Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0185/2018  

Betreff: Fl.-Nr. 987 (ehemalige Hausmülldeponie am früheren Fußballplatz westlich OT Ried); orientierende Untersuchung, Bekanntgabe Ergebnis
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
18.09.2018 
62. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Feststellung des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen zur Orientierenden Untersuchung auf dem Grundstück Fl.Nr. 987 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Vormerkung:

Auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 987 (früherer Fußballplatz OT Ried) wurde in den Jahren 1963 bis ca. 1969 ein Müllplatz betrieben. Nach Annahmen der Fachbehörden (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen und Wasserwirtschaftsamt Weilheim) sollte Flächengröße der Altablagerung ca. 4.000 m² und die Verfüllmächtigkeit ca. 1 m betragen.

Am 16. und 17.04.2018 wurden für die Orientierende Untersuchung 7 Rammkernsondierungen abgeteuft. Diese ergaben, dass die Fläche nur ca. 2.000 m² groß ist und das Verfüllvolumen damit rund 2.000 m² beträgt. Insgesamt konnten weiterhin unterschiedliche Bereich der Altablagerung aufgezeigt werden: Nach einer kiesigen Auffüllung von ca. 0,8 m folgt ein sandig-schluffiger Kies mit einer Mächtigkeit von etwas mehr als 1,0 m, der den Auffüllkörper der Altablagerung darstellt. Daran schließt sich ein kompakter Torf mit einem hohen Anteil an Tonlagen an. Dieser hohe Tonanteil im Torf bildet wahrscheinlich eine wirksame Sohlabdichtung der Altablagerung. V. a. im südlichen Teil der Fläche wurden Auffüllungen bis in 2 m Tiefe angetroffen, die u. a. Fremdbestandteile wie Ziegelreste, Glas, Plastik oder Blech aufweisen. Richtige Hausmüllablagerungen wurden dagegen nicht angetroffen.

 

Vor diesem Hintergrund hält das zuständige Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen im Schreiben v. 27.08.2018 fest, dass „durch die Orientierende Untersuchung der Altlastenverdacht für die Altablagerung auf dem Grundstück Flurst. 987, Gemarkung Kochel a. See (Hausmülldeponie am früheren Sportplatz westlich von Ried) für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser ausgeräumt worden ist. Weitere Erkundungen sind derzeit nicht erforderlich.“

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

-