Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - importierte Niederschrift  

Gemeinderat Kochel a. See
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 16.12.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

Nr.: 12/2002

 

 

Sitzung

Gemeinderat Kochel a. See

 

Sitzungstag:

16. Dezember 2002

 

Sitzungsort:

Kochel a. See


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

 

 

Namen der Gemeinderatsmitglieder

 

anwesend

abwesend

Abwesenheitsgrund

Vorsitzender:

Englert Werner

1. Bürgermeister

 

 

Niederschriftführer:

Rauch Hans, Verw. Amtsrat

 

 

Gemeinderatsmitglieder:

Dersch Erika

 

 

Dullinger Angelica

(ab TOP 4 anwesend)

 

Geiger Anton

 

 

 

Haberfellner Martin

entschuldigt

Herden Rudolf

 

 

Lautenbacher Mathias

(ab TOP 4 anwesend)

 

Leutenbauer Maximilian

 

 

Mayer Franz

(ab TOP 2 anwesend)

 

Pfleger Eduard

 

 

Renner Helmut

 

 

Resenberger Johann

 

 

Röckenschuß Anton

 

 

Rieger Johann

 

 

Scheifler Josef

 

 

Tochtermann Günter

 

 

von Lerchenhorst Franz

 

 

 

Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) – 47 (3) GO war gegeben.

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

 

 

1. Sitzungsniederschrift

 

 

Die Sitzungspunkte der Gemeinderatssitzung Nr. 11/2002 vom 25. November 2002 - öffentlicher Teil – werden den Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.              13 : 0

 

Die Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 11/2002 vom 25. November 2002 - nichtöffentlicher Teil – wird den Mitgliedern des Gemeinderates in Umlauf gegeben, anerkannt und genehmigt.

 

Folgende Punkte der in der – nichtöffentlichen Sitzung – Nr. 11/2002 vom 25. November 2002 gefassten Beschlüsse werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, da die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind:

 

 Nr. 7.

 

 

Gemeinderatsmitglied Franz Mayer kommt zur Sitzung.

 

 

 

2. Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid

 

 

 

 a) Frau Christine Zettl, Mittenwalder Straße 3, Kochel a. See, beantragt die Baugenehmigung für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Kochel a. See, Bayerlandstraße, Fl. Nr. 2202/4.

 

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag und einer Befreiung von den Festsetzungen der Garagensatzung (Flachdach) zu.              14 : 0

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass nach der vorliegenden Planung die bereits vorhandene Wasserleitung und der Abwasserkanal mit der Garage überbau werden würden.

 

Die beantragte Situierung der Garage ist deshalb nur dann möglich, wenn der Abwasserkanal und die Wasserleitung verlegt werden.

 

Die Gemeinde Kochel a. See hat mit Urkunde vom 27.04.1999 das Grundstück Fl. Nr. 2202/4 an Frau Christine Zettl verkauft.

 

Frau Christine Zettl hat dem Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 2202 (Gemeinde Kochel a. See) das Recht eingeräumt, auf dem Grundstück Fl. Nr. 2202/4 einen Regen- und Schmutzwasserkanal sowie eine Wasserleitung, die bereits verlegt sind, dauernd zu belassen. Der Eigentümer des herrschenden Grundstücks ist verpflichtet, im Falle der Bebauung die Leitung auf seine Kosten zu verlegen, wenn die Leitungen den Bau bzw. die Bebauung des Grundstückes behindern.

 

2. Bürgermeister Anton Röckenschuß schlägt vor, den Abwasserkanal und die Wasserleitung auf die gegenüberliegende Seite des Grundstückes Fl. Nr. 2202/4 zu verlegen. In diesem Fall besteht dann die Möglichkeit, auch das Grundstück Fl. Nr. 2202/6 kanal- und wassermäßig zu erschließen.

 

Der Gemeinderat stimmt diesem Vorschlag zu. 14 : 0

 

Mit den Eigentümern der Grundstücke Fl. Nr. 2202/4 und 2202/6 sind entsprechende Verhandlungen wegen der Verlegung des Kanals und der Wasserleitung zu führen.

 

Die wasser- und kanalmäßige Erschließung muss vor Erteilung der Baugenehmigung bzw. Baubeginn der Garage abschließend geregelt sein.

 

 

 b) Herr Peter Auer, Ried, Dorfstraße 29, Kochel a. See, hat einen Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses mit Garagen in Ried, Kocheler Straße, Fl. Nr. 2/1, eingereicht.

 

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid grundsätzlich zu. 14 : 0

 

Das Bauvorhaben ist an die öffentliche Abwasseranlage und an die Wasserversorgung des Wasserbeschaffungsverbandes Ried anzuschließen.

 

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen und bereit zu stellen.

 

Die endgültige Höhen- und Größenentwicklung des Baukörpers bleibt dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. Vom Straßenbauamt Weilheim ist zu prüfen, ob die Erschließung von der Bundesstraße 11 möglich ist.

 

Die Gemeinde weist darauf hin, dass im Zuge des Ausbaues der Bundesstraße 11 die Anlegung eines Gehweges geplant und erforderlich ist. Aus diesem Grund ist aus dem Grundstück Fl. Nr. 2/1 die Abtretung einer Grundstücksfläche für die Anlegung des Gehweges erforderlich.

 

Das Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen wird gebeten, die Notwendigkeit der Grundabtretung als Hinweis in dem Bescheid mit aufzunehmen.

 

 

 c) Frau Anita Wolf, Pessenbach 21, Kochel a. See, hat einen Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Pessenbach, Fl. Nr. 1210/4, eingereicht.

 

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid grundsätzlich zu.  14 : 0

 

Die Gestaltung, Höhen- und Größenentwicklung des Baukörpers bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.

 

 

 

Der gemeindliche Abwasserkanal ist so zu situieren, dass er von dem geplanten Neubau nicht tangiert wird. Ein Überbau des Kanals darf nicht erfolgen.

 

Für die Verlegung und Belassung des Abwasserkanals ist die Einräumung einer Kanal-Dienstbarkeit erforderlich.

 

1. Bürgermeister Englert wird beauftragt, sich diesbezüglich nochmals mit den Grundstückseigentümern in Verbindung zu setzen.

 

Die Zustimmung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Verlegung der gemeindlichen Abwasseranlagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1210/4 möglich ist und auch die Zufahrt zu dem Pumpwerk gewährleistet wird.

 

 

d) Frau Marieluise Brackenhofer, Urfeld 4, Kochel a. See, hat mit Schreiben vom 09.12.2002 einen Tekturplan für den Abriss und den Wiederaufbau des Bootshauses in Urfeld, Fl. Nr. 3303/2, eingereicht.

 

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. 14 : 0

 

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen und bereit zu stellen.

 

Das Anwesen ist an die Kläranlage „Seewinkel“ anzuschließen.

 

 

 e) Prof. Dr. Gregor Laakmann; Neubau einer Jagdhütte auf der Kohleiten

 

Der Gemeinderat Kochel a. See hat in seiner Sitzung am 25.11.2002 dem von Herr Prof. Dr. Gregor Laakmann beantragten Neubau einer Blockhütte für die Jagd auf der Kohleite nicht zugestimmt.

 

Das Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen hat nunmehr mit Schreiben vom 05.12.2002 mitgeteilt, dass das gemeindliche Einvernehmen rechtswidrig versagt worden ist. Das Schreiben wird den Mitgliedern des Gemeinderates verlesen.

 

Das Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen hat die Gemeinde gebeten, sich bis spätestens 15.01.2003 erneut mit der Angelegenheit zu befassen und die Entscheidung mitzuteilen.

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass sich auch auf Grund des Schreibens des Landratsamtes für die Gemeinde keine Änderung der getroffenen Entscheidung ergibt. Aus diesem Grund werden die gefassten Gemeinderatsbeschlüsse aufrecht erhalten.

 

Der Gemeinderat stimmt dem Tekturantrag nicht zu. 11 : 3

 

Für diesen Beschluss stimmen 11 Gemeinderatsmitglieder, gegen diesen Beschluss stimmen 3 Gemeinderatsmitglieder.

 

 

 

3. Informationen und Sonstiges

 

 

 a) Jahresrückblick 2002

 

1. Bürgermeister Werner Englert erstattet den Mitgliedern des Gemeinderates einen zusammenfassenden Bericht über die bedeutenden Ereignisse des abgelaufenen Jahres (z.B. Fertigstellung Kläranlage, Herstellung Ortskanalisation der nördlichen Ortsteile, Brand und Wiedereröffnung trimini usw.)

 

 

 b) Überprüfung der Maibäume

 

Gemeinderatsmitglied Johann Resenberger gibt bekannt, dass er zusammen mit Gemeinderatsmitglied Max Leutenbauer den Maibaum in Walchensee in sicherheitsrechtlicher Hinsicht untersucht hat. Diese Untersuchung hat keinerlei Mängel ergeben.

 

Die Maibäume in Kochel a. See, Ort und Ried werden zu gegebener Zeit ebenfalls untersucht.

 

1. Bürgermeister Werner Englert bedankt sich bei Herrn Resenberger und Herrn Leutenbauer und stellt fest, dass durch deren Initiative erhebliche Kosten eingespart werden.

 

 

Gemeinderatsmitglied Angelica Dullinger und Gemeinderatsmitglied Mathias Lautenbacher kommen zur Sitzung.