Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - importierte Niederschrift  

Gemeinderat Kochel a. See
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 08.10.2001 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

Nr.: 12/2001

 

 

Sitzung

Gemeinderat Kochel a. See

 

Sitzungstag:

8. Oktober 2001

 

Sitzungsort:

Kochel a. See


1

 

 

lfd.   Gegenstand – Beschluss   Ab-

Nr.      stimmungs-

                                                                                                                                                                           ergebnis

 

 

 

Namen der Gemeinderatsmitglieder

 

anwesend

abwesend

Abwesenheitsgrund

Vorsitzender:

Werner Englert

1. Bürgermeister

 

 

Niederschriftführer:

Hans Rauch, Verw. Amtsrat

Stefan Jocher, Kämmerer

 

 

Gemeinderatsmitglieder:

Rainer Appel

 

 

Franz Bauer

 

 

Stefan Bauer

 

 

Nikolaus Eberl

 

 

 

Martin Haberfellner

entschuldigt

Rudolf Herden

 

 

 

Monika Hoffmann-Sailer

entschuldigt

Franz Mayer

 

 

Josef Neuner

 

 

Eduard Pfleger

 

 

Benedikt Pössenbacher

 

 

Johann Resenberger

 

 

 

Johann Rieger

entschuldigt

Ursula Röckenschuß

 

 

Fridolin Söhl

 

 

Günter Tochtermann

 

 

 

Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) – 47 (3) GO war gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

 

 

1. Sitzungsniederschrift

 

 

Die Sitzungspunkte der Gemeinderatssitzung Nr. 11/2001 vom 17. September 2001 - öffentlicher Teil – werden den Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.              14 : 0

 

Die Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 11/2001 vom 17. September 2001 - nichtöffentlicher Teil – wird den Mitgliedern des Gemeinderates in Umlauf gegeben, anerkannt und genehmigt.

 

Folgende Punkte der in der – nichtöffentlichen Sitzung – Nr. 11/2001 vom 17. September 2001 gefassten Beschlüsse werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, da die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind:

 

 Nr. 9. b), 9. d), 9. e) und 10. b)

 

 

 

2. Bauanträge

 

 

 a) Herr Anton Gerg und Frau Marianne Fleissner-Gerg, Bergfeldweg 1 Kochel a. See beantragen die Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Kochel a. See, Döllerfeldweg, Fl. Nr. 2913/4.

 

  Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. 14 : 0

 

 

 b)  Herr Johann Mayr, Am Oberried 2, Kochel a. See, beantragt die Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Ferienwohnungen mit Garagen und Stellplätzen in Kochel a. See, Kiensteinweg, Fl. Nr. 2414 (Teilfläche). Die Vorlage erfolgt im Genehmigungsfreistellungsverfahren.

 

  Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu. Ein Baugenehmigungsverfahren wird nicht durchgeführt.              14 : 0

 

  Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 13 Alte Straße/Kiensteinweg sind einzuhalten.

 

 

 c) Herr Prof. Dr. Gregor Laakmann, Reichenkamer Straße 6, 82541 Münsing, beantragt die Baugenehmigung für den Neubau einer Feldscheune für die Wildfütterung in Kochel a. See, Kohlleite, Fl. Nr. 2516.

 

 Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. 14 : 0

 

 Der bestehende Stadel ist zu entfernen.

 d) Die Walchenseestiftung, vertreten durch Frau Rechtsanwältin Elisabeth Koch, Prof. Wackerlestraße 10, Garmisch-Partenkirchen, beantragt die Baugenehmigung für die Errichtung eines Denkmals in Walchensee, Fl. Nr. 3300.

 

  Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. 14 : 0

 

 

 

3. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 in Kochel a. See,

 Am Gipsbruch/Rothenberg Süd

 

 

 a) Würdigung der Stellungnahmen

 

Verw. Amtsrat Rauch erstattet den Mitgliedern des Gemeinderates einen zusammenfassenden Bericht über den Stand der Angelegenheit.

 

Architekt Ulrich Hoiß ist in der Sitzung anwesend und gibt die während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der Anhörung der Träger der öffentlichen Belange vorgebrachten Stellungnahmen bekannt.

 

 Die Stellungnahmen werden vollinhaltlich verlesen.

 

Der Gemeinderat nimmt von diesen Stellungen Kenntnis und würdigt diese nach ausführlicher Beratung wie folgt:              12 : 1

 

 aa) Schreiben Bayernwerk Netcom vom 02.08.2001

 

  Zustimmung.

 

 bb) Schreiben Regierung von Oberbayern vom 06.08.2001

 

Der Inhalt der Schreiben vom 03.11.1999 und 07.08.2000 ist in den Flächennutzungsplan eingeflossen. Ausgleichsmaßnahmen sind mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und entsprechend in den Bebauungsplan eingeflossen.

 

 cc) Schreiben Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen/Kreisbrandrat vom 02.08.2001

 

 1 Hydrant ist in unmittelbarer Nähe des Bebauungsplangebietes vorhanden.

 

Die geforderten Feuermeldestellen in Abständen bis zu 200 m sind bereits jetzt durch die privaten Fernsprechstellen in der bestehenden Bebauung vorhanden. Eine Ergänzung der Sirenen der Feuerwehr ist wegen der Geringe des Zuwachses von Baugrundstücken in unmittelbarer Nähe zu bestehender Bebauung nicht erforderlich.

 

Neue öffentliche Verkehrsflächen werden nicht angelegt. Die neu zu errichtenden Gebäude des Bebauungsplangebietes sind ganz oder mit Teilen  in  einem    Abstand  von  höchstens  50  m  von  den   öffentlichen

 

Verkehrsflächen erreichbar. Wendehammer und Verkehrsbeschränkungen öffentlicher Verkehrsflächen sind Bestand.

 

Hochspannungsleitungen sind im Bebauungsplangebiet nicht vorhanden.

 

Die Bauplanung hat im Einzelnen sowieso nach den Erfordernissen der BayBO zu erfolgen.

 

  dd) Schreiben Landratsamt Bad Tölz –

   Wolfratshausen/Immissionsschutzrecht vom 07.08.2001

 

   Zustimmung.

 

  ee) Schreiben Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen/Humanmedizin vom 08.08.2001

 

Weltweit werden UV-Anlagen seit Jahrzehnten erfolgreich zur Trinkwasseraufbereitung eingesetzt. Unabhängig davon ist der Wasserbeschaffungsverband Kochel a. See seit Jahren um eine neue Wassererschließung bemüht.

 

  ff) Schreiben Wasserwirtschaftsamt Weilheim vom 10.08.2001

 

   Diese Hinweise sind Bestandteil des Bebauungsplanes (E2).

 

Weltweit werden UV-Anlagen seit Jahrzehnten erfolgreich zur Trinkwasseraufbereitung eingesetzt. Der Wasserbeschaffungsverband Kochel a. See ist seit Jahren um eine neue Wassererschließung bemüht.

  

Verweis auf den Bebauungsplan: Weitere Festsetzungen 2.11, Hinweise D 7, nachrichtliche Übernahmen E 2, E 4

  

  gg) Schreiben Planungsverband Region Oberland vom 10.08.2001

 

   Zustimmung bzw. siehe Stellungnahme zu bb) und cc).

 

  hh) Schreiben Bund Naturschutz in Bayern, Ortsgruppe Herzogstand/Loisachgebiet vom 16.08.2001

 

Siehe Festsetzung 2.7: nur Holzzäune bzw. Maschendrahtzäune, jedoch keine Gartenmauern und ähnliche Konstruktionen.

 

Weltweit werden UV-Anlagen erfolgreich zur Trinkwasseraufbereitung eingesetzt. Unabhängig davon ist der Wasserbeschaffungsverband Kochel a. See seit Jahren um eine neue Wassererschließung bemüht.

 

  ii) Schreiben Bayerisches Geologisches Landesamt vom 13.08.2001

 

Die gewünschte Formulierungsänderung kann im Bebauungsplan aufgenommen werden, gilt jedoch nur als nachrichtliche Übernahme und wirkt sich nicht maßgeblich auf den Bebauungsplan aus.

 

 

  jj) Schreiben Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. vom 24.08.2001

 

   Zustimmung.

 

  kk) Schreiben Isar-Amperwerke vom 26.08.2001

 

   Zustimmung.

 

  ll) Schreiben Bayerisches Geologisches Landesamt vom 28.08.2001

 

Nur nachrichtlich an die Gemeinde Kochel a. See zur Kenntnis, kein Beschluss erforderlich. (Siehe auch ii).

 

  mm) Schreiben Günter und Helene Tochtermann vom 02.09.2001

 

   Eine Verbesserung der Landschaftsstruktur ist nicht Aufgabe dieser Bebauung. Die Landschaftsstruktur wird nicht verändert: weder der hochgelegene Teil der Fl. Nr. 2351/23 darf für eine Wohnbebauung genutzt werden, noch darf der Hangfuß auf diesem Grundstück von einer Bebauung berührt werden. Lediglich die plateauförmige Fläche zwischen dem Höhenrücken im Norden und dem bestehenden Wohnhaus im Süden wird überplant.

 

 Die seinerzeitigen Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde und des staatlichen Forstamtes sind im Bebauungsplan umgesetzt. Nicht zuletzt aus diesem Grund wurde das aufwendige Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Die Lage und Dimensionierung des Baufensters für eine mögliche Bebauung auf Fl. Nr. 2351/23 trägt diesen Bedenken Rechnung: eine Bebauung wird in Berücksichtigung der Ablehnung des Einzelverfahrens nur dadurch ermöglicht, dass es zu einer Grundabtretung der nachbarlichen Fl. Nr. 2354 kommt. Damit erfährt Fl. Nr. 2351/23 eine Erweiterung auf die plateauförmige Fläche, auf der eine Bebauung möglich ist.

 

Dem Abstand zu angrenzenden Waldflächen wird dadurch Rechnung getragen, dass lediglich ein an die Straße Rothenberg Süd anschließendes Teilstück zur Anbindung des geplanten reinen Wohngebietes umgewidmet wird, dieser Bereich von einer Wohnbebauung freizuhalten ist und lediglich mit einer Garage bebaut werden darf.

 

  nn Schreiben Hans und Helene Meißauer vom 05.09.2001

 

   Lediglich ein an die Straße Rothenberg Süd anschließendes Teilstück wird zur Anbindung des geplanten reinen Wohngebietes umgewidmet. Die durch den Bau einer Garage in diesem Bereich notwendigen Erdbaumaßnahmen stellen keine gravierenden Eingriff in die Landschaftsstruktur dar: das charakteristische Erscheinungsbild des Geländebereichs bleibt erhalten.

 

   Jeder zukünftige Bauwerber hat für die Standsicherheit seines Gebäudes selbst zu sorgen. Dies betrifft auch geeignete Maßnahmen die daraus resultieren, dass eine Bebauung auf nicht gewachsenem Boden errichtet wird. Entsprechende Hinweise sind im Bebauungsplan unter E5 aufgenommen.

 

  oo)  Schreiben Hans und Erika Dersch vom 07.09.2001

 

   Der Bebauungsplan übernimmt die Hinweise des Bayerischen Geologischen Landesamtes unter E5 nachrichtlich.

 

   Die Anzahl der Vollgeschosse ist aus den Festsetzungen durch Text des Bebauungsplanes mit II ersichtlich.

 

   Beide neu überplanten Grundstücke verfügen über eine Größe von 2.000 qm und mehr, sodass wird die mögliche Grundflächenzahl des bestehenden Bebauungsplanes durch die hier gültige überbaubare Grundfläche von 170 qm bei weitem nicht erreicht wird! Der bisherige Bebauungsplan sah vordergründig die Schaffung von ausreichendem Wohnraum für Einheimische auf einer möglichst kompakten Grundstücksfläche vor, um damit zu wirtschaftlichen Bedingungen Bauland für Einheimische zur Verfügung zu stellen. Dieses Kriterium stand bei der jetzigen Überplanung nicht im Vordergrund, sondern vielmehr die landschaftsverträgliche harmonische Einbindung einer neuen Wohnbebauung in das bestehende Randgefüge.

 

   Eine Kniestockbebauung wird zwischenzeitlich generell von den Genehmigungsbehörden abgelehnt als nicht wirtschaftlich und nicht zeitgemäß. Eine solche Bebauungshöhe ist auch bei dem seinerzeitigen Bebauungsplan nur für die innenliegende Bebauung Am Gipsbruch, jedoch nicht die Bebauung Rothenberg Süd festgelegt, weil ein Bezug zu der vorhandenen Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite herzustellen war. Diese Bebauungsform wird auch durch die Abrundung des Bebauungsplangebietes weitergeführt. Die Ausrichtung der Gebäude richtet sich dabei nach den topografischen Gegebenheiten, einer sinnvollen Belichtungsmöglichkeit und dem Planungsziel, die vorhandene Bebauung durch die Lage der neuen Baukörper möglichst harmonisch zu einem Abschluss zu bringen.

 

   Jeder zukünftige Bauwerber hat aus eigenen und privatrechtlichen Interessen dafür zu sorgen, dass durch eine von ihm durchgeführte Baumaßnahme die Standsicherheit sowohl seines künftigen, als auch der bestehenden umgebenden Gebäude nicht gefährdet ist. Die Gemeinde Kochel a. See empfiehlt im Speziellen für die unmittelbar angrenzende Nachbarbebauung eine geeignete Maßnahme zur Dokumentierung des Zustandes durchzuführen. (Siehe nachrichtliche Übernahme E5).

 

 

 b) Auslegungsbeschluss

 

aa) Der von Architekt Ulrich Hoiß ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 wird unter Berücksichtigung der noch vorzunehmenden bzw. vorgenommenen Änderungen samt Begründung gebilligt.              12 : 1

 

 bb) Herr Architekt Ulrich Hoiß wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 samt Begründung unter Berücksichtigung des heutigen Gemeinderatsbeschlusses zu ändern.

 

 cc) Die Verwaltungsgemeinschaft wird beauftragt:

 

  aaa)  die in § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehene Bekanntmachung an den Amtstafeln der Gemeinde Kochel a. See zu erlassen,

 

  bbb) die Auslegung durchzuführen,

 

  ccc) die Träger der öffentlichen Belange von der Auslegung zu benachrichtigen,

 

  ddd) die fristgemäß ergangenen Bedenken und Anregungen der Gemeinde Kochel a. See zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Das Schreiben von Frau Gemeinderatsmitglied Monika Hoffmann-Sailer vom 08.10.2001, wird verlesen und zur Kenntnis genommen.

 

Gemeinderatsmitglied Franz Mayer stimmt aus grundsätzlichen Erwägungen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes.

 

Gemeinderatsmitglied Günter Tochtermann hat gemäß Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

 

4. Ausweisung von Fischschonbezirken im Kochelsee und in der Loisach

 

 

 Das Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen hat mit Schreiben vom 18.09.2001 mitgeteilt, dass die Fischereigenossenschaft Kochelsee die Ausweisung von Teilflächen des Kochelsees und der Loisach als Fischschonbezirke beantragt hat.

 

Die Planunterlagen und der Entwurf der Verordnung werden den Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben. Der Entwurf der Verordnung wird vollinhaltlich verlesen.                           

 

Nach dem Entwurf der Verordnung werden im Kochelsee und in der Loisach folgende sieben Gebiete zu Fischschonbezirken erklärt:

 

a) Am Raut

Vom Felsenkeller (Grenzstein 153) bis zur Einmündung der Haselrieslahne, auf eine Tiefe bis 150 m im See parallel zur Uferlinie

 

b) Schlehdorfer Bucht

Von der Mündung der Haselrieslahne bis zur Mündung der Kohllaine, auf eine Tiefe bis 150 m im See parallel zur Uferlinie

 

c) Auf der Alter

Von der Loisachmündung (Grenzstein 231) bis Grenzstein 257, auf eine Tiefe bis 150 m im See parallel zur Uferlinie

d) Silbersee mit Kanal

 

e) Am Lus

Vom Grenzstein 257 bis Grenzstein 273, auf eine Tiefe 300 m im See parallel zur Uferlinie

 

f) Bleichen

Vom Grenzstein 278 bis zum Loisachkanalauslauf, bis zu einer gedachten Verbindungslinie im See

 

g) Loisachauslauf Fl. Nr. 2971/24

Vom Auslauf aus dem Kochelsee bis zur Fischwassergrenze Brunnenbach (Flusskilometer 43) = Gemeindegrenze Kochel a. See/Benediktbeuern

 

Die Angelegenheit wird von den Mitgliedern des Gemeinderates ausführlich erörtert.

 

Der Gemeinderat stimmt der Ausweisung von Fischschonbezirken und dem Entwurf der entsprechenden Verordnung zu.              14 : 0

 

 

 

5. Schulsprengeländerung; Schreiben der Regierung von Oberbayern

 

 

1. Bürgermeister Werner Englert gibt bekannt, dass die Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 11.09.2001 zu dem Antrag der Gemeinde Kochel a. See auf Änderung des Schulsprengels für die Gemeindeteile Ried und Pfisterberg Stellung genommen hat.

 

Das Schreiben der Regierung wird den Mitgliedern des Gemeinderates vollinhaltlich verlesen.

 

Nach Prüfung des Sachverhalts kommt die Regierung von Oberbayern zu der Entscheidung, der beantragten Sprengeländerung der Gemeinde Kochel a. See nicht stattzugeben. Maßgeblich für die Entscheidung sind folgende Überlegungen:

 

- das in Rede stehende Schüleraufkommen täte beiden Schulen gut, angesichts eines allgemeinen Rückgangs an Schülern; andererseits kann es von beiden Schulen voraussichtlich verschmerzt werden;

 

- die überwiegende Mehrheit der Eltern der betroffenen Kinder von Ried/Pfisterberg ist gegen die Sprengeländerung;

 

- die Gemeinde Benediktbeuern und die Schulleitung der VS Benediktbeuern sind gegen die Umsprengelung;

 

- die notwendige breite innergemeindliche Diskussion und der Dialog mit der Gemeinde Benediktbeuern, um Möglichkeiten für einen fairen Ausgleich des künftigen Mangels an Schulkindern zu finden, wurde nicht in dem erforderlichen Maße geführt;

 

- gegen den geballten Elternwillen ist eine Sprengeländerung heutzutage nicht mehr durchzusetzen.

Der Gemeinderat nimmt von dem Scheiben der Regierung von Oberbayern vom 11.09.2001 Kenntnis.

 

3. Bürgermeister Günter Tochtermann weist darauf hin, dass das Schreiben der Regierung von Oberbayern keinen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid darstellt. Die Vertreter der Regierung haben bei den stattgefundenen Besprechungen erklärt, dass die Entscheidung in Form eines Bescheides bekannt gegeben wird.

 

3. Bürgermeister Günter Tochtermann bedauert, dass die Entscheidung lediglich durch ein Schreiben ergangen ist.

 

 

 

6. Änderung der Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages

 

 

Der Fremdenverkehrsausschuss und der Finanzausschuss haben sich im Rahmen der Euro-Umstellung auch mit der Erhöhung des Kurbeitrages befasst und dabei empfohlen, den Kurbeitrag geringfügig zu erhöhen, um das Defizit im Kurbetrieb zu vermindern.

 

Der Gemeinderat beschließt die dieser Niederschrift als Anlage I beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages als Satzung.              14 : 0

 

 

 

7. Beach Clubbing 2001 von Antenne Bayern; Abschlussbericht

 

 

 Gemeinderatsmitglied Rudolf Herden, Verantwortlicher für die Organisation des Beach Clubbings, erstattet einen ausführlichen Bericht zum Antenne Bayern Beach Clubbing am 04.08.2001.

 

Dieser Abschlussbericht ist der Sitzungsniederschrift als Anlage II beigefügt.

 

1. Bürgermeister Werner Englert bedankt sich bei Herrn Rudolf Herden und allen anderen Helfern für die hervorragende Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Die Kosten entsprechend der Aufstellung vom 08.10.2001 werden genehmigt.

 

 

 

8. Informationen und Sonstiges

 

 

 

 a) Europäischer Biotopverbund „Natura 2000“; Meldung der bayerischen Gebiete

 

 Mit Schreiben vom 14.09.2001 hat das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen mitgeteilt, dass die Bundesregierung am 27.03.2001 und 28.08.2001 die von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen FFH- und Vogelschutzgebiete der EU-Kommission gemeldet hat. Die Meldung ist damit abgeschlossen.

 

Auf der Grundlage der Gebietsmeldungen der Mitgliedsstaaten wird die Kommission den Entwurf einer EU-weiten Liste für die FFH-Gebiete erstellen.

 

 Der Gemeinderat nimmt von diesen Ausführungen Kenntnis.

 

 

 b) Seminare von Frau Eva Aschenbrenner

 

  Gemeinderatsmitglied Rudolf Herden gibt bekannt, dass die von Frau Eva Aschenbrenner in Zusammenarbeit mit der Tourist Info durchgeführten Seminare ein voller Erfolg gewesen sind. Von den Seminarteilnehmern wurden insgesamt 100 Übernachtungen vorgenommen. Diese Veranstaltungen sind für die Gemeinde ein bedeutender Wirtschafts- und Werbefaktor geworden.

 

Gemeinderatsmitglied bedankt sich bei Frau Eva Aschenbrenner für ihre Aktivitäten und spricht den Wunsch aus, dass diese Seminare auch im Jahr 2002 durchgeführt werden.

 

 

 c) Situation Schule in Benediktbeuern

 

  Gemeinderatsmitglied Johann Resenberger weist auf die Presseberichte im Tölzer Kurier hin, wonach wegen der Sanierung bzw. dem Neubau von Klassenräumen in Benediktbeuern einige Schulklassen ausgelagert werden müssen. Er schlägt deshalb vor, den in der Grund- und Teilhauptschule I in Kochel a. See freien Schulraum dem Schulverband zur Unterbringung einer Klasse anzubieten.

 

1. Bürgermeister Werner Englert und Schulleiter Günter Tochtermann berichten, dass die Gemeinde in der letzten Sitzung des Schulverbandes ein entsprechendes Angebot unterbreitet hat. Eine Entscheidung ist jedoch noch nicht getroffen worden, da von der Schulleitung Benediktbeuern die organisatorischen Voraussetzungen und Maßnahmen geprüft und geklärt werden müssen.