Vorlage - K-0153/2018
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Beschlussvorschlag:
-nicht erforderlich-
Vormerkung:
Mit Schreiben vom 26.06.2018 (Eingang 16.07.2018) wurde im Gebiet des Bebauungsplanes „Tellerfeld“ das Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Kochel a. See im Rahmen der Genehmigungsfreistellung beantragt. Das Vorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 29 - Tellerfeld in einer Fläche für Mischgebiet.
Für das Vorhaben wurde von dem Planersteller angegeben, dass es die Festsetzungen des Bebauungsplanes erfüllt. Die Erschließung ist durch notariellen Erschließungsvertrag v. 18.07.2018 gesichert, so dass auf das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren verzichtet werden konnte.
Finanzielle Auswirkungen:
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