Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0207/2018  

Betreff: Anbau an das bestehende Feuerwehrgerätehaus in Kochel a. See, Friedzaunweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
23.10.2018 
63. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Für den Bauantrag zum Anbau an das bestehende Feuerwehrgerätehaus in Kochel a. See, Friedzaunweg, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Vormerkung:

Die Gemeinde Kochel a. See muss für den beabsichtigten Anbau an das Feuerwehrgerätehaus in Kochel a. See einen Bauantrag stellen und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilen. Für das Bauvorhaben hat die Baugenehmigungsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen bereits am 12.06.2018 einen Vorbescheid genehmigt.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan Gemeindbedarfsfläche für die Feuerwehr. Die umliegende Bebauung entspricht der eines Mischgebietes mit diversen gewerblichen Nutzungen im Umfeld.

 

- Art der Bebauung:

Das Beabsichtigte Vorhaben entspricht der Art der umliegenden Bebauung.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Sowohl in Hinblick auf die absoluten Längen/Breiten und Gebäudehöhen wurde sich an dem Bestand orientiert und ist daher im Rahmen des Zulässigen.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben ist innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen geplant.

 

- Einordnung der Bauweise:

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die „offene Bauweise“ (Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) sowie Betriebsgebäuden mit Lagern, Garagen und Werkstätten geprägt. Dies entspricht auch dem beantragten Vorhaben.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen.

 

- Rücksichtnahmegebot:

Es ist nicht davon auszugehen, dass das Rücksichtnahmegebot betroffen ist.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Die verbleibenden Stellplätze sind entsprechend dem Einzelnachweis in Abstimmung mit der Feuerwehr Kochel a. See ausreichend.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Entfällt.