Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses in Urfeld (GBV K-VB 04/2019)  

68. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.6
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 02.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:36 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0072/2019 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses in Urfeld (GBV K-VB 04/2019)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mit Schreiben vom 12.02.2019 (Eingang 28.02.2019) wird die Errichtung eines Einfamilienhauses (Zwei-Personenhaushalt mit ca. 95 m² Wohnfläche) in Urfeld beantragt.

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich.

 

- Übereinstimmung mit Flächennutzungsplan:

Die Fläche ist lt. Flächennutzungsplan „Fläche für Wald“. Das Vorhaben stimmt mit den Vorgaben des Flächennutzungsplanes nicht überein.

 

- öffentliche Belange:

Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben in Form des Flächennutzungsplanes entgegen.

 

- Erschließung:

Die Erschließung muss über private Dienstbarkeiten geregelt werden. Die Wasserversorgung kann erstellt werden.

 

Die im Erläuterungsbericht gemachten Angaben zur städtebaulichen Situation spielen v. a. beim Einfügen im Innenbereich eine Rolle.

Fraglich ist, ob dieser Bereich im OT Urfeld einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil darstellt. Im Jahr 2013 wurde dies von der Unteren Bauaufsichtsbehörde verneint und bei einem Nachbarhaus ein Antrag auf Errichtung einer Kfz-Unterstelle und eines Geräteraums“ abgelehnt. Der Bauausschuss hat nach intensiver Diskussion dazu tendiert, das Einvernehmen für diese unauffällige Bebauung v. a. auch im Hinblick auf die nahegelegene Nachbarschaft zu erteilen.

 

 


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilienhauses in Urfeld wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0