Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - importierte Niederschrift  

Gemeinderat Kochel a. See
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 20.08.2001 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

Nr.: 10/2001

 

 

Sitzung

Gemeinderat Kochel a. See

 

Sitzungstag:

20. August 2001

 

Sitzungsort:

Kochel a. See


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

 

 

Namen der Gemeinderatsmitglieder

 

anwesend

abwesend

Abwesenheitsgrund

Vorsitzender:

Werner Englert

1. Bürgermeister

 

 

Niederschriftführer:

Hans Rauch, Verw. Amtsrat

 

 

 

Gemeinderatsmitglieder:

 

 

Rainer Appel

 

entschuldigt

Franz Bauer

 

 

Stefan Bauer

 

 

Nikolaus Eberl

 

 

Martin Haberfellner

(ab TOP 3 anwesend)

 

 

Rudolf Herden

entschuldigt

Monika Hoffmann-Sailer

 

 

Franz Mayer

 

 

 

Josef Neuner

entschuldigt

Eduard Pfleger

 

 

Benedikt Pössenbacher

 

 

Johann Resenberger

 

 

Johann Rieger

 

 

Ursula Röckenschuß

 

 

Fridolin Söhl

(ab TOP 9 anwesend)

 

 

Günter Tochtermann

entschuldigt

 

Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) – 47 (3) GO war gegeben.

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

 

 

1. Sitzungsniederschrift

 

 

Die Sitzungspunkte der Gemeinderatssitzung Nr. 09/2001 vom 23. Juli 2001 - öffentlicher Teil – werden den Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.              11 : 0

 

Die Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 09/2001 vom 23. Juli 2001 - nichtöffentlicher Teil – wird den Mitgliedern des Gemeinderates in Umlauf gegeben, anerkannt und genehmigt.

 

Folgende Punkte der in der – nichtöffentlichen Sitzung – Nr. 09/2001 vom 23. Juli 2001 gefassten Beschlüsse werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, da die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind:

 

 Nr. 9., 13. und 14.

 

 

 

2. Aufstellung des Bebauungsplanes in Kochel a. See

 Alte Straße/Kiensteinweg

 

 

 a) Straßengrundabtretung Johann Mayr

 

  Der am 08.08.2001 vor dem Notar Winfried Staudt zwischen Herrn Johann Mayr und der Gemeinde Kochel a. See geschlossene Straßengrundabtretungsvertrag wird vollinhaltlich anerkannt und genehmigt.              11 : 0

 

 

 b) Straßengrundabtretung Lorenz Grillmaier

 

  Der am 08.08.2001 vor dem Notar Winfried Staudt zwischen Herrn Lorenz Grillmaier und der Gemeinde Kochel a. See geschlossene Straßengrundabtretungsvertrag wird vollinhaltlich anerkannt und genehmigt.              11 : 0

 

 

 c) Würdigung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

 

  Verwaltungsamtsrat Rauch gibt bekannt, dass während der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind.

 

  Die Stellungnahmen werden wie folgt gewürdigt:

 

  aa) Schreiben des Bayerischen Bauernverbandes vom 26.06.2001:

   Zustimmung.

 

  bb) Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim vom 27.06.2001:

   Zustimmung.

 

  cc) Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 29.06.2001:

   Zustimmung.

 

  dd) Schreiben des Landratsamtes Bad Tölz – Wolfratshausen vom 02.07.2001:

 Auf die Stellungnahme bei der Gemeinderatssitzung am 09.04.2001, TOP 3 Buchstabe o) wird verwiesen.

 

Trotz der Einwendungen ist der Gemeinderat der Meinung, dass zum jetzigen Zeitpunkt kein größerer Geltungsbereich für den Bebauungsplan ausgewiesen werden muss. Zum Einen wird durch diesen Bebauungsplan die weitere bauliche Entwicklung nach Süden und Osten nicht beeinträchtigt und verhindert und zum Anderen besteht hier derzeit kein weiterer Bedarf für eine Baulandausweisung. Im übrigen wird nochmals auf die diesbezüglichen Besprechungen am Landratsamt vom 14.11.2000 und 08.01.2001 verwiesen.

 

  ee) Schreiben Planungsverband Region Oberland vom 05.07.2001:

   Zustimmung

 

  ff) Schreiben e-on Netzzentrum Dachau vom 13.07.2001:

   Zustimmung

 

Der vom Architekturbüro Holzer + Hoiß gefertigte Bebauungsplan Nr. 13 in der Fassung vom 01.06.2001 mit Begründung wird als Satzung beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. 11 : 0

 

 

 

Gemeinderatsmitglied Martin Habefellner kommt zur Sitzung.

 

 

 

 

3. Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender

 Haus- und Gartenarbeiten

 

 

(Siehe Gemeinderatsbeschluss vom 28. Mai 2001 Nr. 12. c)

 

Frau Gemeinderatsmitglied Ursula Röckenschuß hat in der Gemeinderatssitzung am 28. Mai 2001 beantragt, die Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten zu ändern und diesbezüglich Erkundigungen bei umliegenden Gemeinden einzuholen.

 

Die Verwaltung hat daraufhin bei vergleichbaren Städten und Gemeinden die entsprechenden Verordnungen angefordert. Die darin festgelegten Zeiten werden den Mitgliedern des Gemeinderates bekanntgegeben.

 

Gemeinderatsmitglied Ursula Röckenschuß beantragt, eine neue Verordnung zu erlassen und die Zeiten darin wie folgt festzulegen:

 

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr              und                     14.00 Uhr bis 19.00 Uhr

 

Gemeinderatsmitglied Monika Hoffmann-Sailer beantragt, die in der bestehenden Verordnung festgelegten Zeiten zu belassen (09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr).

 

Beschlossen wird: 9 : 3

 

Dem Antrag der Frau Ursula Röckenschuß wird zugestimmt.

 

Aufgrund des Art. 14 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) vom 08.10.1974 (GVBl. S. 499, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.03.1992-GVBl. S 42) erlässt die Gemeinde Kochel a. See folgende Verordnung:

 

§ 1

 

 1. Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind die öffentliche Ruhe zu stören, sind nur an Werktagen von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr 19.00 Uhr gestattet.

 

2. Ruhestörende Arbeiten im Sinne von Abs. 1 sind insbesondere das Ausklopfen von Teppichen, Treppenläufern, Polstermöbeln, Kleidungsstücken, Betten und das Hacken und Sägen von Holz, sofern die vorgenannten Tätigkeiten auf oder an öffentlichen Straßen, bei geöffneten Fenstern und Türen vorgenommen werden, ferner das Grasmähen, Laubkehren und Heckenschneiden mit motorisierten Maschinen.

 

§ 2

 

Die Gemeinde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von der Vorschrift des § 1 jederzeit widerruflich und mit Auflagen zulassen.

 

§ 3

 

Gemäß Art. 18 Abs. 2 Nr. 6 BayImSchG kann mit Geldbuße bis zu fünftausend Deutsche Mark belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig

 

1. außerhalb der in § 1 Abs. 1 der Verordnung angegebenen Zeiten ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten durchführt oder

 

2. einer Auflage der auf Grund des § 2 der Verordnung erteilten Ausnahme  zuwiderhandelt.

 

§ 4

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 04.03.1991 außer Kraft.

 

 

 

4. Informationen und Sonstiges

 

 

 a) Bauvorhaben auf der Kohleite

 

  Gemeinderatsmitglied Franz Mayer weist darauf hin, dass auf der Kohleite z.Zt. ein Bauvorhaben errichtet wird, ohne dass bei der Gemeinde bisher ein Bauantrag eingereicht worden ist.

 

Er bittet deshalb den 1. Bürgermeister Werner Englert und die Verwaltung, dass Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen zu informieren und prüfen zu lassen, ob es sich um ein genehmigungsfreies Bauvorhaben handelt oder ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.

 

1. Bürgermeister Werner Englert sichert zu, sich unverzüglich mit dem Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen in Verbindung zu setzen.

 

 b) Bäume an der Pessenbacher Höhe (B 11)

 

  Gemeinderatsmitglied Eduard Pfleger weist darauf hin, dass seiner Meinung nach die Bäume im unteren Bereich der Pessenbacher Höhe eine Unfallgefahr darstellen und deshalb entfernt werden müssen. Erst kürzlich ist ein Autofahrer mit seinem PKW gegen einen Straßenbaum gefahren und tödlich verunglückt.

 

Gemeinderatsmitglied Eduard Pfleger bittet deshalb, sich mit dem Straßenbauamt Weilheim und dem Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen in Verbindung zu setzen und prüfen zu lassen, ob eine Beseitigung der Bäume möglich ist.

 

Sollte eine Beseitigung nicht möglich sein, so wird im Bereich der Pessenbacher Höhe die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung für erforderlich gehalten.

 

1. Bürgermeister Werner Englert sichert zu, sich umgehend mit dem Straßenbauamt Weilheim in Verbindung zusetzen.