Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - importierte Niederschrift  

Gemeinderat Kochel a. See
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.02.2001 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                                        ergebnis

 

Nr.: 02/2001

 

 

Sitzung

Gemeinderat Kochel a. See

 

Sitzungstag:

19. Februar 2001

 

Sitzungsort:

Kochel a. See


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                                        ergebnis

 

 

 

Namen der Gemeinderatsmitglieder

 

anwesend

abwesend

Abwesenheitsgrund

Vorsitzender:

Werner Englert

1. Bürgermeister

 

 

Niederschriftführer:

Hans Rauch, Verw. Amtsrat

Stefan Jocher, Kämmerer

 

 

Gemeinderatsmitglieder:

 

 

Rainer Appel

 

entschuldigt

Franz Bauer

 

 

Stefan Bauer

 

 

 

Nikolaus Eberl

entschulidgt

Martin Haberfellner

(ab TOP 3 anwesend)

 

Rudolf Herden

 

 

Monika Hoffmann-Sailer

 

 

Franz Mayer

 

 

Josef Neuner

 

 

Eduard Pfleger

(ab TOP 3 anwesend)

 

Benedikt Pössenbacher

 

 

Johann Resenberger

 

 

 

Johann Rieger

entschuldigt

Ursula Röckenschuß

 

 

Fridolin Söhl

 

 

Günter Tochtermann

 

 

 

Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) – 47 (3) GO war gegeben.

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

 

 

1. Sitzungsniederschrift

 

 

Die  Sitzungspunkte   der Gemeinderatssitzung  Nr. 01/2001  vom  22. Januar 2001 – öffentlicher Teil – werden den Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.

 

Die Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 01/2001 vom 22. Januar 2001 – nichtöffentlicher Teil – wird den Mitgliedern des Gemeinderates in Umlauf gegeben anerkannt und genehmigt.              12 : 0

 

Folgende Punkte der in der – nichtöffentlichen Sitzung – Nr. 01/2001 vom 22. Januar 2001 gefassten Beschlüsse werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, da die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind:

 

Nr. 11. a)

 

 

Gemeinderatsmitglied Franz Mayer beantragt, folgende Tagesordnungspunkte der nichtöffentlichen Sitzung öffentlich zu behandeln:

 

TOP 5, TOP 6 und TOP 7

 

Beschlossen wird: 

 

a) Tagesordnungspunkt 5 wird öffentlich behandelt. 9 : 3

 

b) Tagesordnungspunkt 6 wird nichtöffentlich behandelt. 11 : 1

 

c) Tagesordnungspunkt 7 wird öffentlich behandelt 12 : 0

 

d) Tagesordnungspunkt 12 wird öffentlich behandelt. 12 : 0

 

 

 

2. Bauanträge

 

 

 a) Herrn Peter Kölbl, Caspar-Feichtmayr-Straße 4, Benediktbeuern, beantragt die Baugenehmigung für den Neubau eines Doppelhauses in Kochel a. See, Am Wieden, Fl. Nr. 2195/5 und Fl. Nr. 2195/4.

 

 Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag unter folgenden Voraussetzungen zu: 12 : 0

 

 Die Höhenlage des Wohngebäudes und der Garage sind einvernehmlich mit der Gemeinde festzulegen (Art. 10 Abs. 2 BayBO).

 

 

 Der Bauausschuss ist zu dieser Höhenfestlegung hinzuzuziehen.

 

  Die Festsetzungen des Vorbescheides vom 12.01.2000 sind einzuhalten.

 

Der Neubau ist an den in der Gemeindestraße „Am Wieden“ verlaufenden Abwasserkanal anzuschließen. Hierüber ist noch ein entsprechender Abwasserplan einzureichen. Einem Anschluss an den im Baugrundstück verlaufenden Kanal wird nicht zugestimmt. Dieser Abwasserkanal darf nicht überbaut oder beschädigt werden.

 

Der Bauherr wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der im Grundstück verlaufende Abwasserkanal im Zuge des Bauvorhabens nicht beschädigt werden darf.

 

 

 b) Herr Wilhelm von Finck, Keferloh 1 b, Grasbrunn, beantragt die Baugenehmigung für den Ersatzbau des Gärtnerhauses 2 in Kochel a. See, Bayerlandstraße 27, Fl. Nr. 2211.

 

  Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. 12 : 0

 

  Der Neubau ist an die öffentliche Entwässerungseinrichtung anzuschließen.

 

 

 c) Frau Christine Kollmannsberger, Caspar-Feichtmayr-Straße 21, Benediktbeuern, beantragt die Baugenehmigung für den Neubau einer Doppelhaushälfte in Ried, Franz-Marc-Straße, Fl. Nr. 935/6.

 

  Der Gemeinderat stellt fest, dass das Grundstück Fl. Nr. 935/6 nicht in angemessener Breite an einer öffentlichen Straße liegt. Das Grundstück Fl. Nr. 935/3 steht im Eigentum von Frau Annemarie Zerluth.

 

  Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag unter der Voraussetzung zu, dass vor Erteilung der Baugenehmigung die straßenmäßige Erschließung durch die Abtretung des Grundstückes Fl. Nr. 935/3 gesichert wird.              12 : 0

 

  Der beantragten Situierung der Stellplätze wird nicht zugestimmt.

 

Aus Gründen des Ortsbildes und zur Vermeidung von weiteren unerwünschten Bezugsfällen sind die Stellplätze über eine gemeinsame Zufahrt zu erschließen. Über die Anlegung und Erschließung dieser Stellplätze ist ein überarbeiteter Stellplatznachweis vorzulegen.

 

Im übrigen sind die Auflagen usw. des Vorbescheides vom 23.10.2000 einzuhalten.

 

 

 d) Herr Alfred Eggersberger, Rosenheimerstraße 112, München, hat einen Antrag auf Vorbescheid für die Betriebserweiterung des Hotels/Restaurants „Karwendelblick“ in Urfeld 15, Fl. Nr. 3310/2, eingereicht.

 

 Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid unter folgenden Voraussetzungen zu:              12 : 0

 

  aa) Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung muss gesichert und nachgewiesen werden.

 

  bb) Die erforderlichen Kfz-Stellplätze sind nachzuweisen und bereit zustellen.

 

  cc) Weitere Auflagen bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.

 

 

Die Gemeinderatsmitglied Eduard Pfleger und Martin Haberfellner kommen zur Sitzung.

 

 

 

3. Erlass einer Verordnung über das Halten von Hunden

 

 

(Siehe Gemeinderatsbeschluss vom 27.11.2000 Nr. 4.)

 

Die Verwaltung hat entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses vom 27.11.2000 zwei Entwürfe der Verordnung über das Halten von Hunden in der Gemeinde Kochel a. See ausgearbeitet.

 

1. Bürgermeister Werner Englert begründet die aus seiner Sicht erforderliche Notwendigkeit für den Erlass einer Verordnung und weist in diesem Zusammenhang auf den Antrag des Wasser- und Bodenverbandes Ort – Ried vom 24.10.2000 hin.

 

 Die Angelegenheit wird von den Mitgliedern des Gemeinderates ausführlich erörtert.

 

Der Bereich der Grundstücke des Wasser- und Bodenverbandes Ort – Ried liegt innerhalb eines Jagdreviers. Gemäß Art. 56 Abs. 2 Nr. 9 Bayerisches Jagdgesetz kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich Hunde in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen lässt.

 

Außerdem besteht eine Verordnung des Landratsamtes Bad Tölz – Wolfratshausen über die Beschränkung und Regelung des Betretungsrechts in dem Wiesenbrütergebiet Loisach-Kochelsee-Moore.

 

Mit dem Erlass einer Verordnung kann das Problem des freien Umherlaufens von Hunden auf den landwirtschaftlichen Wiesen nicht gelöst werden. Unabhängig davon hält der Gemeinderat jedoch den Erlass einer Verordnung über das Halten von Hunden erforderlich.

 

Beschlossen wird die: 11 : 3

 

„Verordnung

über das Halten von Hunden in der Gemeinde Kochel a. See

Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen

 

Die Gemeinde Kochel a. See erlässt aufgrund Art. 18 Abs. 1 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.07.1997, folgende Verordnung:

 

§ 1

Anleinzwang

 

1. Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit müssen Hunde größerer Gattung und Kampfhunde im Sinne der Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG zu jeder Tages- und Nachtzeit auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen angeleint werden.

 

2. Es dürfen nur reißfeste Leinen mit einer Länge von höchstens 200 cm verwendet werden.

 

3. Hunde größerer Gattung sind: ausgewachsene Tiere mit überdurchschnittlicher Größe (z. B. Bernhardiner, Boxer, Doggen, Dobermann, Rottweiler, Schäferhunde, Windhunde usw.).

 

 

§ 2

Freies Umherlaufen von Hunden

 

1. Das freie Umherlaufen von Hunden in öffentlichen Anlagen, insbesondere in Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfen, Kinderspielplätzen, Sportplätzen und Badeanstalten ist verboten.

 

2. Freies Umherlaufen liegt dann vor, wenn der Hund in der Lage ist, freien Auslauf zu nehmen, nicht eingesperrt, nicht angekettet ist oder nicht an der Leine geführt wird.

 

 

§ 3

Ausnahmen

 

1. Von dieser Verordnung sind ausgenommen:

 

  a) Jagdhunde,

  b) Blindenhunde,

c) Diensthunde der Polizei, des Strafvollzuges, des Bundesgrenzschutzes, der Zollverwaltung, der Bundesbahn und der Bundeswehr im Einsatz,

  d) Hunde, die zum Hüten einer Herde eingesetzt sind,

e) Hunde, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst eingesetzt sind, sowie

  f) im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde, soweit der Einsatz dies erfordert.

 

 

§ 4

Zuwiderhandlungen

 

Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen dieser Verordnung zuwiderhandelt, kann nach Art. 18 Abs. 3 LStVG mit einer Geldbuße belegt werden.

 

 

§ 5

Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“

 

 

 

 

4. Verteilung der Zinseinnahmen Nachlass Stöger

 

 

1. Bürgermeister Englert regt an, die Zinseinnahmen aus dem Nachlass Stöger in Höhe von 600,-- DM in diesem Jahr dem Bouleverein Kochel a. See für die Erweiterung des Bouleplatzes zur Verfügung zu stellen.

 

Sportreferent Fridolin Söhl weist darauf hin, dass der Bouleverein kein eigenständiger Verein sondern lediglich eine Sparte des Sportvereins ist und bittet deshalb darum, die Zinseinnahmen dem Sportverein mit der Maßgabe zu überlassen, dass der Betrag für die Erweiterung des Boule-Platzes zu verwenden ist.

 

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag des Sportreferenten zu. 14 : 0

 

 

 

5. Sanierung der Dorfbachbrücke in Ried; Mitverlegung der Kanalisation

 

 

1. Bürgermeister Englert teilt dem Gemeinderat mit, dass die Brücke über den Enzenbach in Ried in diesem Jahr vom Straßenbauamt Weilheim saniert wird.

 

Um einen erneuten Aufbruch der Straße und des Bachbettes im Rahmen des Kanalbaues der Ortsentwässerung Ried zu vermeiden erscheint es sinnvoll, den Kanalbau im Bereich der Brücke vorzuziehen und gemeinsam mit dem Brückenbau durchführen zu lassen. Die Baukosten für den betroffenen Kanalabschnitt betragen nach Berechnungen des Ing. Büros Obermeyer ca. 35.000,00 DM.

 

Der Gemeinderat beschließt, den Kanalbau in diesem Bereich vorzuziehen und genehmigt die Kosten in Höhe von ca. 35.000,00 DM.              14 : 0

 

 

 

6. Änderung des Schulsprengels für die Gemeindeteile Ried und Pfisterberg

 

 

1. Bürgermeister Werner Englert erstattet den Mitgliedern des Gemeinderates einen Bericht über den Sachstand der Angelegenheit. Das Schreiben des Herrn Günter Tochtermann wird in diesem Zusammenhang verlesen.

 

1. Bürgermeister Werner Englert gibt bekannt, dass nach den vorliegenden Informationen die Regierung von Oberbayern das erforderliche Anhörungsverfahren zur Änderung des Schulsprengels noch nicht eingeleitet hat.

 

 

 

Gemeinderatsmitglied Franz Bauer erklärt, dass sich der Antrag auf Änderung des Schulsprengels negativ auf die dörfliche Lebensgemeinschaft in Ried ausgewirkt hat und zu Unstimmigkeiten innerhalb der Dorfgemeinschaft führt. Er stellt deshalb den Antrag zur Wiederherstellung der dörflichen Ruhe den Antrag auf Änderung des Schulsprengels wieder zurückzunehmen.

 

Der Gemeinderat trifft über diesen Antrag keine Entscheidung, da der Antrag nicht auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung steht.

 

Gemeinderatsmitglied Günter Tochtermann vertritt die Auffassung, dass seit der Gemeinderatssitzung am 02.10.2000 keine Änderung der rechtlichen Situation eingetreten ist und es somit keiner neuen Entscheidung durch den Gemeinderat bedarf.

 

Gemeinderatsmitglied Günter Tochtermann bittet deshalb den 1. Bürgermeister Werner Englert, dass sich die Gemeinde mit der Regierung von Oberbayern in Verbindung setzt und die Regierung ersucht, das Verfahren zur Änderung des Schulsprengels unverzüglich einzuleiten.

 

Eine weitere Verzögerung kann nicht hingenommen werden, da dies zu weiteren Unruhen führt. Der Gemeinde ist deshalb an einer baldigen Entscheidung durch die Regierung gelegen.

 

Der Gemeinderat schließt sich dem Vorschlag von Gemeinderatsmitglied Günter Tochtermann an und beauftragt den 1. Bürgermeister Werner Englert, die Regierung von Oberbayern zu ersuchen, das erforderliche Anhörverfahren einzuleiten.

 

Der Gemeinderat ist von der Entscheidung der Regierung zu informieren.

 

 

 

7. Informationen und Sonstiges

 

 

 Fehlanzeige