Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0123/2016  

Betreff: Franz Petzold; Neubau eines Austragshauses mit zwei Ferienwohnungen und Garage in Ried, Pfisterbergweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
10.05.2016 
34. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (06/2016) ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Zu dem Bauantrag von Franz Petzold zum Neubau eines Austragshauses mit zwei Ferienwohnungen und Garage auf Fl.Nr. 677 in Ried, Pfisterbergweg wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Vormerkung:

Mit Schreiben vom 20.04.2016 (Eingang: 21.04.2016) beantragt Herr Franz Petzold den Neubau eines Austragshauses mit zwei Ferienwohnungen und Garage auf Fl.Nr. 677 in Ried, Pfisterbergweg.

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist gem. § 35 BauGB zu prüfen.

 

- Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan:

Die Fläche ist lt. Flächennutzungsplan Fläche für die Landwirtschaft.

Ein Austragshaus dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und wäre dann an der Stelle auch zulässig, wenn die Hofübergabe vom Hofinhaber an seinen Nachfolger bereits erfolgt ist oder unmittelbar bevorsteht. Das Vorhaben kann also mit den Vorgaben des Flächennutzungsplanes übereinstimmen. Dies wird bei der weiteren Bauantragsbearbeitung von der Baugenehmigungsbehörde abschließend geprüft.

 

- öffentliche Belange:

Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen, wenn es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass die Genehmigung des Vorhabens östlich des künftigen Austragshauses eine Baulücke entstehen lassen kann, die dann nach § 34 BauGB bebaut werden könnte. Dies wäre aber nach Verwaltungssicht derzeit auch ohne bauleitplanerische Schritte vertretbar.

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert. Allerdings muss die Erschließung nach Süden über den Pfisterbergweg erfolgen und nicht über die Straße Alte Schmiedgasse. Diese wäre für weitere Erschließungen in dem Bereich nicht geeignet.

 

- Zulässigkeitskriterium nach § 35 BauGB:

Sofern das Vorhaben dem landwirtschaftlichem Betrieb dient und nur einen unterge-ordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt, ist es nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 Baugesetzbuch zulässig.

 

Die diesbezügliche Prüfung erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde.

 

Hinweis zu Stellplätzen und Außenanlagen:

Aufgrund der Lage im Außenbereich wird voraussichtlich ein Freiflächengestaltungsplan erforderlich sein.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine