Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0137/2018  

Betreff: Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses (Küche) in Walchensee, Am Silbertsgraben (GBV K-12/2018)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
24.07.2018 
61. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

Für den Bauantrag auf Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses (Küche) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

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Vormerkung:

Mit Schreiben vom 23.05.2018 (Eingang 18.06.2018) wird die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses (Küche) in Walchensee, Am Silbertsgraben, beantragt.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Lt. Flächennutzungsplan ist ein  Allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehen.

Die Veränderung um wenige Quadratmeter zur Erweiterung der Küche ist derart geringfügig, dass die Gebäudeform nicht wesentlich verändert wird .

 

- Art der Bebauung:

Keine Änderung.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Für im Innenbereich gelegenes Bauvorhaben aufgrund der Geringfügigkeit ist dieser Prüfungspunkt irrelevant.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Der Vorhaben liegt innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen.

 

- Einordnung der Bauweise:

Eine Änderung zum Bestand liegt nicht vor.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen.

 

- Rücksichtnahmegebot:

Es ist nicht davon auszugehen, dass das Rücksichtnahmegebot berührt ist.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Diesbezüglich ergeben sich keine Änderungen zum Bestand.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Der Stellplatznachweis ist nicht beigefügt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dies im Rahmen der weiteren Prüfung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen aufgrund des Flächenzuwachses angefordert und geprüft wird.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Entfällt.