Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0113/2018  

Betreff: Abbruch der Bestandsgaragen und Neubau einer Garage mit Wohnraum, Atelier und Wintergarten in Walchensee, Dainingsbachweg (GBV K-10/2018)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
26.06.2018 
60. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

Zu dem Antrag auf Abbruch der Bestandsgaragen und Neubau einer Garage mit Wohnraum, Atelier und Wintergarten in Walchensee, Dainingsbachweg wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

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Vormerkung:

Mit Schreiben vom 30.04.2018 (Eingang 30.04.2018) wird der Abbruch der Bestandsgaragen und Neubau einer Garage mit Wohnraum, Atelier, Wintergarten in Walchensee, Dainingsbachweg beantragt

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan "Fläche für Wohnbaufläche".

 

- Art der Bebauung:

Keine Änderung.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Der Antragsteller hat im Rahmen einer Erläuterung die umgebende Bebauung untersucht. Diese liegt zwischen GRZ 0,17 und GRZ 0,299. Das beantragte Vorhaben erreicht eine GRZ von 0,207 und würde sich daher einfügen. Auch die Höhe sowie Länge und Breite liegen im Rahmen vorhandener Bebauungen.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben liegt im Bereich der überbaubaren Grundstücksfläche.

 

- Einordnung der Bauweise:

Keine Änderung.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Diese sind nicht zu befürchten.

 

- Rücksichtnahmegebot:

Ist nicht betroffen.

 

- Erschließung:

Keine Änderung zum Bestand.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Die Berechnung ist nicht beigefügt. Dies kann jedoch im Rahmen der weiteren Bearbeitung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde angefordert werden, so dass es nicht zu Verzögerungen bei der Weiterleitung des Antrages kommt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

Keine