Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - importierte Niederschrift  

Gemeinderat Kochel a. See
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 22.01.2001 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

Nr.: 01/2001

 

 

Sitzung

Gemeinderat Kochel a. See

 

Sitzungstag:

22. Januar 2001

 

Sitzungsort:

Kochel a. See


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

 

 

Namen der Gemeinderatsmitglieder

 

anwesend

abwesend

Abwesenheitsgrund

Vorsitzender:

Eberl Nikolaus

2. Bürgermeister

Englert Werner

1. Bürgermeister

entschuldigt

Niederschriftführer:

Hans Rauch, Verw. Amtsrat

Stefan Jocher, Kämmerer

 

 

Gemeinderatsmitglieder:

Rainer Appel

 

 

Franz Bauer

 

 

Stefan Bauer

 

 

Martin Haberfellner

 

 

Rudolf Herden

 

 

Monika Hoffmann-Sailer

 

 

Franz Mayer

 

 

Josef Neuner

 

 

Eduard Pfleger

 

 

Benedikt Pössenbacher

 

 

Johann Resenberger

 

 

Johann Rieger

 

 

Ursula Röckenschuß

 

 

Fridolin Söhl

 

 

Günter Tochtermann

 

 

 

Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) – 47 (3) GO war gegeben.

 

 

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

 

1. Sitzungsniederschrift

 

 

Die Sitzungspunkte der Gemeinderatssitzung Nr. 21/2000 vom 18. Dezember 2000 – öffentlicher Teil – werden den Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.

 

Die Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 21/2000 vom 18. Dezember 2000 – nichtöffentlicher Teil – wird den Mitgliedern des Gemeinderates in Umlauf gegeben, anerkannt und genehmigt.

 

Folgende Punkte der in der – nichtöffentlichen Sitzung – Nr. 21/2000 vom 18. Dezember 2000 gefassten Beschlüsse werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, da die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind:              13 : 0

 

Nr. 5.

 

 

 

2. Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid

 

 

 a) Herr Hans Sebald, Mittenwalder Straße 82 – 86, Kochel a. See, hat einen Antrag auf Vorbescheid für den Neubau

  aa) eines Wintergartens

  bb) eines Pavillons

  cc) eines Appartementhauses

  in Kochel a. See, Mittenwalder Straße, Fl. Nr. 2374 und 2375 eingereicht.

 

  Die Örtlichkeiten sind von den Mitgliedern des Bauausschusses besichtigt worden. Herr Hans Sebald erklärt, dass der Neubau eines Appartementhauses nicht Gegenstand des Antrages auf Vorbescheid ist.               14 : 0

 

  Auf das Schreiben vom 15.01.2001 wird hingewiesen.

 

  Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wintergartens und eines Pavillon zu.

 

  Da die Bootsanlegestelle durch den Anbau des Pavillons nicht mehr belassen werden kann, muss ein anderer geeigneter Standort angelegt werden.

 

 

 b) Herr Michael Klingshirn und Frau Silvia Klingshirn, Am Lainbach 22, Kochel a. See, beantragen die Baugenehmigung für den Anbau eines Wohnhauses in Kochel a. See, Am Lainbach 22, Fl. Nr. 3006/10.

 

  Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag und einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hohenkreitleite“ zu.              14 : 0

 

 Die Erschließung des Grundstückes hat über die Gemeindestraße „Am Lainbach“ zu erfolgen. Einer Erschließung über die Gemeindestraße „Am Sonnenstein“ wird nicht zugestimmt.

 

 Seitens des Gemeinderates bestehen Zweifel, ob die an der Nordseite geplanten Stellplätze tatsächlich hergestellt und genutzt werden können.

 

 Der Gemeinderat legt deshalb fest, dass vor Erteilung der Baugenehmigung die Anzahl der Stellplätze und die Situierung durch das Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen zusammen mit der Gemeinde Kochel a. See zu klären und festzulegen ist.

 

 

 c) Frau Ursula Baas, Leitmeritzer Straße 27, 91207 Lauf a.d. Pegnitz, beantragt die Baugenehmigung für den Anbau eines Balkons und Einbau einer Balkontüre in Kochel a. See, Am Kleinfeld 5, Fl. Nr. 2693/3.

 

  Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. 13 : 0

 

Gemeinderatsmitglied Johann Resenberger hat gemäß Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

 d) Herr Dr. Norbert Ciesla, Am Hart 15, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn, beantragt die Baugenehmigung für den Neubau einer Garage in Walchensee, Ringstraße, Fl. Nr. 3180/35.

 

  Die Örtlichkeiten sind von den Mitgliedern des Bauausschusses besichtigt worden. Der Bauausschuss hat festgestellt, dass eine Doppelgarage bereits im Rohbau errichtet ist.

 

  Der Gemeinderat stimmt der Errichtung der Garage in der bestehenden Größe zu.   14 : 0

 

  Der Erweiterung der Garage wird nicht zugestimmt, da sich ein Baukörper in dieser Größenordnung nicht in die umliegende Bebauung einfügt und zu einer Beeinträchtigung des Ortsbildes führt.             

 

  Entsprechend § 2 Abs. 1 a der Garagengestaltungssatzung vom 04.07.1994 muss die bestehende Garage mit einem Satteldach versehen werden. Das Schreiben des Herrn Hartmut Heinrich vom 24.12.2000 ist dem Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen zur Würdigung vorzulegen.

 

  Die ausreichende straßenmäßige Erschließung ist nachzuweisen und zu sichern (Geh- und Fahrtrecht).

 

 

 e) Herr Günther Rosenwirth, Seestraße 42, Walchensee, beantragt die Baugenehmigung für die Erweiterung des Hotels „Schwaigerhof“ in Walchensee, Seestraße 42, Fl. Nr. 3189.

 

 Die Örtlichkeiten sind von den Mitgliedern des Bauausschusses besichtigt worden.

 

 Der Gemeinderat stellt fest, dass es sich bei dem Grundstück Fl. Nr. 3204/7 um keine öffentliche Straße handelt. Eigentümer dieser Privatzufahrt sind Josef Heilinglechner, Christa Heilinglechner, Rudolf Biehler, Josef Rieger und Maria Rieger. Die Erschließung des Grundstückes Fl. Nr. 3189 über diese Privatzufahrt ist nicht gesichert.

 

 Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben unter folgenden Voraussetzungen zu:  14 : 0

 

 aa) Die ausreichende straßenmäßige Erschließung ist zu sichern und nachzuweisen.

 

 bb) Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung muss gesichert und nachgewiesen werden.

 

 cc) Die erforderlichen Stellplätze sind für den Neubau und den Altbestand nachzuweisen und bereit zu stellen.

 

 dd) Die Höhe des Neubaues darf die Höhe des Altbestandes nicht überschreiten. Die Höhenfestlegung hat im Einvernehmen mit der Gemeinde zu erfolgen. Die Gemeinde ist bei der Schnurgerüstabnahme mit hinzuzuziehen.

 

 ee) Die Nutzung muss dem beantragten Zweck entsprechen (Hotelzimmer, wechselnde Fremdbelegung für Hotelbetrieb).

 

 ff) Einer Nutzung der Hotelzimmer als Erst- oder Zweitwohnung wird nicht zugestimmt.

 

 gg) Die Versiegelung der Freiflächen muss so zurückhaltend wie möglich erfolgen. Die Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Bauweise herzustellen.

 

 

 f) Herr Martin Brost, Pettenkoferstraße 37, 80336 München, beantragt die Baugenehmigung für den Umbau und die Erweiterung des Anwesens Ringstraße 27 in Walchensee, Fl. Nr. 3207/8, Fl. Nr. 3207/9 und Fl. Nr. 3207/10.

 

 Die Örtlichkeiten sind von den Mitgliedern des Bauausschusses besichtigt worden.

 

 Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. 14 : 0

 

Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung muss gesichert und nachgewiesen werden.

 

Bei dem Neubau der Garagen darf die gemeindliche Grundstücksgrenze nicht überbaut werden. Das Dach und die Dachrinne dürfen nicht in das gemeindliche Grundstück Fl. Nr. 3207/3 hineinragen. Die Dachabwässer dürfen nicht auf die Gemeindestraße abgeleitet werden.

 

Bei den zur Ringstraße gelegenen Garageneinfahrten kann der erforderliche Stauraum nicht eingehalten werden.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 der Garagengestaltungssatzung vom 04.07.1994 wird hierfür von der Gemeinde eine Abweichung zugelassen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Garagentore in selbstöffnender Konstruktion ausgeführt werden.

 

 

 g) Herr Bernhard Fries und Frau Ingrun Fries, Krepelschroffenstraße 9, 82499 Wallgau, beantragen die Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage in Walchensee, Ringstraße, Fl. Nr. 3208/17.

 

   Die Örtlichkeiten sind von den Mitgliedern des Bauausschusses besichtigt worden.

 

  Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. 14 : 0

 

  Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung muss gesichert und nachgewiesen werden.

 

 

 

3. Aufstellung eines Bebauungsplanes in Kochel a. See,

 Kiensteinweg/Alte Straße

 

 

 (Siehe Gemeinderatsbeschluss vom 07.08.2000.)

 

 2. Bürgermeister Eberl erläutert den Mitgliedern des Gemeinderates den von Architekt Michael Holzer erarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 samt Begründung.

 

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 15.01.2001 zusammen mit dem Planfertiger eingehend mit dem Entwurf des Bebauungsplanes befasst.

 

Die Angelegenheit wird von den Mitgliedern des Gemeinderates ausführlich erörtert.

 

Beschlossen wird: 14 : 0

 

Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 17.01.2001 samt Begründung zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorzeitige Bürgerbeteiligung und die Anhörung der Träger der öffentlichen Belange durchzuführen.

 

Der Gemeinderat wird sich zu gegebener Zeit wieder mit der Angelegenheit befassen.

 

 

 

4. Informationen und Sonstiges

 

 

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