Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0193/2018  

Betreff: Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Reihenhauses in Kochel a. See, Mittenwalder Straße (GBV K-VB 13/2018)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
23.10.2018 
63. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Reihenhauses in Kochel a. See, Mittenwalder Straße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Vormerkung:

Mit Schreiben vom 16.08.2018 (Eingang 18.09.2018) wird die Errichtung eines Reihenhauses mit sechs Stellplätzen in Kochel a. See, Mittenwalder Straße, beantragt.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan Fläche für Wohnbaufläche.

 

Im Vorbescheid werden folgende Fragen aufgeworfen:

1. Ist die Errichtung von einem Reihenhaus mit einer Grundfläche von insgesamt 228 m² mit Stellplätzen auf der im beigefügten Lageplan dargestellten Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 2367 der Gemarkung Kochel a. See bauplanungsrechtlich zulässig?

2. Ist die Situierung der Baukörper sowie die überbaute Grundstücksfläche wie im Lageplan dargestellt bauplanungsrechtlich zulässig?

3. Ist die Errichtung der Wohngebäude mit Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss (Dachgeschoss kein Vollgeschoss) entsprechend dem auf den beigefügten Plan dargestellten Schemaschnitt hinsichtlich Wandhöhe = 6,50 m, Firsthöhe = 10,7 m und Dachneigung = 35 ° bauplanungsrechtlich zulässig?

 

- Art der Bebauung:

Beantragt ist ein Reihenhaus. Die vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung ist allerdings durch einzeln stehende Wohnhäuser geprägt. Aufgrund der Kubatur des geplanten Gebäudes mit 19,00 m x 12,00 m kann dies jedoch im Rahmen umliegender Gebäude vertretbar sein.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe, Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche. Eine GRZ/GFZ-Berechnung liegt nicht vor und ist spätestens im Rahmen der Bauantragsstellung zu erbringen.

Die Maße hinsichtlich Kubatur und Höhe fügen sich jedoch in das Ortsbild ein. Somit kann Frage 3. Bejaht werden. Hinsichtlich der Dachneigung können mangels Bebauungsplan keine weiteren Vorgaben gemacht werden.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Durch die vorhandene Bebauung ergibt sich eine natürliche Baugrenze. Aufgrund des im Moment vorhandenen Bestandsgebäudes ist das geplante Vorhaben im Bereich der überbaubaren Grundstücksfläche beantragt worden.

Frage 1 und 2 sind daher, vorbehaltlich der Prüfung hinsichtlich der prozentualen Ausnutzbarkeit des Grundstückes, zu bejahen.

 

- Einordnung der Bauweise:

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die "Offene Bauweise (Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn sich durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Ist nicht berührt.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Die Anzahl der Stellplätze kann aufgrund der fehlenden Wohnungsgrößen nicht abschließend geprüft werden. Da der Antrag konkret auf6 Stellplätze gestellt wurde, sollte im Rahmen der weiteren Prüfung durch die untere Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen ein rechnerischer Stellplatznachweis angefordert werden.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

- entfällt.