Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - importierte Niederschrift  

Gemeinderat Kochel a. See
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 17.09.2001 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

Nr.: 11/2001

 

 

Sitzung

Gemeinderat Kochel a. See

 

Sitzungstag:

17. September 2001

 

Sitzungsort:

Kochel a. See


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

 

 

Namen der Gemeinderatsmitglieder

 

anwesend

abwesend

Abwesenheitsgrund

Vorsitzender:

Werner Englert

1. Bürgermeister

 

 

Niederschriftführer:

Hans Rauch, Verw. Amtsrat

Stefan Jocher, Kämmerer

 

 

Gemeinderatsmitglieder:

Rainer Appel

 

 

Franz Bauer

 

 

Stefan Bauer

 

 

Nikolaus Eberl

 

 

Martin Haberfellner

 

 

Rudolf Herden

 

 

Monika Hoffmann-Sailer

 

 

Franz Mayer

 

 

Josef Neuner

 

 

Eduard Pfleger

 

 

Benedikt Pössenbacher

 

 

Johann Resenberger

 

 

Johann Rieger

 

 

Ursula Röckenschuß

 

 

Fridolin Söhl

 

 

Günter Tochtermann

 

 

 

Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) – 47 (3) GO war gegeben.

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

 

 

1. Sitzungsniederschrift

 

 

Die Sitzungspunkte der Gemeinderatssitzung Nr. 10/2001 vom 20. August  2001 - öffentlicher Teil – werden den Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.              17 : 0

 

Die Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 10/2001 vom 20. August 2001 - nichtöffentlicher Teil – wird den Mitgliedern des Gemeinderates in Umlauf gegeben, anerkannt und genehmigt.

 

Folgende Punkte der in der – nichtöffentlichen Sitzung – Nr. 10/2001 vom 20. August 2001 gefassten Beschlüsse werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, da die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind:

 

 Nr. 5. a), 5. b) und 5. c)

 

 

 

2. Antrag auf Umgemeindung der Ortsteile Ried und Pfisterberg

 durch den Arbeitskreis Umgemeindung

 

 

1. Bürgermeister Werner Englert erstattet den Mitgliedern des Gemeinderates einen ausführlichen Bericht über den Sach- und Rechtsstand der Angelegenheit.

 

Er gibt bekannt, dass die Regierung von Oberbayern mit Fax vom 11.09.2001, eingegangen am 17.09.2001, mitgeteilt hat, dass der von der Gemeinde Kochel a. See beantragen Änderung des Schulsprengels nicht stattgegeben wird. Die Ablehnung des Antrages wird der Gemeinde noch in Form eines Schreibens bekanntgegeben.

 

Der Arbeitskreis Umgemeindung hat mit Schreiben vom 10.08.2001 einen Antrag auf Stellungnahme des Gemeinderates Kochel a. See zu dem Abstimmungsergebnis der Bürgerbefragung in Ried und Pfisterberg und auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung der Gemeindegebiete der Gemeinde Kochel a. See und Benediktbeuern eingereicht.

 

Das vorgenannte Schreiben wird den Mitgliedern des Gemeinderates vollinhaltlich verlesen. Das Schreiben ist der Sitzungsniederschrift als Anlage I beigefügt.

 

1. Bürgermeister Werner Englert weist darauf hin, dass sich der Gemeinderat Kochel a. See in seiner Sitzung am 19.02.2001 mit der Angelegenheit befasst hat. Der Gemeinderat hat eine Ausgliederung der Gemeindeteile Ried und Pfisterberg aus der Gemeinde Kochel a. See einstimmig abgelehnt. Die Rieder und Pfisterberger Bürgerinnen und Bürger sind seinerzeit von der ablehnenden Haltung des Gemeinderates mittels einer Postwurfsendung informiert worden.

Die Gemeinde Kochel a. See hat erneut mit einem Bürgerbrief an alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger nochmals ihren Standpunkt bekannt gegeben.

 

Der Bürgerbrief vom 17.09.2001 ist dieser Niederschrift als Anlage II beigefügt.

1. Bürgermeister Werner Englert gibt nochmals bekannt, dass eine Änderung im Gebiet von Gemeinden gegen Willen beteiligter Gemeinden nur vorgenommen werden kann, wenn dringende Gründe des öffentliche Wohl vorliegen.

 

 Nach der Rechtssprechung liegen für eine Gebietsänderung Gründe des öffentlichen Wohls dann vor, wenn dadurch die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben verbessert (erleichtert, vereinfacht, verbilligt, im Wirkungsgrad gesteigert, in die richtigen Hände gelegt) wird. Dringend sind diese Gründe dann, wenn die für die Änderung sprechenden Umstände die dagegen sprechenden Gesichtspunkte bedeutend überwiegen. Dringende Gründe können z. B. anerkannt werden, wenn ein Gebiet von einer anderen Gemeinde aus besser betreut werden kann und wegen seiner besonderen Struktur auch einer intensiven kommunalen Betreuung bedarf.

 

 Die Rechtsprechung hat in diesem Zusammenhang aber auch festgestellt, dass die auf schulischem , kirchlichem und gesellschaftlichem Gebiet bestehenden Verflechtungen sowie persönliche Interessen oder wirtschaftlichen Beziehungen der Bewohner zu der einen oder anderen Gemeinde im Hinblick auf die bei einer Umgliederung im Vordergrund stehenden kommunalen Belange für sich nicht als dringende Gründe des öffentlichen Wohls anerkannt werden können.

 

Die Regierung von Oberbayern und das Bayerische Staatsministerium des Innern haben übereinstimmend festgestellt, dass in diesem Fall keine dringenden Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen.

 

Die Angelegenheit wird von den Mitgliedern des Gemeinderates erörtert.

 

Beschlossen wird: 17 : 0

 

Das Verfahren zur Änderung des Gemeindegebietes der Gemeinde Kochel a. See wird nicht eingeleitet. Die vom Arbeitskreis Umgemeindung beantragte Umgemeindung der Gemeindeteile Ried und Pfisterberg wird aus den genannten Gründen abgelehnt.

 

Somit verbleibt es bei dem Gemeinderatsbeschluss vom 19.02.2001.

 

 

 

3. Bauanträge

 

 

a) Die Gemeinde Kochel a. See, Kalmbachstraße 11, Kochel a. See, beantragt die Baugenehmigung für den Neubau eines Schmutzwasserpumpwerkes in Ried, Fl. Nr. 900.

 

  Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. 17 : 0

 

  Die bauaufsichtliche Genehmigung ist zu beantragen.

 

b) Die Gemeinde Kochel a. See, Kalmbachstraße 11, Kochel a. See, beantragt die Baugenehmigung für den Neubau eines Schmutzwasserpumpwerkes in Ort, Fl. Nr. 1288/4.

 

  Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. 17 : 0

 

  Die bauaufsichtliche Genehmigung ist zu beantragen.

 

 

 

 c) Frau Anette Geiger, Bergfeldweg 28, Kochel a. See, beantragt die Baugenehmigung für den Einfamilienhausumbau in Kochel a. See, Bergfeldweg 28, Fl. Nr. 2233/39.

 

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag und – soweit erforderlich – einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rothenberg Süd“ zu.              17 : 0

 

 

 

 d) Herr Prof. Gregor Laakmann, Reichenkammer Straße 6, 82541 Münsing, beantragt die Baugenehmigung für die Errichtung eines Futterstadels auf der Kohlleite.

 

2. Bürgermeister Nikolaus Eberl gibt bekannt, dass der Bauantrag zurückgezogen worden ist, da seitens der Weidegenossenschaft Kochel a. See als Grundeigentümer die erforderliche Zustimmung zu dem Bauvorhaben nicht erteilt worden ist.

 

 

 

 

4. Abwasserbeseitigung; Zuwendungsantrag für die Entwässerung

 Ort und Pessenbach

 

 

Das Ing. Büro Obermeyer hat zwischenzeitlich die Zuwendungsanträge für den Bauabschnitt 10, Entwässerung Ort und Pessenbach, fertig gestellt.

 

Der Gemeinderat beschließt, die Baumaßnahme so bald als möglich durchzuführen. 17 : 0

 

Dem Gemeinderat ist bekannt, dass mit Zuwendungen des Freistaates erst mit zeitlicher Verzögerung zu rechnen ist und stimmt einer Vorfinanzierung durch die Gemeinde ebenfalls zu.

 

 

 

 

5. Informationen und Sonstiges

 

 

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