Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - importierte Niederschrift  

Gemeinderat Kochel a. See
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 28.10.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

Nr.: 10/2002

 

 

Sitzung

Gemeinderat Kochel a. See

 

Sitzungstag:

28. Oktober 2002

 

Sitzungsort:

Kochel a. See


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

 

 

Namen der Gemeinderatsmitglieder

 

anwesend

abwesend

Abwesenheitsgrund

Vorsitzender:

Englert Werner

1. Bürgermeister

 

 

Niederschriftführer:

Rauch Hans, Verw. Amtsrat

 

 

Gemeinderatsmitglieder:

Dersch Erika

 

 

Dullinger Angelica

 

 

Geiger Anton

 

 

 

Haberfellner Martin

entschuldigt

Herden Rudolf

 

 

Lautenbacher Mathias

 

 

Leutenbauer Maximilian

 

 

Mayer Franz

 

 

Pfleger Eduard

 

 

Renner Helmut

 

 

Resenberger Johann

 

 

Röckenschuß Anton

 

 

Rieger Johann

 

 

Scheifler Josef

 

 

Tochtermann Günter

 

 

von Lerchenhorst Franz

 

 

 

Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) – 47 (3) GO war gegeben.

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

 

1. Sitzungsniederschrift

 

 

Die Sitzungspunkte der Gemeinderatssitzung Nr. 08/2002 vom 7. Oktober 2002 - öffentlicher Teil – werden den Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.              16 : 0

 

Die Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 08/2002 vom 7. Oktober 2002 - nichtöffentlicher Teil – wird den Mitgliedern des Gemeinderates in Umlauf gegeben, anerkannt und genehmigt.

 

Folgende Punkte der in der – nichtöffentlichen Sitzung – Nr. 08/2002 vom 7. Oktober 2002 gefassten Beschlüsse werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, da die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind:

 

 Nr. 8.

 

Die Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 09/2002 vom 21. Oktober 2002 - nichtöffentlicher Teil – wird den Mitgliedern des Gemeinderates in Umlauf gegeben, anerkannt und genehmigt.              16 : 0

 

 

 

2. Sportverein Kochel a. See 1920 e.V.;

 Tekturplan zur Errichtung einer Boulehalle in Kochel a. See, trimini-Straße

 

 

Der Sportverein Kochel a. See e.V., vertreten durch den 1. Vorstand Willibald Köhler, Orterer Str. 25, Kochel a. See, hat einen Tekturplan zur Errichtung einer Boulehalle in Kochel a. See, trimini-Straße, Fl. Nr. 2971/23, eingereicht.

 

1. Bürgermeister Werner Englert gibt bekannt, dass dieser Tekturplan auf Grund einer Ortsbegehung mit dem Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim, Herrn Berger, erstellt worden ist. Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim hat bei dieser Ortsbegehung festgelegt, dass die Boulehalle aus Hochwassergründen nicht allseitig geschlossen sein darf.

 

Der Gemeinderat stimmt dem Tekturplan zu. 16 : 0

 

 

 

3. Wiederherstellung der Franz-Marc-Straße in Ried

 

 

(Siehe Gemeinderatsbeschluss vom 07.10.2002 Nr. 5)

 

1. Bürgermeister Werner Englert gibt bekannt, dass am 10.10.2002 mit den vom Straßenausbau betroffenen Grundstückseigentümern eine ausführliche Aussprache im Hotel „Waldschänke“ stattgefunden hat. Die Vertreter der Gemeinde haben dabei die Sach- und Rechtslage erörtert. Den Grundstückseigentümern wurde ausreichend Gelegenheit gegeben, ihre Vorstellungen vorzubringen und Fragen an den 1. Bürgermeister zu stellen.

 

Nach eingehender Diskussion hat sich die überwiegende Mehrheit der Anwesenden dafür ausgesprochen, schnellstmöglich den Straßenkörper abzufräsen und eine Bitukiesdecke in der bisherigen Straßenbreite aufzubringen. Die Anbringung der Feinschicht erfolgt dann im Jahr 2003 nach Fertigstellung der gesamten Kanalisation in Ried.

 

Die Grundstückseigentümer behalten sich das Recht vor, zu gegebener Zeit noch Vorschläge oder Anträge für einen Straßenausbau (z.B. Beplanzungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, farbliche Gestaltungen der Fahrbahnen usw.) vorzubringen.

 

1. Bürgermeister Werner Englert erklärt, dass er wegen der besonderen Eilbedürftigkeit der Firma Schulz bereits den Auftrag zur Wiederherstellung der Franz-Marc-Straße erteilt hat. Nur im Falle einer sofortigen Auftragserteilung ist die Ausführung der Straßenarbeiten noch in diesem Jahr möglich.

 

Beschlossen wird: 16 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen Kenntnis und stimmt der getroffenen Entscheidung zu. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten werden genehmigt.

 

 

 

4. Michael Münseer; Antrag auf Anschluss des Gemeindeteiles

 Pfisterberg an die Ortskanalisation

 

 

(Siehe Gemeinderatsbeschluss vom 19.08.2002)

 

1. Bürgermeister Werner Englert erstattet den Mitgliedern des Gemeinderates einen ausführlichen Bericht über den Sach- und Rechtsstand der Angelegenheit.

 

Er gibt bekannt, dass sich Herr Michael Mürnseer mit Schreiben vom 25.09.2002 und die Rechtsanwälte Meidert & Kollegen mit Schreiben vom 30.09.2002 nochmals an die Gemeinde Kochel a. See gewandt und um Überprüfung des gemeindlichen Standpunktes gebeten haben.

 

Die vorgenannten Schreiben werden den Mitgliedern des Gemeinderates vollinhaltlich verlesen.

 

1. Bürgermeister Werner Englert gibt bekannt, dass im Januar 1997 im Auftrag der Gemeinde eine Studie zur Abwasserentsorgung der nördlichen Ortsteile erstellt worden ist. Das Ergebnis dieser Studie hat ergeben, dass der Anschluss der Gemeindeteile Ort, Pessenbach und Ried an die zentrale Kläranlage Kochel a. See die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Der Gemeindeteil Pfisterberg wurde in diese Studie nicht mit einbezogen, da dies von den Fachbehörden nicht gefordert wurde und ein Anschluss aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist.

 

Im Zuge des wasserrechtlichen Verfahrens für den Bau der neuen Kläranlage und der Kanalisation der nördlichen Ortsteile wurde von den Fach- und Genehmigungsbehörden der Anschluss von Pfisterberg an die zentrale Abwasserbeseitigung nicht gefordert.

 

Sowohl bei der Erstellung der Studie als auch bei der Planung der Abwasserentsorgung für die nördlichen Ortsteile wurde in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim festgelegt, dass Pfisterberg und Brunnenbach aus wirtschaftlichen Gründen nicht an die zentrale Abwasserkläranlage Kochel a. See angeschlossen werden sollen.

 

Das mit der Planung der Entwässerungseinrichtung beauftragte Ingenieurbüro Obermeyer Planen + Beraten hat im Juli 2002 festgestellt, dass ein Anschluss des Ortsteiles Pfisterberg an die zentrale Abwasseranlage aus wirtschaftlichen Gründen nicht empfehlenswert ist.

 

Die Planung der Abwasserentsorgung wurde den Bürgern von Ort, Pessenbach und Ried in drei Versammlungen durch den ersten Bürgermeister ausführlich vorgestellt.

Weder bei diesen Versammlungen noch im Zuge des wasserrechtlichen Verfahrens ist der Anschluss des Gemeindeteiles Pfisterberg an die zentrale Kläranlage angesprochen oder beantragt worden.

 

Die Grundstückseigentümer Leonhard Singer, Eugen Walser und Anna Stadler, alle wohnhaft in Pfisterberg, haben mit Schreiben vom 01.07.2002 mitgeteilt, dass sie einem Anschluss ihrer Anwesen an die gemeindliche Kanalisation keinesfalls zustimmen und sie sich einem Anschluss mit allen rechtlichen Mitteln widersetzen werden. Sie haben ferner darauf hingewiesen, dass bei der Genehmigung des Bauantrages des Herrn Leonhard Singer für den Neubau eines Austragshauses zu keinem Zeitpunkt die Rede davon war, dass ein Anschluss des Gemeindeteiles Pfisterberg an die gemeindliche Abwasserbeseitigungsanlage gefordert wird. Im Zuge der Erteilung der bauaufsichtlichen Genehmigung für den Neubau des Austragshauses wurde auch die wasserrechtliche Erlaubnis für den Bau einer Pflanzenkläranlage erteilt.

 

Das Ingenieurbüro Obermayer Planen + Beraten hat eine nochmalige Überprüfung der Möglichkeit bzw. Notwendigkeit des Anschlusses des Gemeindeteiles Pfisterberg an die zentrale Abwasserkläranlage vorgenommen. Das Ingenieurbüro hat mit Schreiben vom 28.10.2002 mitgeteilt, dass bei der Grobkostenschätzung vom Mai 2002 von „normalen Verhältnissen“ ausgegangen worden ist. Wenn davon ausgegangen werden muss, das fester Fels ansteht, erhöhen sich die ermittelten Kosten um rd. 30.000,00 Euro bis 40.000,00 Euro auf rd. 155.000,00 Euro – 165.000,00 Euro brutto.

 

Die seinerzeitige Empfehlung des Ingenieurbüros, den Ortsteil Pfisterberg an die Kanalisation in Ried anzuschließen, basiert auf der Annahme, dass alle Anwesen angeschlossen werden. Eine Anschlussleitung allein für das Grundstück des Herrn Mürnseer zu bauen, ist wirtschaftlich nicht vertretbar.

 

1. Bürgermeister Englert führt aus, dass er am 28.10.2002 mit dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen wegen der Genehmigung der Pflanzenkläranlage „Singer u.a.“ Rücksprache gehalten hat. Er hat dabei die Auskunft erhalten, dass vom Landsratsamt und Wasserwirtschaftsamt nochmals die Genehmigungsfähigkeit einer solchen Pflanzenkläranlage geprüft worden ist. Das Landratsamt hat telefonisch mitgeteilt, dass die Genehmigung für den Bau der Pflanzenkläranlage erteilt worden ist und dem Antragsteller in den nächsten Tagen zugestellt wird. Die tatsächlichen und rechtlichen Gründe für den Bau einer Pflanzenkläranlage liegen vor, so dass die beantragte Genehmigung erteilt werden konnte.

 

1. Bürgermeister Englert weist darauf hin, dass seitens der Grundstückseigentümer kein Anspruch auf die Herstellung eines neuen Kanales besteht. Welche Grundstücke durch einen Kanal erschlossen werden, bestimmt die Gemeinde.

 

Die Angelegenheit wird von den Mitgliedern des Gemeinderates unter Einbeziehung des Schreibens der Rechtsanwälte Meidert & Kollegen ausführlich beraten.

 

Beschlossen wird: 16 : 0

 

Der von Herrn Michael Mürnseer und den Rechtsanwälten Meidert & Kollegen beantragte Anschluss des Gemeindeteiles Pfisterberg an die zentrale Abwasserkläranlage wird abgelehnt. Nachdem für den größten Teil der Anwesen in Pfisterberg die Abwasserentsorgung durch den Bau einer neuen Pflanzenkläranlage gesichert wird und diese Eigentümer auf Grund der Genehmigung auch  einen Rechtsanspruch darauf haben, besteht für die Gemeinde kein Erfordernis  eine Änderung der genehmigten Abwasserplanung und des Wasserrechtsbescheides vorzunehmen.

 

Auf Grund der genehmigten Pflanzenkläranlage für die Anwesen Singer u.a. ist die Herstellung eines gemeindlichen Kanales für die Anwesen des Herrn Mürnseer wegen der unverhältnismäßig hohen Kosten nicht möglich und auch nicht erforderlich.

 

Für diesen Gemeinderatsbeschluss stimmen 16 Gemeinderatsmitglieder.

 

 

 

5. Aufstellung eines Hydranten in Walchensee; Am Tanneneck

 

 

1. Bürgermeister Werner Englert gibt bekannt, dass die Freiwillige Feuerwehr Walchensee im Bereich des Baugebietes in Walchensee, Am Tanneneck, den Einbau eines Hydranten für dringend erforderlich hält. Da in diesem Bereich noch kein Hydrant vorhanden ist, ist der Feuerschutz nicht ausreichend gewährleistet.

 

Beschlossen wird: 16 : 0

 

Der Gemeinderat stimmt dem Einbau eines Hydranten zu. Die Kosten hierfür betragen ca. 2.500,00 Euro.

 

 

 

6. Kostenvoranschlag zur Instandsetzung der Pumpe des Tanklöschfahrzeuges

 der Freiwilligen Feuerwehr Walchensee

 

 

1. Bürgermeister Werner Englert gibt bekannt, dass nach Aussagen der Freiwilligen Feuerwehr Walchensee die Grundüberholung der Pumpe Typ P 316 an dem Tanklöschfahrzeug Typ TLF 16/25 erforderlich ist.

 

Nach dem Kostenvoranschlag der Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH vom 14.10.2002 betragen die Gesamtkosten 5.900,00 Euro zuzüglich Frachtkosten und Mehrwertsteuer.

 

Bei der Kalkulation der Lohn- und Reisekosten ist davon ausgegangen worden, dass über den Zeitraum der Instandsetzung ein Mitarbeiter der Feuerwehr aktiv mitarbeitet.

 

Beschlossen wird: 16 : 0

 

Der Grundüberholung der Pumpe wird zugestimmt. Der Auftrag hierfür wird an die Firma Iveco Magirus entsprechend des Angebotes vom 14.10.2002 zum Gesamtpreis von 5.900,00 Euro zuzüglich Frachtkosten und Mehrwertsteuer erteilt. Die überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

 

 

 

7. Elternbeirat und Arbeitskreis „Verkehr- und Vekehrsweg Schule,

 Schulhofgestaltung“; Bekanntgabe der Wünsche der Schulkinder

 

 

1. Bürgermeister Englert gibt bekannt, dass der Elternbeirat und Arbeitskreis „Verkehr- und Verkehrsweg Schule, Schulhofgestaltung“ in enger Zusammenarbeit mit der Grund und Teilhauptschule I eine Auswertung und Bewertung der Wünsche der Kinder durchgeführt hat.

 

Mit Schreiben vom 10.10.2002 hat Herr Erhard Koch, Unteranger 43, Kochel a. See, der Gemeinde das Ergebnis mitgeteilt.

 

Aus den Unterlagen ist ersichtlich, dass sportliche Aktivitäten – an erster Stelle ist ein Fußballfeld genannt - hoch im Kurs stehen.

 

Herr Koch hat ferner mitgeteilt, dass das Projekt in verschiedenen Alternativen der Gemeinde in absehbarer Zeit konzeptionell vorgestellt wird.

 

Der Gemeinderat nimmt von diesen Ausführungen Kenntnis.

 

Sobald der Gemeinde weitere Unterlagen vorgelegt worden sind, wird sich der Gemeinderat wieder mit der Angelegenheit befassen.

 

 

 

8. Informationen und Sonstiges

 

 

Volkstrauertag am 17. November 2002

 

1. Bürgermeister Werner Englert gibt bekannt, das am 17. November 2002 der Volkstrauertag stattfindet. Die Mitglieder des Gemeinderates haben zu dieser Feier eine Einladung erhalten.

 

1. Bürgermeister Werner Englert bittet den Gemeinderat und die Bevölkerung an den Feiern zum Volkstrauertag teilzunehmen.