Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0109/2018-01  

Betreff: Bewirtschaftung kommunaler Flächen; pestizidfreie Gemeinde, Beschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
29.01.2019 
66. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
BUND-Pestizidfreie-Kommunen  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Kochel a. See setzt ab sofort keine chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel) auf allen kommunalen Kulturlandflächen und öffentlichen Plätzen ein. Private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, werden ebenfalls zu einem Pestizidverzicht verpflichtet. Bei der Verpachtung kommunaler Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung wird ein Verbot des Einsatzes von Pestiziden im Pachtvertrag verankert. Private Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung werden zur pestizidfreien Bewirtschaftung aufgefordert.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Vormerkung:

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.02.2018 wurde aufgrund einiger Presseberichte das Thema „pestizidfreie Gemeinde“ besprochen. V. a. vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde Kochel a. See eine Tourismusgemeinde sowie ein staatlich anerkannter Luftkurort ist, wurde vereinbart, das Thema im Umweltausschuss zu behandeln. Mit Schreiben v. 19.03.2018 erreichte die Gemeindeverwaltung ein Antrag der SPD-Fraktion zum gleichen Thema (s. Anlage), der dem Musterantrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND, s. https://www.bund.net/umweltgifte/pestizide/pestizidfreie-kommune/) entspricht.

 

Bzgl. des Antrags sind seitens der Verwaltung vor hinsichtlich zweier Ziffern Anmerkungen zu machen:

Sollte der Antrag so übernommen werden, ist für eine vernünftige Umsetzung von Ziff. 4. (Initiierung von bienen- und insektenfreundlichen Blühflächen oder Projekten) und Ziff. 6 (Information von Bürger*innen über die Bedeutung von Biodiversität in der Gemeinde und gleichzeitiges Aufzeigen von Möglichkeiten zum Schutz von Bestäubern wie Bienen und Wildbienen sowie giftfreie Maßnahmen beim Gärtnern) ein weiterer Personalbedarf notwendig. Der Bereich Umwelt fällt in das Aufgabenfeld der Bau- und Liegenschaftsverwaltung, die allerdings v. a. durch die zahlreichen Maßnahmen im Bereich der Bauleitplanung, die gemeindlichen Bauprojekte wie Anbau des Feuerwehrgerätehauses, Neubau des Geh- und Radweges Ried - Pessenbach sowie Nachnutzung des ehemaligen Verstärkeramtes und die üblichen Unterhalts- und Sanierungsmaßnahmen in den gemeindlichen Liegenschaften stark ausgelastet ist. Wie hoch der Personalbedarf exakt ist, müsste durch die Personalverwaltung ermittelt werden.

Bzgl. der allgemeinen Initiierung von bienen- und insektenfreundlichen Blühflächen (Ziff. 4) darf u. a. auf den rund 35.000 m² großen Kurpark mitten in Kochel a. See verwiesen werden. Durch die Tatsache, dass hier ganz bewusst nicht intensiv gemäht wird wie in vergleichbaren Anlagen anderer Kommunen, entwickeln sich hier prächtige Blühflächen, die einen idealen Lebensraum für unzählige Tiere bieten.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde Kochel a. See damit schon seit Jahren dem Grundgedanken einer pestizidfreien Kommune Rechnung trägt, wird folgender Wortlaut für den Beschluss angeregt:

Die Gemeinde Kochel a. See setzt ab sofort allen kommunalen Kulturland-Flächen und öffentlichen Plätzen keine chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel) ein. Private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, werden ebenfalls zu einem Pestizidverzicht verpflichtet. Bei der Verpachtung kommunaler Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung wird ein Verbot des Einsatzes von Pestiziden im Pachtvertrag verankert. Private Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung werden zur pestizidfreien Bewirtschaftung aufgefordert.

Hinsichtlich der Verpachtung von kommunalen Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung ist das Verbot des Einsatzes von Pestiziden in neuen Verträgen zu verankern oder bei Änderung der aktuellen Verträge mitaufzunehmen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

-

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 BUND-Pestizidfreie-Kommunen (1434 KB)