Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - importierte Niederschrift  

Gemeinderat Kochel a. See
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 09.04.2001 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

Nr.: 05/2001

 

 

Sitzung

Gemeinderat Kochel a. See

 

Sitzungstag:

9. April 2001

 

Sitzungsort:

Kochel a. See


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

 

 

Namen der Gemeinderatsmitglieder

 

anwesend

abwesend

Abwesenheitsgrund

Vorsitzender:

Werner Englert

1. Bürgermeister

 

 

Niederschriftführer:

Hans Rauch, Verw. Amtsrat

Stefan Jocher, Kämmerer

 

 

Gemeinderatsmitglieder:

 

 

Rainer Appel

 

entschuldigt

Franz Bauer

 

 

Stefan Bauer

 

 

Nikolaus Eberl

 

 

Martin Haberfellner

 

 

Rudolf Herden

 

 

Monika Hoffmann-Sailer

 

 

Franz Mayer

 

 

Josef Neuner

 

 

Eduard Pfleger

 

 

Benedikt Pössenbacher

 

 

Johann Resenberger

 

 

Johann Rieger

 

 

Ursula Röckenschuß

 

 

Fridolin Söhl

 

 

Günter Tochtermann

 

 

 

Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) – 47 (3) GO war gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

 

1. Sitzungsniederschrift

 

 

Die Sitzungspunkte der Gemeinderatssitzung Nr.   04/2001  vom 12. März 2001  - öffentlicher Teil – werden den Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.              16 : 0

 

Die Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 04/2001 vom 12. März 2001 - nichtöffentlicher Teil – wird den Mitgliedern des Gemeinderates in Umlauf gegeben, anerkannt und genehmigt.

 

Folgende Punkte der in der – nichtöffentlichen Sitzung – Nr. 04/2001 vom 12. März 2001 gefassten Beschlüsse werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, da die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind:

 

 Nr. 8. a) und 8. c)

 

 

Gemeinderatsmitglied Franz Mayer beantragt, dass Punkt 15 des nichtöffentlichen Teils im öffentlichen Teil zu behandeln ist.

 

 Der Antrag wird abgelehnt. 12 : 4

 

 Punkt 15 wird somit im nichtöffentlichen Teil behandelt.

 

 

 

2. Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid

 

 

 a) Frau Christine Kollmannsberger, Caspar-Feichtmayr-Straße 21, Benediktbeuern, hat einen Tekturplan zum Neubau einer Doppelhaushälfte in Ried, Franz-Marc-Straße, Fl. Nr. 935/6 eingereicht.

 

  Der Gemeinderat stimmt dem Tekturplan zu. 16 : 0

 

 

 b) Herr Ernst Harrer, Caspar-Feichtmayr-Straße 21, Benediktbeuern, beantragt die Baugenehmigung für den Neubau einer Doppelhaushälfte in Ried, Franz-Marc-Straße, Fl. Nr. 935/2.

 

  Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag und dem Tekturplan zu. 16 : 0

 

 

 c) Herr Michael Mürnseer, Pfisterberg 33, Kochel a. See, beantragt die Baugenehmigung für den Neubau eines Boxenlaufstalles in Pfisterberg, Fl. Nr. 1053.

 

  Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. 16 : 0

 

Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass sich auf dem Grundstück Fl. Nr. 1057 die Quellfassung des Wasserbeschaffungsverbandes Ried befindet.

 

 

 d) Herr Wolfgang Suttner, Schmied-von-Kochel-Platz 6, Kochel a. See, hat einen Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Stellplätzen in Kochel a. See, Am Oberried, Fl. Nr. 2493/3, eingereicht.

 

  Der Gemeinderat stimmt dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage grundsätzlich zu.               16 : 0

 

  Der Bauausschuss hat festgelegt, dass die Belichtung des Kellergeschosses nicht über Lichtgräben bzw. über der Geländeoberfläche liegender Fenster erfolgen darf. Herr Architekt Michael Holzer hat mit Schreiben vom 06.04.2001 zu dieser Angelegenheit Stellung genommen. Das Schreiben wird den Mitgliedern des Gemeinderates vollinhaltlich verlesen und zur Kenntnis genommen. Die genaue Gestaltung und die Höhenfestsetzung bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. Zur Sicherung einer ausreichenden straßenmäßigen Erschließung ist aus dem Grundstück Fl. Nr. 2493/3 eine Straßengrundabtretung für eine Straßenbreite von 6 Meter erforderlich.

 

 Die Abtretung erfolgt unentgeltlich. Die Kosten der Vermessung trägt die Gemeinde. Die Angelegenheit ist im Grenzregelungsverfahren abzuwickeln.

 

 

 e) Die Eheleute Bernd und Christina Höfling, Bergfeldweg 10, Kochel a. See, beantragen die Baugenehmigung für den Umbau und die Erweiterung des Einfamilienhauses in Kochel a. See, Bergfeldweg 10, Fl. Nr. 2233/51.

 

  Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. 16 : 0

 

 

 f) Frau Gerlinde Hartlmaier, Am Gipsbruch 5, Kochel a. See, hat einen Tekturplan zur Neusituierung des genehmigten Gebäudes in Kochel a. See, Am Gipsbruch, Fl. Nr. 2354 eingereicht.

 

 Der Gemeinderat stimmt dem Tekturplan mehrheitlich zu.  13 : 3

 

 

 

3. Aufstellung des Bebauungsplanes in Kochel a. See,

 Kiensteinweg/Alte Straße

 

 

 1. Bürgermeister Werner Englert erstattet den Mitgliedern des Gemeinderates einen zusammenfassenden Bericht über den Stand der Angelegenheit.

 

Architekt Michael Holzer ist in der Sitzung anwesend und gibt die während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der Anhörung der Träger der öffentlichen Belange vorgebrachten Stellungnahmen bekannt.

 

Die Stellungnahmen werden vollinhaltlich verlesen.

Der Gemeinderat nimmt von diesen Stellungnahmen Kenntnis und würdigt diese nach ausführlicher Beratung wie folgt:              16 : 0

 

a) Schreiben der Gemeinde Schlehdorf vom 09.02.2001: 16 : 0

 

 Zustimmung.

 

b) Schreiben des Bayerischen Bauernverbandes vom 09.02.2001: 16 : 0

 

 Zustimmung.

 

 c) Schreiben Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen/Humanmedizin vom 08.02.2001: 16 : 0

 

 Funktionsstörungen an der Wasseraufbereitungsanlage sind bisher nicht aufgetreten. Vom Wasserbeschaffungsverband Kochel werden seit Jahren alle möglichen Alternativen geprüft.

 

 d) Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 16.02.2001: 16 : 0

 

  Zustimmung.

  Das geologische Landesamt wurde beteiligt.

 

 e) Schreiben Planungsverband Region Oberland vom 21.02.2001: 16 : 0

 

  Zustimmung.

 

 f) Schreiben Netzzentrum Dachau vom 23.02.2001: 16 : 0

 

Die Anregungen und Hinweise sowie die Aktualisierung der Adresse wird in den Bebauungsplan miteingearbeitet.

 

 g) Schreiben des Kreisbrandrates Karl Murböck vom 26.02.2001: 16 : 0

 

  Die in diesem Schreiben enthaltenen Hinweise betreffen nicht die Bauleitplanung. Sie sind bei der Einzelplanung der Bauwerke von den Planfertigern entsprechend zu berücksichtigen. Siehe hierzu auch Ziff. E5 des Bebauungsplanes.

 

 h) Schreiben des Bayerischen Geologischen Landesamtes vom 26.02.2001: 16 : 0

 

  Der Hinweis zur Ausführung einer angepassten, kompakten Bauweise mit ausgestreiftem Kellergeschoss wird in den Bebauungsplan aufgenommen und ist von den Planfertigern und Bauherren zu berücksichtigen.

 

 i) Schreiben Bayernwerk Netkom vom 05.03.2001: 16 : 0

 

  Zustimmung.

 

 j) Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim vom 02.03.2001: 16 : 0

 

Der Bebauungsplan entspricht der Behördenbesprechung vom 05.03.1996. Aus diesem Grund wird seitens des Wasserwirtschaftsamtes zugestimmt. Die übrigen Anregungen und Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes betreffen die Genehmigungs- und Ausführungsplanung und nicht die Bauleitplanung. Siehe dazu auch Ziff. E5 des Bebauungsplanes. Soweit im Zuge der Bauleitplanung möglich, wurden bzw. werden die Anregungen zur Niederschlagswasserbeseitigung berücksichtigt.

 

 k) Schreiben Bund Naturschutz in Bayern e.V., Ortsgruppe Herzogstand/Loisachgebiet vom 06.03.2001:              16 : 0

 

  Zustimmung.

 

 l) Schreiben des Landratsamtes Bad Tölz - Wolfratshausen Immissionsschutzrecht und Baurecht vom 05.03.2001:              16 : 0

 

  Zustimmung.

 

 m) Schreiben Herbert und Irmgard Wittmann vom 08.03.2001: 16 : 0

 

Bei der Fläche handelt es sich um eine öffentliche Verkehrsfläche im Bereich der Tiefgaragenein- und –ausfahrt. Schon allein aus grundsätzlichen Erwägungen wird öffentlicher Grund nicht verkauft oder verpachtet.

 

 n) Schreiben der Deutschen Telekom AG vom 08.03.2001: 16 : 0

 

  Die Deutsche Telekom wird über den weiteren Fortgang informiert.

 

 o) Schreiben des Landratsamtes Bad Tölz - Wolfratshausen vom 09.04.2001: 16 : 0

 

Trotz der Einwendungen ist der Gemeinderat der Meinung, dass zum jetzigen Zeitpunkt kein größerer Geltungsbereich für den Bebauungsplan ausgewiesen werden muss. Zum Einen wird durch diesen Bebauungsplan die weitere bauliche Entwicklung nach Süden und Osten nicht beeinträchtigt und verhindert und zum Anderen besteht hier derzeit kein weiterer Bedarf für eine Baulandausweisung. Im übrigen wird nochmals auf die diesbezüglichen Besprechungen am Landratsamt vom 14.11.2000 und 08.01.2001 verwiesen.

 

Beschlossen wird:

 

a) Der von Architekt Michael Holzer ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 wird unter Berücksichtigung der noch vorzunehmenden bzw. vorgenommenen Änderungen samt Begründung gebilligt.

 

b) Herr Architekt Holzer wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 samt Begründung unter Berücksichtigung des heutigen Gemeinderatsbeschlusses zu ändern.

 

c) Die Verwaltungsgemeinschaft wird beauftragt:

 

 aa)  die in § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehene Bekanntmachung an den Amtstafeln der Gemeinde Kochel a. See zu erlassen,

 

 bb) die Auslegung durchzuführen,

 

 cc)  die Träger der öffentlichen Belange von der Auslegung zu benachrichtigen,

 

 dd) die fristgemäß ergangenen Bedenken und Anregungen der Gemeinde Kochel a. See zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

4. Aufstellung des Bebauungsplanes in Kochel a. See;

 Am Gipsbruch/Rothenberg Süd

 

 

 1. Bürgermeister Werner Englert gibt bekannt, dass Herr Ulrich Hoiß im Auftrag von Frau Gerlinde Hartlmaier und Herrn Dr. Josef Köhler einen überarbeiteten Bebauungsplanentwurf vorgelegt hat. Den Mitgliedern des Gemeinderates ist je eine Ablichtung des Entwurfes ausgehändigt worden.

 

3. Bürgermeister Günter Tochtermann hat bei der Bauausschusssitzung darauf hingewiesen, dass der im Bebauungsplanentwurf eingezeichnete Verlauf des Hangfußes nicht dem tatsächlichen Geländeverlauf entspricht.

 

Der Verlauf des Hangfußes ist jedoch für die Situierung des Baukörpers von großer Bedeutung, da der Hangfuß durch die Bebauung nicht angegriffen werden darf.

 

Herr Ulrich Hoiß hat mit Schreiben vom 04.01.2001 mitgeteilt, dass die Gratlinie und der Hangfuß von Herrn Dr. Köhler persönlich vermessen und in der Planzeichnung entsprechend dargestellt wurde.

 

Herr Rechtsanwalt Gerold hat mit Schreiben vom 04.04.2001 mitgeteilt, die Modalitäten der Einheimischenregelung sowie auch der zwischen den Grundstückseigentümern zu treffenden Vereinbarung im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zu erörtern.

 

Die Angelegenheit wird von den Mitgliedern des Gemeinderates ausführlich beraten.

 

Beschlossen wird: 15 : 0

 

Aufgrund des Schreibens des Rechtsanwaltes Gerold vom 04.04.2001 wird die Angelegenheit zur Klärung der noch offenen Fragen zurückgestellt. Der Gemeinderat wird sich zu gegebener Zeit wieder mit der Angelegenheit befassen.

 

3. Bürgermeister Günter Tochtermann hat gemäß Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

 

5. Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2001

 

 

Der in den Ausschüssen und im Gemeinderat bereits vorab beratene Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001 wird von Kämmerer Jocher vorgetragen und erläutert.

 

Die Gemeinderatsmitglieder Martin Haberfellner und Stefan Bauer legen zum Entwurf des Haushaltsplanes schriftliche Bemerkungen vor, die dieser Niederschrift als Anlage I beigefügt sind.

 

Nach erfolgter Aussprache beschließt der Gemeinderat Kochel a. See aufgrund Art. 63 ff GO folgende              14 : 2

 

Haushaltssatzung

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2001 wird hiermit fest-

gesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je

 

 13.856.700,-- DM

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je

 

   3.349.300,-- DM

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt werden in Höhe

von 200.000 DM festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 250 v. H.

b) für die Grundstücke (B) 270 v. H.

 

2. Gewerbesteuer 300 v. H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000,-- DM festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2001 in Kraft.

 

 

Die Anlagen und Bestandteile des Haushaltsplanes 2001 werden ebenso wie die mittelfristige Finanzplanung 2000 – 2004 genehmigt.              14 : 2

 

 

 

6. Sanierung des Mischwasserkanals zum Trennbauwerk I

 

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. März 2001 beschlossen, das Ing. Büro Obermeyer zu beauftragen, für die Sanierung des 1955 errichteten Mischwasserkanals zum Trennbauwerk I eine Ausschreibung durchzuführen.

 

Die Kostenschätzung des Ing. Büros für diese Maßnahme beläuft sich auf insgesamt rd. 400.000 DM.

 

Da es sich um eine dringend notwendige Sanierung handelt, ist beim Wasserwirtschaftsamt Weilheim der vorzeitige Baubeginn zu beantragen.

 

Die veranschlagten Baukosten werden von der Gemeinde Kochel a. See vorfinanziert. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2001 veranschlagt.              16 : 0

 

Der Gemeinde ist bekannt, dass mit einer Förderung der Baumaßnahme erst in einem Abstand von mehreren Jahren gerechnet werden kann und dass Zwischenfinanzierungskosten nicht gefördert werden. 

 

 

 

7. Informationen und Sonstiges

 

 

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