Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0148/2018  

Betreff: Ausbau einer Tenne zu Wohnraum in Kochel a. See, Kirchenweg (GBV K-15/2018)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Pschorr, Beate
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
24.07.2018 
61. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Lageplan  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Für den Bauantrag auf Ausbau einer Tenne zu Wohnraum in Kochel a. See, Kirchenweg, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Vormerkung:

Mit Antrag vom 29.06.2018 (Eingang 05.07.2018) wird in Kochel a. See, Kirchenweg, folgendes Bauvorhaben beantragt:

Teilausbau Tenne zu eigengenutztem Wohnraum.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Dorfgebiet“. Eine Wohnbebauung bzw. Nutzung ist daher zulässig.

 

- Art der Bebauung:

Beantragt ist die Umnutzung der vorhandenen Tenne. Das Vorhaben fügt sich nach Art der Bebauung damit ein.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe, Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche.

Das Maß der baulichen Nutzung ändert sich nicht.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Bei diesem Prüfungspunkt ergeben sich keine Änderungen.

 

- Einordnung der Bauweise:

Hier ergeben sich ebenfalls keine Änderungen zum Bestand.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation sich verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird.

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Nicht berührt.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist – wie bisher – gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen. Die neuen Fenster werden in die bestehenden Außenwände und in die Verkleidung eingefügt.

 

- Stellplätze:

Der Nachweis über die ausreichenden Stellplätze liegt dem Antrag bei.

 

Es liegt ein Antrag auf isolierte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften vor, da sich die Abstandsflächen der Haupt- und Nebengebäude (Remis) bis zu max. 1,60 m Tiefe überdecken. Bei beiden Gebäuden handelt es sich um Bestandsgebäude.

 

Das Gebäude wird als Einzelbaudenkmal in der Denkmalliste geführt. Das Landesamt für Denkmalpflege ist als Träger öffentlicher Belange in diesem Verfahren anzuhören.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

entfällt
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (78 KB)