besteht keine sachliche und rechtliche Notwendigkeit für eine Aufhebung bzw. Änderung der vorgenannten Gemeinderatsbeschlüsse.

 

Die Gemeinderatsmitglieder Anton Geiger, Helmut Renner, Max Leutenbauer und Erika Dersch schließen sich in ihren Ausführungen dieser Auffassung an.

 

Gemeinderatsmitglied Anton Geiger erläutert an Hand von Presseveröffentlichungen das Vorgehen des Arbeitskreises Umgemeindung bei der durchgeführten Abstimmung und stellt die Frage, ob dieses Vorgehen den Grundsätzen einer demokratischen Abstimmung entsprochen hat. Aus den vorliegenden Unterlagen ist zu entnehmen, dass Vertreter des Arbeitskreises zum Teil verschiedene Haushalte mehrfach aufgesucht und um Stimmabgabe gebeten haben.

 

Gemeinderatsmitglied Franz von Lerchenhorst erläutert die Gründe, die zu einem mehrfachen Aufsuchen der Bürger geführt haben. Zielsetzung des Arbeitskreises war es, dass sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger an der Abstimmung beteiligen, um so ein repräsentatives Ergebnis zu erhalten. Aus diesem Grund wurden, da nicht immer alle Bürgerinnen und Bürger angetroffen worden sind, in einigen Fällen mehrere Besuche durchgeführt.

 

Gemeinderatsmitglied Helmut Renner vertritt die Auffassung, dass bei einer Befragung nicht nur die Bürgerinnen und Bürger der Gemeindeteile Ried und Pfisterberg zu befragen sind, sondern dass die Interessen der Einwohner der gesamten Gemeinde mit allen Gemeindeteilen zu berücksichtigen sind. Die Mitglieder des Gemeinderates haben nicht die Interessen eines einzelnen Gemeindeteiles zu vertreten, sondern sind Vertreter der Interessen der gesamten Gemeinde Kochel a. See. Soweit überhaupt erforderlich, kann die Meinung aller Bürgerinnen und Bürger nur mit einem Bürgerentscheid für die gesamte Gemeinde erkundet werden.

 

Gemeinderatsmitglied Franz von Lerchenhorst weist darauf hin, dass gemäß Art. 11 Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung nur die Gemeindebürger, deren Gemeindezugehörigkeit wechselt, in einer Abstimmung an dem Verfahren beteiligt werden.

 

 

Gemeinderatsmitglied Erika Dersch gibt zu bedenken, dass eine Umgemeindung eines Gemeindeteiles erhebliche Auswirkungen  für die anderen Gemeindeteile mit sich bringt und auch in finanzieller Hinsicht gravierende Nachteile mit sich bringt. Es können und dürfen somit nicht nur die Interessen der Gemeindeteile Ried und Pfisterberg bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

 

1. Bürgermeister Werner Englert beendet die Debatte und beantragt, über den Antrag des Arbeitskreises auf Durchführung einer offiziellen Abstimmung abzustimmen. Da die Angelegenheit ausführlich beraten worden ist, sind weitere Wortmeldungen nicht mehr sachdienlich.

 

Beschlossen wird: 14 : 1

 

Die Gemeinderatsbeschlüsse vom 19.02.2001 Nr. 9 und 17.09.2001 Nr. 2 bleiben vollinhaltlich aufrecht erhalten. Die vom Arbeitskreis Umgemeindung beantragte offizielle Abstimmung in den Gemeindeteilen Ried und Pfisterberg wird abgelehnt.

 

Für diesen Beschluss stimmen 14 Gemeinderatsmitglieder, gegen diesen Beschluss stimmt ein Gemeinderatsmitglied.

 

 

 

 

 

7. Informationen und Sonstiges

 

 

 

 a)  Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan

 

Gemeinderatsmitglied Angelica Dullinger gibt bekannt, dass von ihrer Fraktion demnächst zwei Informationsveranstaltungen zu dem Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes durchgeführt werden. Die Termine werden in der Tagespresse veröffentlicht. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird der Entwurf des Planes mit den entsprechenden Änderungen vorgestellt und die Bürgerinnen und Bürger haben Gelegenheit, dazu Fragen zu stellen.

 

Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis.

 

 

 b)  Neubau der Kläranlage Kochel a. See

 

1. Bürgermeister Werner Englert gibt nochmals bekannt, dass am Freitag, den 11.10.2002 um 10.00 Uhr die Einweihung der Kläranlage stattfindet.

 

Am Samstag, den 12.10.2002 veranstaltet die Gemeinde Kochel a. See von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr einen Tag der offenen Tür. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Kochel a. See und Schlehdorf haben dabei die Gelegenheit, die neue Kläranlage zu besichtigen.