Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - importierte Niederschrift  

Gemeinderat Kochel a. See
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 25.11.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

Nr.: 11/2002

 

 

Sitzung

Gemeinderat Kochel a. See

 

Sitzungstag:

25. November 2002

 

Sitzungsort:

Kochel a. See


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

 

 

Namen der Gemeinderatsmitglieder

 

anwesend

abwesend

Abwesenheitsgrund

Vorsitzender:

Röckenschuß Anton

2. Bürgermeister

Englert Werner

1. Bürgermeister

entschuldigt

Niederschriftführer:

Rauch Hans, Verw. Amtsrat

Buchner Josef, Kämmerer

 

 

Gemeinderatsmitglieder:

Dersch Erika

 

 

Dullinger Angelica

 

 

Geiger Anton

 

 

 

Haberfellner Martin

entschuldigt

Herden Rudolf

 

 

Lautenbacher Mathias

 

 

Leutenbauer Maximilian

 

 

Mayer Franz

 

 

Pfleger Eduard

 

 

Renner Helmut

 

 

Resenberger Johann

 

 

 

Rieger Johann

entschuldigt

Scheifler Josef

 

 

Tochtermann Günter

 

 

von Lerchenhorst Franz

 

 

 

Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) – 47 (3) GO war gegeben.

 

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

 

 

1. Sitzungsniederschrift

 

 

Die Sitzungspunkte der Gemeinderatssitzung Nr. 10/2002 vom 28. Oktober 2002 - öffentlicher Teil – werden den Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.              14 : 0

 

Die Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 10/2002 vom 28. Oktober 2002 - nichtöffentlicher Teil – wird den Mitgliedern des Gemeinderates in Umlauf gegeben, anerkannt und genehmigt.

 

 

 

2. Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid

 

 

 a) Die Vermögensverwaltung der ÖTV GmbH hat einen Antrag auf Vorbescheid zum Umbau und Neubau einer Hotelanlage in Kochel a. See, Badstraße, eingereicht.

 

2. Bürgermeister Anton Röckenschuß stellt den Mitgliedern des Gemeinderates das Modell des Neubaues vor und gibt das Ergebnis der Bauausschusssitzung vom 18.11.2002 bekannt.

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass das Grundstück Fl. Nr. 2163 im planungsrechtlichen „Außenbereich“ liegt. In dem Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes ist dieses Gebiet als „Sondergebiet Fortbildung“ ausgewiesen.

 

Der Gemeinderat Kochel a. See stimmt dem Neubau eines Hotels in der geplanten Höhen- und Größenentwicklung nicht zu (Geschossfläche Bestand Bettengebäude ca. 1.650 qm, Geschossfläche Neubau ca. 4.000 qm).              13 : 1

 

Der Gemeinderat ist im Zuge eines Ersatzbaues mit einer Neubebauung grundsätzlich einverstanden, wenn die Nutzung der im Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes vorgesehenen Ausweisung entspricht (z.B. Seminarhotel). Die genaue Höhen- und Größenentwicklung und die Gestaltung bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.

 

Der Gemeinderat hält es für sinnvoll und erforderlich, dass zur grundsätzlichen Prüfung der Bebaubarkeit eine gemeinsame Ortsbegehung des Bauausschusses zusammen mit dem Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen und dem Antragsteller vorgenommen wird. Ferner muss vor Abbruch des Bettenhauses die Höhen- und Größenentwicklung dokumentiert und in der Natur aufgezeigt werden (z.B. Lattengerüst).

 

Das Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen wird gebeten, einen Termin für eine Ortsbegehung festzulegen.

 

Unabhängig davon weist der Gemeinderat auf folgendes hin:

 

1. Die straßenmäßige Erschließung ist zu sichern.

 

2. Die erforderlichen Stellplätze sind im Rahmen einer Gesamtplanung festzulegen und nachzuweisen.

 

3. Das Bauvorhaben ist an die öffentliche Entwässerungseinrichtung und an die Wasserversorgung des Wasserbeschaffungsverbandes Kochel a. See anzuschließen.

 

4. Die Löschwasserversorgung und der Brandschutz (Zufahrt Feuerwehr) müssen gesichert und nachgewiesen werden.

 

5. Die Ansicht der Tiefgarage (seeseits) ist detailliert darzustellen.

 

Gemeinderatsmitglied Helmut Renner stimmt aus grundsätzlichen Erwägungen gegen einen Neubau.

 

 

 b) Frau Sonja Beer und Herr Robert Beer, Am Sonnenstein 8 a, Kochel a. See, beantragen die Baugenehmigung für die Errichtung eines Carports in Kochel a. See, Am Sonnenstein, Fl. Nr. 2426/4.

 

 Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag und einer Befreiung von den Festsetzungen der Satzung über die Gestaltung von Garagen zu.              14 : 0

 

 

 c) Frau Stephanie Bacher-Reinfeld und Herr Roland Bacher, Glaswandstraße 20, Benediktbeuern, beantragen die Baugenehmigung für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Kochel a. See, Am Sonnenstein, Fl. Nr. 2425/4.

 

  Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. 14 : 0

 

Das Bauvorhaben ist an die öffentliche Entwässerungseinrichtung und an die Wasserversorgung des Wasserbeschaffungsverbandes Kochel a. See anzuschließen. Die gesicherte Wasserversorgung ist durch eine Bestätigung des Wasserbeschaffungsverbandes Kochel a. See nachzuweisen. Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen und bereit zu stellen. Diese Bestätigung liegt vor. Die Zufahrt zu den Garagen und Stellplätzen ist über eine gemeinsame Zufahrt vorzunehmen.

 

Der Gemeinderat weist darauf hin, dass an dem Grundstück Fl. Nr. 2425/4 zu Gunsten der Gemeinde Kochel a. See ein Bebauungsverbot eingetragen ist.

 

Der Gemeinderat Kochel a. See hat der Löschung dieses Bebauungsverbotes unter der Bedingung zugestimmt, dass entsprechend Ziff. V des Kaufvertrages vom 07.10.2002 ein Kaufpreisteil von 17.600,00 Euro an die Gemeinde als Abfindung für die Löschung des Bebauungsverbotes bezahlt wird.

 

 

Die Zustimmung zu diesem Bauvorhaben erfolgt ebenfalls unter der Bedingung, dass der Kaufpreisteil von 17.600,00 Euro an die Gemeinde gezahlt wird.

 

Das Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen wird gebeten die bauaufsichtliche Genehmigung erst nach Zahlung des vorgenannten Kaufpreisanteils zu erteilen.

 

 

 d) Herr Uli Hoiß, Herzogstandweg 31 a, Kochel a. See, hat einen Tekturplan zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage in Kochel a. See, Am Gipsbruch, eingereicht.

 

 Der Gemeinderat Kochel a. See hat in seiner Sitzung am 22.07.2002 diesem Tekturplan nicht zugestimmt.

 

 Herr Uli Hoiß hat mit Schreiben vom 05.11.2002 um Rücknahme dieses Gemeinderatsbeschlusses und um Zustimmung zu diesem Tekturplan gebeten. Das vorgenannte Schreiben wird den Mitgliedern des Gemeinderates verlesen.

 

 Der Gemeinderat stellt fest, dass seit dem Gemeinderatsbeschluss vom 22.07.2002 keine Änderung der Sach- und Rechtslage eingetreten ist. Aus diesem Grund verbleibt es bei dem Gemeinderatsbeschluss vom 22.07.2002.              13 : 0

 

 Gemeinderatsmitglied Erika Dersch hat gemäß Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

 e) Herr Prof. Dr. Gregor Laakmann, Reichenkamerstraße 6, 82541 Münsing, hat eine Tektur zum Neubau einer Jagdhütte in Kochel a. See, Kohleiten, eingereicht. Der Gemeinderat Kochel a. See hat in seiner Sitzung am 07.10.2002 der beantragten Tektur nicht zugestimmt.

 

 Herr Prof. Dr. Gregor Laakmann bittet mit Schreiben vom 28.10.2002 dem Tekturplan zuzustimmen. Das vorgenannte Scheiben wird den Mitgliedern des Gemeinderates verlesen.

 

 Der Gemeinderat stellt fest, dass seit dem Gemeinderatsbeschluss vom 07.10.2002 keine Änderung der Sach- und Rechtslage eingetreten ist. Aus diesem Grund verbleibt es bei dem Gemeinderatsbeschluss vom 07.10.2002.              14 : 0

 

 Das Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen wird gebeten, zu prüfen, ob die bereits errichtete Jagdhütte der erteilten Baugenehmigung entspricht.

 

 

 f) Frau Maria Biebl, Ried Dorfstraße 53, Kochel a. See, beantragt die Baugenehmigung für den Neubau einer Doppelgarage mit Lagerraum in Ried Dorfstraße 53, Fl. Nr. 658, 658/1.

 

 Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag und einer Befreiung von der Garagensatzung zu. 14 : 0

 

 

 g) Das Deutsche Jugendherbergswerk, Mauerkircher Straße 5, 81679 München, beantragt die Baugenehmigung für die Erstellung eines Carports in Urfeld, Fl. Nr. 3311/2.

 

 Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag und einer Befreiung von den Festsetzungen der Satzung über die Gestaltung von Garagen zu.              14 : 0

 

 

 h) Frau Hedwig Asenstorfer, Urfeld 28, Kochel a. See, beantragt die Baugenehmigung für den Umbau einer Ferienwohnung mit Dachgaube und Anbau eines Balkons in Urfeld 28, Fl. Nr. 3309/3.

 

  Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. 14 : 0

 

  Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen und bereit zu stellen.

 

 

 i) Frau Anita Wolf, Pessenbach 21, Kochel a. See hat einen Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Pessenbach, Fl. Nr. 1210/4, eingereicht.

 

 Der Antrag ist am 19.11.2002 bei der Gemeinde Kochel a. See eingegangen und konnte somit nicht in der Bauausschusssitzung am 18.11.2002 behandelt werden.

 

Beschlossen wird: 14 : 0

 

Der Antrag auf Vorbescheid wird bis zur nächsten Bauausschusssitzung zurückgestellt. In der Zwischenzeit sind die hinsichtlich der Kanalisation noch offenen Fragen (z. B. Eintragung einer Grunddienstbarkeit) zu klären.

 

Der Gemeinderat wird sich dann wieder mit der Angelegenheit befassen.

 

 

 

3. Kinderkrippe Penzberg; Antrag auf freiwillige Förderung

 

 

Der Verein „Spatzennest e.V.“ hat im Jahr 2002 seinen Betrieb aufgenommen und betreibt die Kinderkrippe in Penzberg. Dieser betreut 39 Kinder im Alter bis zu drei Jahren bevor sie in einen Kindergarten aufgenommen werden. Von den 39 betreuten Kindern kommen 19 aus den umliegenden Gemeinden.

 

Mit Schreiben vom 14.11.2002 hat der Bürgermeister der Stadt Penzberg nun die Gemeinde Kochel gebeten, einen freiwilligen Beitrag hierzu zu leisten. Dieser beläuft sich derzeit auf 720,00 € je Kind. Aus der Gemeinde Kochel besucht ein Kind die Kinderkrippe in Penzberg.

 

Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, dem Antrag aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zuzustimmen. Angesichts der angespannten Finanzlage ist derzeit - und wohl auch in Zukunft - kein Raum mehr für zusätzliche freiwillige Leistungen. Zudem ist die Gemeinde Kochel zur Einrichtung der Kinderkrippe nicht gehört worden. Ein Mitspracherecht ist nicht gegeben.

 

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag auf Übernahme des Betrages für das „Spatzennest e.V.“ Penzberg abzulehnen.              11 : 3

 

 

 

4. Informationen und Sonstiges

 

 

 a) Internet der Gemeinde Kochel a. See

 

Gemeinderatsmitglied Angelica Dullinger erkundigt sich nach dem Stand des Internet-Auftritts der Gemeinde Kochel a. See.

 

Gemeinderatsmitglied Rudolf Herden gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Internetpräsentation der Gemeinde Kochel a. See. An weiteren Verbesserungen und Neuerungen wird laufend gearbeitet. Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Gemeinde Kochel a. See im Internet sehr gut vertreten ist.

 

 

 b) Wasserversorgung Kochel a. See

 

Gemeinderatsmitglied Angelica Dullinger erkundigt sich, ob und inwieweit die Abkochanordnung noch Bestand hat und wie in dieser Angelegenheit weiter vorgegangen wird.

 

Gemeinderatsmitglied Franz Mayer, 1. Vorsitzender des Wasserbeschaffungsverbandes Kochel a. See, erstattet einen zusammenfassenden Bericht über den Stand der Angelegenheit. Das Trinkwasser wird vom Wasserbeschaffungsverband Kochel a. See gechlort, die erlassene Abkochanordnung ist nach wie vor in Kraft. Der Wasserbeschaffungsverband wird in seiner Jahreshauptversammlung am 04.12.2002 ausführlich zu dieser Angelegenheit Stellung nehmen und auch die künftigen Planungen aufzeigen.