Vorlage - K-0189/2018
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Beschlussvorschlag:
Die Aufnahme des Projektes „Heizungstausch in der Franz-Marc-Grundschule mit neuer Regelungstechnik und Lüftung der Turnhalle“ in das Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur KIP-S mit einer Fördersumme i. H. v. 350.000 Euro wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Umsetzung des Projektes beauftragt.
Vormerkung:
Bei der jüngsten Wartung der Heizungsanlage in der Franz-Marc-Grundschule Kochel a. See wurde festgestellt, dass ein Brenner der beiden Heizungsanlagen defekt ist und ausgetauscht werden muss. Aktuell wird die Schule daher nur über einen Heizkessel versorgt. Zusätzlich ist bekannt, dass die Steuerungsanlage veraltet ist und keine Ersatzteile mehr beschafft werden können.
Da darüber hinaus die komplette Haustechnik sanierungsbedürftig ist und aktuell entsprechende Maßnahmen über das „Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur – KIP-S“ bis zu 90 % gefördert werden können, wurde kurzfristig ein Ingenieurbüro mit der Erfassung des Bestandes und der Zusammenstellung des Sanierungsbedarf beauftragt. Mit dem Förderprogramm sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen einschließlich Förderschulen in finanzschwachen Kommunen gefördert werden. Für den Regierungsbezirk Oberbayern stand insgesamt ein Budget von 41,9 Mio. Euro zur Verfügung.
Gemäß Beschluss des Gemeinderates v. 20.03.2018 wurde ein entsprechender Antrag vor Ablauf der Bewerbungsfrist am 27.04.2018 zur Aufnahme in dieses Programm gestellt. Mit Schreiben v. 23.07.2018 der Regierung von Oberbayern erhielt die Gemeinde Kochel a. See die Nachricht, dass für das Programm in Oberbayern insgesamt 169 Projekte mit einem Gesamtvolumen v. rund 435 Mio. Euro gemeldet wurden, was eine 10-fache Überzeichnung des zur Verfügung stehenden Budgets bedeutet.
Das seitens der Gemeinde Kochel a. See gemeldete Projekt „Heizungstausch in der Franz-Marc-Grundschule mit neuer Regelungstechnik und Lüftung der Turnhalle“ wurde allerdings mit einer Fördersumme i. H. v. 350.000 Euro in das Programm aufgenommen. Mit dem o. g. Schreiben wurde zugleich die Zustimmung zum förderunschädlichen Maßnahmenbeginn erteilt.
Finanzielle Auswirkungen:
- Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:
De Mit der Regierung von Oberbayern die durchzuführenden Maßnahmen noch im Detail abgestimmt werden, kann eine exakte Summe noch nicht beziffert werden.
- Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:
Die Haushaltsmittel müssten erst im Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung der Förderbehörde, welche Maßnahmen tatsächlich bezuschusst werden, wird nicht vor Ende 2018 erwartet, so dass die Arbeiten frühestens 2019 erfolgen können.
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