Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Antrag auf Vorbescheid zum Ausbau eines denkmalgeschützten Nebengebäudes zu Wohnzwecken (Nutzungsänderung) in Ried, Dorfstraße (GBV K-VB 01/2019)  

67. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 6.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 26.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:10   (öffentlich ab 19:00) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0046/2019 Antrag auf Vorbescheid zum Ausbau eines denkmalgeschützten Nebengebäudes zu Wohnzwecken (Nutzungsänderung) in Ried, Dorfstraße (GBV K-VB 01/2019)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mit Schreiben vom 04.01.2019 (Eingegangen 14.01.2019) wird der Ausbau eines denkmalgeschützten Nebengebäudes zu Wohnzwecken beantragt.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Fläche liegt in einem Bereich, der im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen ist.

 

Im Vorbescheid werden folgende Fragen aufgeworfen:

Kann das bestehende, denkmalgeschützte Nebengebäude (wohl ehemaliger Austrag-oder Troadstadel) zu Wohn- bzw. Aufenthaltszwecken ausgebaut werden (Nutzungsänderung), und unter welchen Voraussetzungen?

 

- Art der Bebauung:

Beantragt ist ein einzelnes Wohnhaus. Die vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung ist durch einzeln stehende Wohnhäuser geprägt. Das Vorhaben fügt sich nach Art der Bebauung ein.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Durch das Vorhaben würde sich das Maß der baulichen Nutzung nicht verändern.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Durch die Nutzungsänderung ergibt sich keine andere bebaute Grundfläche als jetzt. Allerdings ändert sich die Nutzung unmittelbar im Bereich des Grenzabstandes. Dies könnte für eine Hauptgebäudenutzung problematisch sein und ist im Rahmen der Antragstellung im Detail von der unteren Bauaufsichtsbehörde zu prüfen.

 

- Einordnung der Bauweise:

Keine Änderung.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Keine Änderung

 

- Rücksichtnahmegebot:

Keine Änderung.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

Allerdings ist der Kurvenbereich Richtung Dorfmitte z. B. für ein übliches Müllfahrzeug nicht ausreichend. Daher wurde mit Hilfe einer entsprechenden Schleppkurve der zusätzliche Bedarf ermittelt. Das Vorhaben liegt nicht im hierfür erforderlichen Kurvenbereich.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen, wenn im Rahmen der Umnutzung den Belangen des Denkmalschutzes ausreichend Rechnung getragen wird.

 

- Stellplätze:

Ist im Rahmen des Vorbescheides nicht mit abgefragt worden und daher auch nicht Bestandteil der Prüfung. Dies muss im Rahmen einer späteren Baugenehmigung im Detail bewertet werden. Das Grundstück ist jedoch groß genug, um ausreichend Stellplatzflächen zu generieren.

 

 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht kann das Vorhaben positiv bewertet werden. Die bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkte sind noch von der Unteren Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen zu prüfen

 

 


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Vorbescheid zum Ausbau eines denkmalgeschützten Nebengebäudes zu Wohnzwecken wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Auf etwaig erforderliche Stellplätze wird hingewiesen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0