Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0232/2018  

Betreff: Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte (Kindertagesstättengebührensatzung) der Gemeinde Kochel a. See; Aufnahme der Ferienbetreuung für Schulkinder, Neuerlass
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Schöfmann, Mathias
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
18.12.2018 
65. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
181129 Kindertagesstättengebührensatzung-MU  

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Beschlussvorschlag:

Der Einführung einer neuen Gebühr für die Betreuung von Schulkindern während der Ferien in der gemeindlichen Kindertagesstätte „KoKiTa“ wird zugestimmt. Die Neufassung der Kindertagesstättengebührensatzung in der geänderten und vorliegenden Form wird beschlossen. Diese Satzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2019 in Kraft und die Satzung v. 31.07.2015 zu diesem Zeitpunkt gleichzeitig außer Kraft. 

 

 

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Vormerkung:

Mit der Sanierung und dem Umbau der gemeindlichen Kindertagesstätte „KoKiTa“ wurden in die ehemalige Hausmeister-Wohnung neue Räumlichkeiten für eine Krippe eingebaut. Diese Gruppe ist inzwischen auch belegt. Aus diesem Grund steht seit September kein Platz mehr für die Schulkind-Betreuung in der „KoKiTa“ zur Verfügung. Der Gemeinderat hat daher in seiner Sitzung v. 20.03.2018 beschlossen, die Betreuung der Schulkinder generell in der Franz-Marc-Grundschule zusammenzufassen. Mit der Schließung dieser SchuKi-Gruppe in der „KoKiTa“ ist einhergegangen, dass diese künftig auch nicht mehr in den Ferien bestehen wird, denn auch in der Franz-Marc-Grundschule wurde bislang keine Betreuung außerhalb der regulären Schultage angeboten.

Parallel hierzu hat der Gemeinderat u. a. in der Sitzung v. 24.07.2018 entschieden, die Trägerschaft der Mittagsbetreuung in der Franz-Marc-Grundschule an den BRK-Kreisverband Bad Tölz-Wolfratshausen zu übertragen. Dieser bietet allerdings prinzipiell keine Betreuung in den Ferien an.

 

In Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat der Franz-Marc-Grundschule wurde zu Beginn des aktuellen Schuljahres daher eruiert, ob überhaupt ein Bedarf für eine entsprechende Betreuung für die Ferien besteht. Aufgrund der Auswertung der Rückmeldungen wurde mit der Leitung der „KoKiTa“ besprochen, in den Ferien eine Betreuung von Schulkindern in der „KoKiTa“ anzubieten. Diese Neueinführung einer Gruppe ist nun auch in den entsprechenden Grundlagen zu verankern. Insofern ist in der Kindertagesstättengebührensatzung ein entsprechender neuer Passus aufzunehmen, der in der Anlage in grüner Farbe markiert ist. Die Gebühren sind im Schnitt etwas höher als für den Besuch einer der weiteren „KoKiTa“-Gruppen, da der finanzielle Aufwand u. a. durch Einstellung von zusätzlichem Personal (ggf. kurzfristig Beschäftigte) zum Betrieb einer funktionierenden reinen Ferien-Gruppe auch erheblich höher ist.

Weitere weitreichendere Änderungen wurden in der Satzung nicht vorgenommen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

Die sich durch die Einführung einer Gebühr für die Ferienbetreuung ergebenden Einnahmen hängen von der Anzahl Buchung ab und können derzeit noch nicht abgeschätzt werden.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 181129 Kindertagesstättengebührensatzung-MU (38 KB)