Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0250/2019  

Betreff: Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes (Einzelhandel) zu einer Produktions- und Lagerhalle in Kochel a. See, Friedzaunweg (GBV K-01/2019)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
29.01.2019 
66. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Zu dem Antrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes zu einer Produktions- und Lagerhalle in Kochel a. See, Friedzaunweg, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

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Vormerkung:

Mit Schreiben vom 16.12.2018 (Eingang 02.01.2019) wird die Nutzungsänderung von einem Einzelhandelsgeschäft in Produktions- und Lagerhalle  in Kochel a. See, Friedzaunweg, beantragt.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist gemäß. Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Aufgrund der umliegenden Nutzung ist hiervon auch weiterhin auszugehen. Das Vorhaben ist daher grundsätzlich zulässig.

 

- Art der Bebauung:

Die beantragten Nutzungen – Produktion und Lagerung – sind bereits im Mischgebiet vorhanden (Lagerflächen Baugeschäft, Lager Getränkehandel, Lager Dachdeckerei sowie Flächen mit Nutzung für Handwerk).

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Keine Änderung.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Keine Änderung.

 

- Einordnung der Bauweise:

Keine Änderung.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen.

 

- Rücksichtnahmegebot:

Das Rücksichtnahmegebot ist gewahrt. An- und Abfahren, Kundenverkehr und Lärmintensität sind nach der vorliegenden Betriebsbeschreibung deutlich niedriger als bei einer vorangegangenen Nutzung als Einzelhandelsgeschäft.

Ggf. zu berücksichtigende Immissionen werden im Rahmen der Antragsbearbeitung bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen mit überprüft.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert. Sofern kein genehmigter Entwässerungsplan für das Objekt vorliegt ist dieser nun vorzulegen. Insbesondere ist im Übergang zwischen Parkflächen und Gemeindestraße das Oberflächenwasser mittels einer Rinne aufzufangen und einer Versickerung oder der Kanalisation zuzuleiten. Dies ist im Entwässerungsantrag darzustellen.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Keine Veränderung.

 

- Stellplätze:

Eine Berechnung liegt zu dem Bauantrag nicht vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die hohe Anzahl an bestehenden Stellplätzen ausreichend ist.

 

Vor Ladungstermin ist zudem noch ein Schreiben eines Nachbarn eingegangen, auf welches den Mitgliedern des Gemeinderats über das Sitzungsprogramm bekanntgegeben wird und auf welches ausdrücklich hingewiesen wird.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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