Auszug - Neubau eines Wohn-, Büro- und Praxisgebäudes in Ort, Orterer Straße (GBV K-10/2019)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Mit Schreiben vom 15.03.2019 (Eingang 15.03.2019) wird der Neubau eines Wohn-, Büro- und Studiogebäudes in Ort, Orterer Straße, beantragt. Das Vorhaben liegt im Bereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 27 - nördlich Schmiedgasse, OT Ort in einem Mischgebiet.
Damit ist das Vorhaben nach den baurechtlichen Vorgaben „Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung“ zu beurteilen: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 27 - nördlich Schmiedgasse, OT Ort und ist als Mischgebiet eingestuft.
Das Bauvorhaben entspricht gemäß einer überschlägigen Prüfung den künftigen Festsetzungen.
Gemeinderatsmitglied Monika Hoffmann-Sailer beantragt – wie beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt 3.3. – in den Beschluss aufzunehmen, dass das Bauvorhaben den Vorgaben der DIN 18040 entsprechen soll. Der Vorsitzende teilt dazu mit, dass Bedingungen, die nicht die Rechtssphäre der Gemeinde betreffen, nicht in den Beschluss mitaufgenommen werden können und die Beurteilung der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen obliegt. Er stellt den Antrag zur Abstimmung.
Beschluss:
Zu dem Bauantrag zum Neubau eines Wohn-, Büro- und Studiogebäudes in Ort, Orterer Straße, wird das gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung erteilt, dass das Bauvorhaben gemäß der DIN 18040 ausgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
2 : 13
Beschluss:
Zu dem Bauantrag auf Neubau eines Wohn-, Büro- und Praxisgebäudes in Ort, Orterer Straße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis:
14 : 1