Vorlage - K-0124/2018
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Beschlussvorschlag:
In den „Schusterhaus“-Beirat werden neben dem Ersten Bürgermeister Hr. Leutenbauer, Hr. Prof. Dr. Knauß, Hr. Lautenbacher, Hr. Loipolder, N. N. und Fr. Lutterer bestellt.
Vormerkung:
Die Gemeinde Kochel a. See hat das ehem. Schusterhaus mit Beschluss des Gemeinderats v. 08.07.2014 erworben. Das Gebäude wurde dem Verein für Heimatgeschichte im Zwei-Seen-Land Kochel e. V. zur Verfügung gestellt, dessen Konzept zur Weiternutzung mit dem Namen „Kulturwerkstatt Schusterhaus“ der Gemeinderat in der Sitzung v. 15.09.2015 einstimmig beschlossen hat. In der darauffolgenden Sitzung am 20.10.2015 hat das Gremium auch der mit dem Verein geschlossenen Nutzungsvereinbarung zugestimmt.
In dessen § 5 Abs. 2 ist geregelt, dass der Gemeinderat den Beirat zu bestellen hat. Während der Erste Bürgermeister satzungsgemäß dem Beirat angehört, werden seitens des Vereins für Heimatgeschichte im Zwei-Seen-Land e.V. folgende Personen gemeldet:
- Hr. Max Leutenbauer (1. Vorsitzender)
- Hr. Prof. Dr. Dr. h.c. Jost Knauß (2. Vorsitzender)
- Hr. Matthias Lautenbacher (Vorstandsmitglied)
Die Gemeinde Kochel a. See entsendet entsprechend der Vorgaben aus § 5 Abs. 3 folgende Vertreter in den „Schusterhaus“-Beirat:
- Hr. Gemeinderatsmitglied Kaspar Loipolder (Refernt für Kultur)
- N.N. (vom Gemeinderat aus seiner Mitte zu wählen)
- Mitarbeiter/in der Bauverwaltung (Fr. Lutterer, Fr. Pschorr od. Hr. Heufelder).
Finanzielle Auswirkungen:
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