Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0144/2018  

Betreff: Umbau und Sanierung einer Tagungsstätte in Urfeld (GBV K-13/2018)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Pschorr, Beate
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
24.07.2018 
61. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Lageplan  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Für den Bauantrag auf Umbau und Sanierung einer Tagungsstätte in Urfeld wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt unter der Voraussetzung, dass der neu errichtete Carport die Vorgaben der gemeindlichen Garagengestaltungssatzung erfüllt. Die gemeindliche Wasserleitung ist bei allen Baumaßnahmen zu sichern.

 

 

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Vormerkung:

Mit Schreiben vom 28.06.2018 (Eingang 28.06.2018) wird im OT Urfeld folgendes Bauvorhaben beantragt:

Umbau und Sanierung einer Tagungsstätte.

 

Die geplante Baumaßnahme findet vorwiegend im Innenbereich des Gebäudes statt:

-       teilweise Neuorganisation von Räumen

-       Niveausprünge im Gebäude werden ausgeglichen

-       Erneuerung der Aufwärmküche

-       Einbau eines Aufzugs

-       Herstellung von Barrierefreiheit in EG und OG (teilweise)

-       Ausbau des Obergeschosses.

 

An der Außenfassade ergeben sich durch die Maßnahme folgende Änderungen:

-       Wandversatz um 1,20 m nach außen im Hofbereich auf einer Länge von 5,31 m.

-       Umbauung eines vorhandenen Vordachs nordseitig, ca. 2,30 x 3,70 m abgeschrägt

-       Aufzugsüberfahrt auf Dach über EG

-       Erneuerung bzw. Ergänzung einiger Fenster und Türen.

 

Im Außenbereich werden zudem folgende Maßnahmen vorgenommen:

-          neuer barrierefreier Zugang

-          Carport für zwei Stellplätze zzgl. Müllabstellfläche

-          Neugestaltung von insgesamt 9 Stellplätzen inkl. Zuwegung.

 

Der Betrieb als Tagungs- und Seminareinrichtung erfolgt laut Antrag tagsüber und abends, eine Übernachtungsmöglichkeit besteht im Gebäude nicht. Die maximale Anzahl von Gästen beträgt 60 Personen zzgl. 2 Referenten und 2 Küchenmitarbeiter.

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Fläche für Landwirtschaft“. Es handelt sich daher um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB, das im Einzelfall zugelassen werden kann, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange insbesondere vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht.

Eine bauliche Erweiterung der Anlagen widerspricht der Darstellung des Flächennutzungsplanes, der für das Gebiet keine Bebauung zu Tagungszwecken (Landwirtschaftliche Fläche) vorsieht. Dies kann dem Vorhaben jedoch nicht entgegengehalten werden, wenn dieses der Änderung oder Nutzungsänderung von erhaltenswerten, das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden und einer zweckmäßigen Verwendung der Gebäude und der Erhaltung des Gestaltwerts dient.

Aufgrund der geringfügigen Änderungen an der Außenhaut und der Ausführung der Zufahrten und Parkplätze als Kies-Schotterdecke im Außenbereich des Gebäudes, wird das Vorhaben in einer flächensparenden, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzenden und den Außenbereich schonenden Weise ausgeführt.

 

Erschließung:

Die Erschließung ist über angrenzende Grundstücke gesichert und in den jeweiligen Grundbüchern eingetragen.

 

Entwässerung:

Der Ausbau des Obergeschosses wurde mit dem Genehmigungsbescheid vom 18.04.1984 aufgrund der damals zu gering dimensionierten Abwasserbeseitigung abgelehnt. Inzwischen ist das Gebäude an die Klärwerksgesellschaft „Seewinkel“ angeschlossen. Dem Antrag liegt ein Gutachten vom 15.12.2016 zur ausreichenden Dimensionierung der Kläranlage bei, dabei wurde die o. g. Personenzahl zu Grunde gelegt.

 

Stellplätze:

Die Stellplatzberechnung liegt bei. Es wird ein Mischwert aus den erforderlichen Stellplätzen für „Versammlungsstätten mit überörtlicher Bedeutung“ und „Sonstige Versammlungsstätten (Vortragssäle)“ gebildet. Die Zuordnung kann hier nicht eindeutig getroffen werden. Es werden 9 Stellplätze ermittelt die z. T. auf Nachbargrundstücken liegen und im Grundbuch gesichert sind

Zwei Stellplätze sollen in einem Carport mit angrenzendem Müllabstellplatz auf dem benachbarten Grundstück, das ebenfalls im Eigentum des Bauantragstellers steht, untergebracht werden. Es ist eine Holzkonstruktion mit Blecheindeckung und Pultdach vorgesehen. Dies Dachgestaltung widerspricht allerdings der gemeindlichen „Garagengestaltungssatzung“, die ein Satteldach vorsieht.

 

Es liegt ein Antrag auf Abweichung von den Vorschriften der BayBo Art. 45 „Aufenthaltsräume“ vor. In Teilbereichen gibt es hier aufgrund des Bestandes Abweichungen von den geforderten Deckenhöhen und der erforderlichen Belichtung. Dies ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt zu klären.

 

Über die Grundstücke verläuft die gemeindliche Wasserleitung. Diese ist bei allen Baumaßnahmen zu sichern.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

entfällt
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (188 KB)