Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0124/2016  

Betreff: Domenico Miraglia; Nutzungsänderung von Fahrschulräumen in ein Feinkostgeschäft mit Verkostung in Kochel a. See, Mittenwalder Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
10.05.2016 
34. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (06/2016) ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Zu dem Bauantrag von Domenico Miraglia auf Nutzungsänderung von Fahrschulume in ein Feinkostgeschäft mit Verkostung auf Fl.Nr. 2183/14 in Kochel a. See, Mittenwalder Stre, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Vormerkung:

Mit Schreiben vom 11.04.2016 (Eingang: 20.04.2016) beantragt Herr Domenico Miraglia die Nutzungsänderung von Fahrschulräumen in ein Feinkostgeschäft mit Verkostung auf Fl.Nr. 2183/14, in Kochel a. See, Mittenwalder Straße.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan Mischgebiet. Das Vorhaben ist dort daher allgemein zulässig.

 

- Art der Bebauung:

Keine Änderung.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Keine Änderung.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Keine Änderung

 

- Einordnung der Bauweise:

Keine Änderung

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird.

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Ist nicht berührt.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Die Stellplätze sind bereits zu dem Bestand bereits ausreichend nachgewiesen. Da sich bei den Flächen nichts ändert, ist auch keine Anpassung erforderlich.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

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